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   BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91   

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BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91 (https://dejure.org/1993,1339)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 3 C 38.91 (https://dejure.org/1993,1339)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 3 C 38.91 (https://dejure.org/1993,1339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 307
  • NVwZ 1995, 707
  • DÖV 1994, 784
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86

    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Nur ausnahmsweise und bei Vorliegen ganz besonderer Voraussetzungen ist es daher zu rechtfertigen, der Verwaltungsbehörde bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nicht mehr zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerfGE 64 S. 261, 279; BVerwG, Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 TierZG Nr. 6).

    Ein solcher Ausnahmefall setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß der jeweiligen Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gesetzgebers zu entnehmen ist, der Verwaltung das abschließende Urteil über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen zu übertragen (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31 S. 149, 153 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5).

    Diese Gesichtspunkte reichen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums der Verwaltung nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 7/8 m.w.N.).

    Dient die Kommissionsentscheidung diesem Zweck, ist ein Beurteilungsspielraum nicht anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5).

    Es fehlt jedenfalls an der notwendigen Konkurrenzsituation bzw. an einem Bezugssystem oder Vergleichsrahmen, wie es das Bundesverfassungsgericht bei Examensprüfungsentscheidungen als wesentliches Kriterium für einen Beurteilungsspielraum angesehen (vgl. BVerfGE 84 S. 34, 50) und wie es auch der erkennende Senat für notwendig erachtet hat (vgl. Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5/6).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Ein solcher Ausnahmefall setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß der jeweiligen Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gesetzgebers zu entnehmen ist, der Verwaltung das abschließende Urteil über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen zu übertragen (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31 S. 149, 153 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Kennzeichnend hierfür kann insbesondere die Übertragung der Entscheidung auf ein pluralistisch und staatsfern besetztes Kollegialorgan sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1992 - BVerwG 7 C 20.92 - BVerwGE 91 S. 211, 216 f.) [BVerwG 26.11.1992 - 7 C 20/92].
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Dieser kann auch in einem der behördlichen Prüfung nachfolgenden Gerichtsverfahren nutzbar gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - NJW 1986 S. 3221; Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 96 Rn. 3).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35 S. 382, 401 f.; 84S. 34, 49).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Es fehlt jedenfalls an der notwendigen Konkurrenzsituation bzw. an einem Bezugssystem oder Vergleichsrahmen, wie es das Bundesverfassungsgericht bei Examensprüfungsentscheidungen als wesentliches Kriterium für einen Beurteilungsspielraum angesehen (vgl. BVerfGE 84 S. 34, 50) und wie es auch der erkennende Senat für notwendig erachtet hat (vgl. Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5/6).
  • BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 4/60

    Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung des Rechts

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Das schließt auch eine Bindung an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15 S. 275, 282 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60]; 84 [BVerfG 13.11.1962 - 2 BvL 4/60]S. 34, 49).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Das schließt auch eine Bindung an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15 S. 275, 282 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60]; 84 [BVerfG 13.11.1962 - 2 BvL 4/60]S. 34, 49).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91
    Nur ausnahmsweise und bei Vorliegen ganz besonderer Voraussetzungen ist es daher zu rechtfertigen, der Verwaltungsbehörde bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nicht mehr zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerfGE 64 S. 261, 279; BVerwG, Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 TierZG Nr. 6).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Die Beurteilung der zuständigen Behörde, ob ein Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist, kann vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden (Aufgabe der im Urteil des Senats vom 25. November 1993 - BVerwGE 94, 307- vertretenen Auffassung).

    Im vorliegenden Fall ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass sich die Begründetheit des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens nach dem Zeitpunkt seiner mündlichen Verhandlung richtete (vgl. Urteil vom 25. November 1993 - BVerwG 3 C 38.91 - BVerwGE 94, 307 ).

    An seiner im Urteil vom 25. November 1993 - BVerwG 3 C 38.91 - a.a.O.) geäußerten abweichenden Auffassung hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung nicht fest.

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG, Urteile vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - BVerwGE 72, 195 , vom 10. November 1988 - BVerwG 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12 , vom 25. November 1993 - BVerwG 3 C 38.91 - a.a.O. S. 309 und vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 24.94 - BVerwGE 100, 221 ).

  • BVerwG, 25.01.2018 - 5 C 18.16

    Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter

    Ein solcher Ausnahmefall setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der jeweiligen Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gesetzgebers zu entnehmen ist, der Verwaltung das abschließende Urteil über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen zu übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 3 C 38.91 - BVerwGE 94, 307 m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    Sie hat es aber zB abgelehnt, von einer Einschätzungsprärogative auszugehen bei prognostischen Einzelbeurteilungen (vgl BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 4 f), der sensorischen Bewertung von Wein (BVerwGE 94, 307 Leitsatz 1 = Buchholz 418.72 WeinG Nr. 24) oder der Feststellung von Unwirtschaftlichkeit im Rahmen einer Einzelfallprüfung (vgl BSGE 70, 246, 253 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10).
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