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   BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04   

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BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04 (https://dejure.org/2005,1863)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 C 38.04 (https://dejure.org/2005,1863)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 (https://dejure.org/2005,1863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AMG §§ 33, 105 b; VwKostG §§ 11, 14, 17, 20;
    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen; Festsetzungsverjährung; Zahlungsverjährung; Nachzulassung; Entstehung der Gebührenschuld; Fälligkeit der Gebührenschuld.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AMG §§ 33, 105 b
    Arzneimittelzulassung; Auslegung; Entstehung; Entstehung der Gebührenschuld; Festsetzungsverjährung; Festsetzungsverjährung; Fälligkeit; Fälligkeit der Gebührenschuld; Gebühren für Arzneimittelzulassung; Gebührenanspruch; Gebührenforderung; Gebührenschuld; Kurzantrag; ...

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Gebührenanspruchs für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels ; Verjährung des Anspruchs nach drei Jahren beziehungsweise spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung; Antragsbedürftigkeit der Nachzulassung von ...

  • Judicialis

    AMG § 33; ; AMG § 105 b; ; VwKostG § 11; ; VwKostG § 14; ; VwKostG § 17; ; VwKostG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 33 § 105b; VwKostG § 11 § 14 § 17 § 20
    Verjährung des Gebührenanspruchs bei Zulassung oder Nachzulassung eines Arzneimittels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 92
  • NVwZ-RR 2005, 513
  • DVBl 2005, 1275 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 56.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04
    Diese Auffassung vertritt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren BVerwG 3 C 56.04.
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    In diesem Zeitpunkt wird der Anspruch der jeweiligen Behörde auf Zahlung der Kosten begründet (BVerwG-Urteil vom 24. Februar 2005  3 C 38/04, BVerwGE 123, 92, unter 2. der Gründe).

    Dies gilt trotz der Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VwKostG ohne Rücksicht darauf, zu welchem Zeitpunkt die Kostenschuld durch Bekanntgabe einer Kostenentscheidung im Einzelfall fällig wird (BVerwG-Urteil in BVerwGE 123, 92, unter 2. der Gründe).

  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 206/08

    Antrag; Aufhebung; Bestandskraft; Ermessensreduzierung; Gebührenbescheid;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtslage in seinem Urteil vom 24. Februar 2005 (3 C 38/04) bestätigt.

    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 24. Februar 2005 (Az.: 3 C 38/04, juris) an.

    Auch insoweit schließt sich die erkennende Kammer dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 (a.a.O., juris Rn. 30 ff.) an.

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14

    Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren

    Diese hat mit dem Zeitpunkt der Entstehung einen eigenständigen Anknüpfungspunkt für den Lauf der Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92-101, Rn. 17 f.; OVG Berlin, Urteil vom 11.12.2003, a.a.O., Rn. 26 f.).

    Danach entsteht die Gebührenschuld, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang bei der zuständigen Behörde, im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005, a.a.O., Rn. 18).

  • VG Münster, 05.05.2011 - 8 K 61/10

    Ein Anspruch auf Erstattung von angefallenen Kosten für eine

    BayVGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juli 2009 13 S 919/09 , www.vghmannheim.de = InfAuslR 2009, 403; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, II - § 70 Rn. 6; vgl. zum Verhältnis von zwei Verjährungsfristen zueinander auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 21.

    BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 20.

    Es kann hier dahinstehen, ob § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG so auszulegen ist, dass die Verjährungsfrist exakt 4 Jahre nach der Entstehung des Anspruchs endet, so BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 17, oder ob auf die Frist des § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VwKostG anzuwenden ist, so dass die Verjährungsfrist erst mit dem Ablauf des (vierten) Kalenderjahres endete.

  • VG Karlsruhe, 29.07.2008 - 5 K 547/08

    Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung von Abschiebungskosten

    Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 VwKostG verjährt der Anspruch auf Zahlung der Kosten unabhängig von der ab Fälligkeit zu bestimmenden Dreijahresfrist spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung (vgl. zum Verhältnis der beiden Verjährungstatbestände des § 20 Abs. 1 VwKostG, BVerwG, Urt. v. 24.02.2005 - 3 C 38.04 - BVerwGE 123, 92 = NVwZ-RR 2005, 513).

    Sie hat vielmehr einen eigenständigen Bezugsrahmen und knüpft gerade nicht an die Fälligkeit, sondern schon an die Entstehung der Kostenschuld an (BVerwG, Urt. v. 24.02.2005 - 3 C 38.04 - a.a.O.).

    Sie trägt auch allein dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit Rechnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.2005 - 3 C 38.04 - a.a.O.); denn die undifferenzierte und ausschließliche Anwendung der sechsjährigen Verjährungsfrist ab Fälligkeit würde dazu führen, dass es für die Festsetzung dieser Art von Kostenschuld überhaupt keine Verjährungsgrenze gäbe.

  • OVG Hamburg, 03.12.2008 - 5 Bf 259/06

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    Dies würde indes der Funktion von Verjährungsvorschriften, dem Rechtsfrieden zu dienen und Rechtssicherheit herzustellen, wohl nicht gerecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, BVerwGE 123, 92/94).

    Es braucht aber nicht entschieden zu werden, ob § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG bzw. § 70 Abs. 1 AufenthG vielleicht nur die Zahlungsverjährung hinsichtlich einer festgesetzten Forderung regelt und es hinsichtlich der Festsetzungsverjährung bei § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwKostG bleibt (vgl. zu dieser Unterscheidung bei § 20 Abs. 1 VwKostG auch BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, BVerwGE 123, 92/94 f.).

  • VG Darmstadt, 17.04.2008 - 3 E 395/07

    Gebührenrecht: Arzneimittelzulassung - Festsetzung einer Gebühr für die

    Durch den Begriff "spätestens" ist klargestellt, dass es sich insoweit um eine absolute Fristbestimmung und damit um die absolute Grenze für die Verjährung handelt (BVerwG, Urteil vom 24.02.2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92).

    Eine derart sinnlose Regelung kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005, a.a.O.).

    Wenn von einem primären Abstellen auf die Fälligkeit die Rede sei, müsse die zweite Frist zumindest sekundär auch Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2005, a.a.O.).

  • VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813

    Zurückschiebungskosten; Verjährung; Unterbrechung der Verjährung

    Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 VwKostG würde dann der Anspruch auf Zahlung der Kosten unabhängig von der ab Fälligkeit zu bestimmenden Dreijahresfrist spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung - zum Verhältnis der beiden Verjährungstatbestände des § 20 Abs. 1 VwKostG verweist das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 24.02.2005 - 3 C 38.04 - juris) - verjährt sein, mithin seit 2006 kein Anspruch des Beklagten mehr bestehen.

    Dies würde aber wohl der Funktion von Verjährungsvorschriften, dem Rechtsfrieden zu dienen und Rechtssicherheit herzustellen, nicht gerecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, BVerwGE 123, 92/94 juris).

    Es kann hier aber letztlich offen bleiben, ob § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG bzw. § 70 Abs. 1 AufenthG nur die Zahlungsverjährung hinsichtlich einer festgesetzten Forderung regelt und es hinsichtlich der Festsetzungsverjährung bei § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwKostG bleibt (vgl. zu dieser Unterscheidung bei § 20 Abs. 1 VwKostG auch BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, BVerwGE 123, 92/94 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2013 - 11 S 362/13

    Kostenbescheid für Vorbereitungshandlungen zu der geplanten Abschiebung eines

    Dementsprechend lasse sich auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2005 (3 C 38.04) nicht zur Stützung der Rechtsansicht des beklagten Landes heranziehen.
  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 2371/11

    Ausländerrechtliche Kosten der Abschiebung

    Ausgehend von der allgemeineren Regelung in § 20 VwKostG, wird dort nach allgemeinem Verständnis sowohl eine sogenannte Festsetzungs- als auch eine sogenannte Zahlungsverjährung geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92 = NVwZ-RR 2005, 513; vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - 11 UE 2379/02 -, NVwZ-RR 2005, 220).

    Die den Verjährungsfristen zukommende Aufgabe, dem Rechtsfrieden zu dienen und Rechtssicherheit herzustellen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38/04 -, BVerwGE 123, 92 = NVwZ-RR 2005, 513; Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, InfAuslR 2012, 38; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 -, InfAuslR 2009, 403), bekommt auch in dem Bereich der Geltendmachung von Abschiebungskosten stets erst dann Bedeutung, wenn es der zuständige Behörde selbst nach Jahren oder Jahrzehnten der Unterbrechung der Verjährung nicht innerhalb von vier Jahren vor Ablauf der Verjährung gelingt, die Kosten der Abschiebung gegenüber dem Kostenschuldner festzusetzen.

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 19 BV 10.304

    Verjährung der Festsetzung der Kosten einer Abschiebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 9 A 50/16

    Erhebung von Gebühren für die Arzneimittelzulassung gegenüber dem Veranlasser

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 13 S 919/09

    Festsetzungsverjährung bei Abschiebungskosten

  • BVerwG, 06.10.2004 - 3 B 34.04

    Zulassung einer verwaltungsgerichtlichen Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 10 C 12.1887

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungskosten; Verjährung; Verwirkung

  • VG Darmstadt, 17.11.2011 - 6 K 1563/09

    Abschiebungskosten, Verjährung

  • OLG Dresden, 04.04.2006 - WVerg 1/06

    Zur Verjährung der von den Verfahrensbeteiligten an einem

  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 7 A 23/11

    Erstattung von Abschiebungskosten

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3330/11

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Karlsruhe, 02.04.2008 - 5 K 547/08

    Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung von Abschiebungskosten

  • VG Köln, 11.05.2007 - 27 K 1556/05

    Streit um die Gebührenfestsetzung für die Zuteilung eines Rufnummernblocks mit

  • VG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 2 K 794/11

    Wasserrecht

  • VG Köln, 18.09.2013 - 25 K 4614/11

    Rechtswidrigkeit eines Kostenbescheids bei Stützen desselben auf § 16 VwKostG bei

  • VG Köln, 24.11.2006 - 25 K 2287/03

    Rechtmäßigkeit für die Auferlegung der Kostentragungslast für die Verlängerung

  • VG Köln, 24.11.2006 - 25 K 10229/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu den Kosten für die Arzneimittelzulassung;

  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 5 K 09.00868

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten des unerlaubt Beschäftigten

  • VG Köln, 11.05.2007 - 27 K 1376/05

    Festsetzung der Höhe der Gebühren für die Zuteilung von Rufnummernblöcken;

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