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   AG Meppen, 17.06.2020 - 3 C 372/20   

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AG Meppen, 17.06.2020 - 3 C 372/20 (https://dejure.org/2020,22554)
AG Meppen, Entscheidung vom 17.06.2020 - 3 C 372/20 (https://dejure.org/2020,22554)
AG Meppen, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 3 C 372/20 (https://dejure.org/2020,22554)
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  • LG Stuttgart, 14.03.2018 - 5 S 6/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schutz des Vertrauens des Geschädigten auf das

    Auszug aus AG Meppen, 17.06.2020 - 3 C 372/20
    Der Kläger muss das Risiko einer nicht erkennbaren Vorschädigung Seite 2/3 eines gebrauchten Kindersitzes vor diesem Hintergrund nicht hinnehmen und darf daher auf Kosten des Schädigers einen neuwertigen Kindersitz anschaffen, ohne sich insoweit einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen zu müssen (LG Stuttgart, Beschl. v. 14.3.2018 - 5 S 6/18; AG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 -5 C 721/16).) Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 100 Abs. 4, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
  • AG Ansbach, 19.10.2016 - 5 C 721/16

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Unfall, Berufung, Haftung, Frist, Anspruch,

    Auszug aus AG Meppen, 17.06.2020 - 3 C 372/20
    Der Kläger muss das Risiko einer nicht erkennbaren Vorschädigung Seite 2/3 eines gebrauchten Kindersitzes vor diesem Hintergrund nicht hinnehmen und darf daher auf Kosten des Schädigers einen neuwertigen Kindersitz anschaffen, ohne sich insoweit einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen zu müssen (LG Stuttgart, Beschl. v. 14.3.2018 - 5 S 6/18; AG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 -5 C 721/16).) Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 100 Abs. 4, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
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