Weitere Entscheidung unten: AG Karlsruhe-Durlach, 29.12.2009

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   BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09   

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BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09 (https://dejure.org/2010,5032)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2010 - 3 C 38.09 (https://dejure.org/2010,5032)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2010 - 3 C 38.09 (https://dejure.org/2010,5032)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BFG §§ 4; 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; LAG § 349 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4, § 342 Abs. 3; Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. DDR Nr. 100 S. 615); VermG § 6 Abs. 6a
    Auslegung eines Feststellungsbescheides; Ausstattungsforderung; Beurteilungszeitpunkt; Enteignung; Entwertung einer Forderung; Erbrichtergut; festgestellter Schaden; Feststellungsfähigkeit; Flucht aus der DDR; Gegenstand der Schadensfeststellung; Hypothek; ...

  • openjur.de

    Auslegung eines Feststellungsbescheides; Ausstattungsforderung; Beurteilungszeitpunkt; Enteignung; Entwertung einer Forderung; Erbrichtergut; festgestellter Schaden; Feststellungsfähigkeit; Flucht aus der DDR; Gegenstand der Schadensfeststellung; Hypothek; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BFG §§ 4; 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b
    Auslegung eines Feststellungsbescheides; Ausstattungsforderung; Beurteilungszeitpunkt; Enteignung; Entwertung einer Forderung; Erbrichtergut; Feststellungsfähigkeit; Flucht aus der DDR; Gegenstand der Schadensfeststellung; Hypothek; Hypothekenforderung; Rückforderung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 BFG, § 7 Abs 1 Nr 2 Buchst b BFG, § 349 Abs 1 LAG, § 349 Abs 3 S 4 LAG, § 342 Abs 3 LAG
    Rückforderung von Lastenausgleich für Wegnahmeschaden an einer Hypothekenforderung; Auslegung des Feststellungsbescheids; Ausgleich durch Rückübertragung des Grundstücks an den Schuldner

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines Schadens nach dem in einem Lastenausgleichsverfahren ergangenen Feststellungsbescheid in Unabhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der Feststellung; Ausgleich eines Wegnahmeschadens an einer Hypothekenforderung durch eine vermögensrechtliche Rückübertragung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsbescheid; Ausstattungsforderung; Entwertung einer Forderung; Erbrichtergut; festgestellter Schaden; Hypothekenforderung; landwirtschaftlicher Betrieb; Rückforderung von Lastenausgleich; Rückübertragung eines Unternehmens; Schadensausgleich; ...

  • rewis.io

    Rückforderung von Lastenausgleich für Wegnahmeschaden an einer Hypothekenforderung; Auslegung des Feststellungsbescheids; Ausgleich durch Rückübertragung des Grundstücks an den Schuldner

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung von Lastenausgleich für Wegnahmeschaden an einer Hypothekenforderung; Auslegung des Feststellungsbescheids; Ausgleich durch Rückübertragung des Grundstücks an den Schuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung eines Schadens nach dem in einem Lastenausgleichsverfahren ergangenen Feststellungsbescheid in Unabhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der Feststellung; Ausgleich eines Wegnahmeschadens an einer Hypothekenforderung durch eine vermögensrechtliche Rückübertragung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 46 (Ls.)
  • DVBl 2010, 1452
  • DÖV 2010, 1032
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 9.99

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistung; Schadensausgleich; auszugleichender

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    Welcher Schaden der Prüfung zugrunde zu legen ist, bestimmt sich danach, was als Schaden tatsächlich festgestellt worden ist (Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 9.99 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 8 S. 2 f.).

    Es ist schon unerheblich, ob eine Schadensfeststellung rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist (Urteil vom 18. Mai 2000 a.a.O.), sodass die Rechtmäßigkeit der Feststellung bei der Auslegung eines Feststellungsbescheides allenfalls ein Indiz sein kann.

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 28.05

    Rückforderung von Lastenausgleich; Schadensausgleich; Wiedererlangung der

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    Die Beurteilung des Ausgleichs hat abzustellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des den Schaden potenziell ausgleichenden Ereignisses (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 28.05 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 11 Rn. 33); die vom Kläger geltend gemachten späteren Entwicklungen sind daher unerheblich.

    a) Schadensausgleich im Sinne des § 349 LAG bedeutet grundsätzlich die Wiedergewinnung der Rechtsmacht, über den weggenommenen Vermögensgegenstand zu verfügen; der Geschädigte muss rechtlich diejenige Position zurückerlangen, die er vor der Wegnahme innehatte (Urteile vom 27. April 2006 a.a.O. Rn. 22 und vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17 Rn. 13, 16).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09

    Familienstiftung; Beteiligte; Beteiligungsrechte; Beteiligung; Bezugsberechtigte;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    Nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität ist ein Schaden ausgeglichen, wenn eine Leistung zur Wiedergutmachung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Schadensfeststellung war (Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 3.09 - LKV 2010, 228 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 24.08

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleichs;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    Was dazu im Einzelnen nötig ist, bestimmt sich nach der Art des geschädigten Vermögenswertes und der Art seiner Schädigung (vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 3 C 24.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 21 Rn. 10 = ZOV 2009, 258).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    Dies ist durch Auslegung des im Lastenausgleichsverfahren ergangenen Feststellungsbescheides zu ermitteln, wobei entsprechend den zu § 133 BGB entwickelten Regeln nicht der innere Wille der Behörde maßgebend ist, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende, also der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 52.05 - NVwZ 2006, 1423 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 40.07

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Lastenausgleich; Schadensausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    a) Schadensausgleich im Sinne des § 349 LAG bedeutet grundsätzlich die Wiedergewinnung der Rechtsmacht, über den weggenommenen Vermögensgegenstand zu verfügen; der Geschädigte muss rechtlich diejenige Position zurückerlangen, die er vor der Wegnahme innehatte (Urteile vom 27. April 2006 a.a.O. Rn. 22 und vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 C 40.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 17 Rn. 13, 16).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 38.09
    Damit sollte verhindert werden, dass die bisherige Haftungsgrundlage einer Forderung durch die Rückübertragung von einzelnen Bestandteilen des Unternehmensvermögens zulasten der Unternehmensgläubiger geschmälert wurde (Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 27.12

    Rückforderung von Lastenausgleich; Enteignung; Erbe; Erbschaft; Pflichtteil;

    Dies ist durch Auslegung des im Lastenausgleichsverfahren ergangenen Bescheides zu ermitteln (vgl. Urteil vom 26. August 2010 - BVerwG 3 C 38.09 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 26 = ZOV 2010, 319).

    c) Mit den Anforderungen an einen Schadensausgleich bei Forderungen hat sich der Senat wiederholt befasst (vgl. Urteile vom 27. April 2006 a.a.O. und vom 26. August 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.2010 - 3 B 35.10

    Fiktion des vollen Schadensausgleichs

    Zwar trifft es zu, dass nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität ein Schaden nur dann als ausgeglichen gilt, wenn eine Leistung zur Wiedergutmachung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Schadensfeststellung war (Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 3.09 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 23 Rn. 12; zuletzt Urteil vom 26. August 2010 - BVerwG 3 C 38.09 - Rn. 12, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2012 - 6 L 433/12

    Lastenausgleich, Rückforderung, aufschiebende Wirkung, Erben, Schadensausgleich

    vgl. dazu zuletzt BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 38.09 -, Juris, mit weiteren Nachweisen.
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Rechtsprechung
   AG Karlsruhe-Durlach, 29.12.2009 - 3 C 38/09   

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https://dejure.org/2009,64513
AG Karlsruhe-Durlach, 29.12.2009 - 3 C 38/09 (https://dejure.org/2009,64513)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 29.12.2009 - 3 C 38/09 (https://dejure.org/2009,64513)
AG Karlsruhe-Durlach, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 3 C 38/09 (https://dejure.org/2009,64513)
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