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   BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 38.89   

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https://dejure.org/1991,12313
BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 38.89 (https://dejure.org/1991,12313)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1991 - 3 C 38.89 (https://dejure.org/1991,12313)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1991 - 3 C 38.89 (https://dejure.org/1991,12313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Rundfunkanstalt zur Entrichtung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Konkursunfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 3.81

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Konkursfähigkeit - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 38.89
    Daß der Kläger als eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterliegt, bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmung der Konkursunfähigkeit insolvenzsicherungspflichtig war, steht nach dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 3.81 - (BVerwGE 75, 318) zwischen den Beteiligten fest.
  • BVerwG, 27.09.1990 - 3 C 56.88

    Zinspflicht für rückständige Beiträge zur Insolvenzsicherung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 38.89
    Denn der Beklagte kann als juristische Person des Privatrechts die öffentlichrechtlichen Befugnisse nur nach Maßgabe der beitragsrechtlichen Regelungen des BetrAVG ausüben (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1990 - BVerwG 3 C 56.88 -).
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81

    Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 38.89
    Da im Gesetzgebungsverfahren der Gesichtspunkt der Praktikabilität und der einfachen Handhabbarkeit des BetrAVG eine wichtige Rolle gespielt hat (vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 10; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 1.81 - in BVerwGE 64, 248 [BVerwG 10.12.1981 - 3 C 1/81]), ist eine Quotelung i.S. der zeitlich anteilmäßigen Berechnung des Jahresbeitrages nach Tagen zweckmäßig.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

    Das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid mit Urteil vom 14. März 1991 BVerwG 3 C 38.89 im Umfang der Anfechtung auf.

    Der Beitragsbescheid vom 20. November 1987 ist jedoch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1991 BVerwG 3 C 38.89 teilweise aufgehoben worden und bildet deshalb im Umfang seiner Aufhebung keine Rechtsgrundlage für den Beitrag.

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