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   BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86   

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BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86 (https://dejure.org/1988,2670)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1988 - 3 C 36.86 (https://dejure.org/1988,2670)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1988 - 3 C 36.86 (https://dejure.org/1988,2670)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2963
  • NVwZ 1989, 1171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 1983 ergangene Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin habe unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - (DVBl. 1981, 259 ff.) keinen Anspruch auf Aufnahme ihrer Therapieeinrichtungen in den Krankenhausbedarfsplan des Landes.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beruhe auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 -, die der Überprüfung und Korrektur bedürfe.

    Dahin gehend hat der Senat bereits in seinem von den Vorinstanzen zugrunde gelegten Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 131.79 - (DVBl. 1981, 259 ff.) entschieden.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Mai 1980 (a.a.O.) hierfür vor allem auf die Art der Hilfeleistung und das Verhältnis zwischen ärztlicher und pflegerischer Behandlung abgestellt.

  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77

    Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Sei die Maßnahme hingegen, wenn auch unter ärztlicher Leitung und unter Beteiligung besonders ausgebildeter Personen, vorwiegend darauf gerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung zu beeinflussen und ihm Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte zu geben, wobei die nichtärztliche Betreuung des Patienten der ärztlichen Behandlung eher nebengeordnet ist, so liege es nahe, sie als Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung anzusehen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 -, vom 27. November 1980 - 8 a/3 RK 60/78 -, vom 15. November 1983 - 1 RA 33/83 - und vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 -, sämtlich in SozR Ziff. 2200 § 184 a RVO Nr. 1 und Nr. 4, § 1236 RVO Nr. 43 und § 1237 RVO Nr. 18).
  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81

    Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Sei die Maßnahme hingegen, wenn auch unter ärztlicher Leitung und unter Beteiligung besonders ausgebildeter Personen, vorwiegend darauf gerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung zu beeinflussen und ihm Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte zu geben, wobei die nichtärztliche Betreuung des Patienten der ärztlichen Behandlung eher nebengeordnet ist, so liege es nahe, sie als Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung anzusehen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 -, vom 27. November 1980 - 8 a/3 RK 60/78 -, vom 15. November 1983 - 1 RA 33/83 - und vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 -, sämtlich in SozR Ziff. 2200 § 184 a RVO Nr. 1 und Nr. 4, § 1236 RVO Nr. 43 und § 1237 RVO Nr. 18).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Sei die Maßnahme hingegen, wenn auch unter ärztlicher Leitung und unter Beteiligung besonders ausgebildeter Personen, vorwiegend darauf gerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung zu beeinflussen und ihm Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte zu geben, wobei die nichtärztliche Betreuung des Patienten der ärztlichen Behandlung eher nebengeordnet ist, so liege es nahe, sie als Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung anzusehen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 -, vom 27. November 1980 - 8 a/3 RK 60/78 -, vom 15. November 1983 - 1 RA 33/83 - und vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 -, sämtlich in SozR Ziff. 2200 § 184 a RVO Nr. 1 und Nr. 4, § 1236 RVO Nr. 43 und § 1237 RVO Nr. 18).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RA 33/83

    Freie Arztwahl und Wahl der Rehabilitationseinrichtung - Übergangsggeld bei

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Sei die Maßnahme hingegen, wenn auch unter ärztlicher Leitung und unter Beteiligung besonders ausgebildeter Personen, vorwiegend darauf gerichtet, den Zustand des Patienten durch seelische und geistige Einwirkung zu beeinflussen und ihm Hilfestellung zur Entwicklung eigener Abwehrkräfte zu geben, wobei die nichtärztliche Betreuung des Patienten der ärztlichen Behandlung eher nebengeordnet ist, so liege es nahe, sie als Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung anzusehen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 -, vom 27. November 1980 - 8 a/3 RK 60/78 -, vom 15. November 1983 - 1 RA 33/83 - und vom 12. August 1982 - 11 RA 62/81 -, sämtlich in SozR Ziff. 2200 § 184 a RVO Nr. 1 und Nr. 4, § 1236 RVO Nr. 43 und § 1237 RVO Nr. 18).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

    bb) Diese sozialgerichtliche Rechtsprechung kann auch im Krankenhausfinanzierungsrecht bei der Anwendung von § 8 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 7 KHG zugrunde gelegt werden (ebenso BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 36.86 - Buchholz 451.74 § 2 KHG Nr. 4 zu § 5 Abs. 1 Nr. 7 KHG und §§ 184, 184a der Reichsversicherungsordnung).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99

    Anerkennung, vorherige - der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung;

    Danach ist das Sanatorium eine Einrichtung, das nach dem Schwerpunkt seines Leistungsangebots die nichtärztlichen Heilanwendungen besonders betont, auch wenn sie ärztlich angeordnet und in ihren Auswirkungen kontrolliert werden (vgl. auch Urteil vom 14. April 1988 - BVerwG 3 C 36.86 - ; BGHZ 87, 215 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95

    Anordnung der Rücknahme einer Heimgelderhöhung und Pflegegelderhöhung;

    Für diese Abgrenzung, die der Senat für plausibel hält und die er sich deswegen zu eigen macht, ist vor allem die Zielsetzung einer ärztlichen Tätigkeit, weniger der Umstand bedeutsam, dass die Hilfeleistung in einem Krankenhaus "unter ärztlicher Letztverantwortung und unter nachgeordneter pflegerischer Assistenz" erfolgt (so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.4.1988 - BVerwG 3 C 36.86 - Buchholz 451.74 § 2 KHG Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12320/99

    Anspruch eines Lehrers auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für Unterkunft

    Dem entspricht, wie das Bundesverwaltungsgericht durch den Hinweis auf sein Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 36.86 - (NJW 1989, 2963) verdeutlicht hat, die zu § 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 Nr. 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG - entwickelte Abgrenzung von Krankenhäusern im engeren Sinne und "Kurkrankenhäusern".
  • LSG Hessen, 16.12.1993 - L 1 KR 586/89

    Privates Entbindungsheim - Leitung durch Hebamme - Kein Krankenhaus iS des § 371

    Die Rechtsprechung (BVerwG NJW 89, 2963, 2964), der der Senat folgt, hat diese Vorschrift so ausgelegt, daß nur solche Einrichtungen gemeint sind, die Hilfe unter ärztlicher Letztverantwortung und nachgeordneter pflegerischer Assistenz leisten.
  • VG Sigmaringen, 19.10.2004 - 9 K 1888/02

    Beihilfefähigkeit eines Kuraufenthaltes mit stationärer Rehabilitation

    Es überwiegen nicht die ärztlichen Leistungen, sondern die ärztlich angeordneten nichtärztlichen medizinischen Leistungen, wie dies dem Leitbild einer stationären Kur entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 14.04.1988 - 3 C 36.86 -, NJW 1989, 2963 zur Einordnung eines Kurkrankenhauses im Rahmen der Krankenhausfinanzierung).
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 14 ZB 11.2646

    Keine ernstlichen Zweifel

    Diese Frage bedarf jedoch vorliegend keiner Entscheidung, denn sowohl § 107 Abs. 1 SGB V (vgl. Abs. 1 Nr. 2) als auch § 2 Nr. 1 KHG (vgl. Wortlaut: " Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung.... "; Unterstreichung durch den Senat) setzen voraus, dass in der Einrichtung (auch) Leistungen durch Ärzte erbracht werden (vgl. hierzu z.B. HessLSG vom 16.12.1993 Az. L 1 Kr 586/89 u.a.; siehe auch schon BVerwG vom 14.4.1988 NJW 1989, 2963).
  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 1468/09

    Beihilferechtliche Abgrenzung eines Sanatoriums von einem Akutkrankenhaus

    Danach ist das Sanatorium eine Einrichtung, das nach dem Schwerpunkt seines Leistungsangebots die nichtärztlichen Heilanwendungen besonders betont, auch wenn sie ärztlich angeordnet und in ihren Auswirkungen kontrolliert werden (vgl. auch Urteil vom 14. April 1988 - BVerwG 3 C 36.86 - ; BGHZ 87, 215 ).".
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 7 M 3591/95

    Psychisch Kranke; Langzeitpflege; Private Einrichtung; Gewerberecht; Heimrecht;

    Es kommt vielmehr darauf an, inwieweit in der jeweiligen Einrichtung "Krankheiten, Leiden oder Körperschäden" festgestellt oder behandelt werden und ob dies "unter ärztlicher Letztverantwortung" geschieht (vgl. BVerwG. Urt. v. 14.4.1988 - 3 C 36.86 - Buchholz 451.74 § 2 KHG).
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