Weitere Entscheidung unten: AG Nordhorn, 22.02.2001

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   BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01   

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https://dejure.org/2002,1134
BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01 (https://dejure.org/2002,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 3 C 39.01 (https://dejure.org/2002,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 3 C 39.01 (https://dejure.org/2002,1134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FeV § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 Nr. 2; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 5
    Fahrerlaubnisfreiheit; Kraftfahrzeuge, fahrerlaubnis- bzw. zulassungsfreie -; "motorisierter Krankenfahrstuhl"; Behinderte, körperlich -; Gebrechliche.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisfreiheit von 'motorisierten Krankenfahrstühlen" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV gilt auch für nichtbehinderte Fahrzeugführer

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnisfreiheit - Kraftfahrzeuge - Motorisierter Krankenfahrstuhl - Schwerbehinderung

  • verkehrsrechtsforum.de
  • archive.org

    Berechtgungen - Krankenfahrstühle sind fahrerlaubnisfrei

  • Judicialis

    FeV § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 5

  • RA Kotz

    Motorisierte Krankenfahrstühle und entsprechende Kraftfahrzeuge, Fahrbarkeit ohne Führerschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisfreiheit; Kraftfahrzeuge, fahrerlaubnis- bzw. zulassungsfreie -; "motorisierter Krankenfahrstuhl"; Behinderte, körperlich -; Gebrechliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Motorisierter Krankenfahrstuhl" für jedermann fahrerlaubnisfrei

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    "Motorisierter Krankenfahrstuhl" für jedermann fahrerlaubnisfrei

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Krankenfahrstuhl

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rollstühle generell fahrerlaubnisfrei

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Motorisierter Krankenfahrstuhl" auch für Gesunde // Nutzung im Straßenverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2335
  • NVwZ 2003, 112 (Ls.)
  • NZV 2002, 246
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
  • DÖV 2002, 963
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01
    Bei § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO handelt es sich nämlich um eine Vorschrift, die allein und unmittelbar das Kraftfahrzeug selbst betrifft und die - gestützt auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 StVG ("Zulassung inländischer und ausländischer Kraftfahrzeuge ... einschließlich Ausnahmen von der Zulassungspflicht") - als Ausnahmevorschrift die Befreiung von der Zulassungspflicht schon aus Gründen der rechtsstaatlichen Normenklarheit (vgl. BVerfGE 51, 60 ) nicht von der Frage abhängig machen darf, ob das zulassungsfreie Fahrzeug von Behinderten oder von Nicht-Behinderten benutzt wird.
  • VG Würzburg, 03.11.1999 - W 6 K 99.673
    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01
    Seine auf Feststellung gerichtete Klage, dass er auch ohne Vorliegen von körperlicher Gebrechlichkeit oder Behinderungen zum Führen seines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen keiner Fahrerlaubnis bedürfe, hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 3. November 1999 (NZV 2000, 104) abgewiesen und im Wesentlichen darauf abgestellt, nach dem äußeren Erscheinungsbild und der allgemeinen Verkehrsauffassung - worauf es maßgeblich bei der Abgrenzung eines Kraftfahrzeuges von einem motorisierten Krankenfahrstuhl ankomme - deute alles auf einen Klein-Pkw und nicht auf einen Krankenfahrstuhl ("Stuhl mit Rädern") hin.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Vor diesem Hintergrund ist das Schweigen des Gesetzgebers zu den offenen Zuteilungsverfahren im Zuteilungsgesetz 2012 als "beredtes Schweigen" zu qualifizieren (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 7.02 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1 = juris Rn. 15 und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2 = juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R - juris Rn. 32).
  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 K 242/09

    Fahrerlaubnispflicht eines sog. motorisierten Krankenfahrstuhls

    Sie sei daher unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2002 (3 C 39.01) auch ohne körperliche Gebrechlichkeit oder einschlägige Behinderung befugt, ihr Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen.

    dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 3 C 39.01 -, NJW 2002, 2335.

    Urteil vom 31.01.2002, 3 C 39.01, a. a. O.,.

  • VGH Bayern, 08.05.2001 - 11 B 99.3454

    Abgrenzung von fahrerlaubnisfreiem Krankenfahrstuhl und fahrerlaubnispflichtigem

    Anmerkung: Der VGH München hat die Revision zugelassen, über die das Bundesverwaltungsgericht NJW 2002, 2335 f. = NZV 2002, 246 ff. = DAR 2002, 282 ff. = VRS 102, 316 ff. (Urt. v. 31.01.2002 - 3 C 39/01) entgegen der Auffassung des VGH München entschieden hat.
  • VG Oldenburg, 13.11.2002 - 7 B 4564/02

    Amtliche Zulassung; Ausnahme; Ermessen ; Kfz; Kraftfahrzeug; Krankenfahrstuhl;

    Die Regelungen des § 18 StVZO knüpfen nämlich ausschließlich an die Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs, nicht aber an besondere in der Person des Halters liegende Umstände an (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2, S. 1 ).
  • VG Neustadt, 23.05.2011 - 3 K 46/11

    Zum Führen eines PKW-ähnlichen Krankenfahrstuhls ohne Fahrerlaubnis oder

    Die genannten Fahrzeugmerkmale müssen bei der Auslieferung des Fahrzeugs konstruktionsbedingt auf Dauer gewährleistet sein und das Fahrzeug muss in diesem Zustand für die Benutzung durch körperlich behinderte Personen geeignet sein, ohne dass allerdings der Führer des Fahrzeugs zu dem bezeichneten Personenkreis gehören muss (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39/01 -, NJW 2002, 2335 und juris, Rn. 13).
  • VG Oldenburg, 13.11.2002 - 7 A 4564/02
    Die Regelungen des § 18 StVZO knüpfen nämlich ausschließlich an die Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs, nicht aber an besondere in der Person des Halters liegende Umstände an (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2, S. 12).
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Rechtsprechung
   AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01   

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https://dejure.org/2001,20952
AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01 (https://dejure.org/2001,20952)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 22.02.2001 - 3 C 39/01 (https://dejure.org/2001,20952)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 3 C 39/01 (https://dejure.org/2001,20952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des sorgeberechtigten Elternteils wegen Schädigung des Kindesvermögens: Verwendung des Sparguthabens des Kindes für Unterhaltszahlungen an das Kind, Aus- und Weiterbildungskosten des Kindes und Familienurlaub

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1664 Abs. 1 BGB; § ... 328 Abs. 1 BGB; § 808 BGB; § 389 BGB; § 1626 BGB; § 1648 BGB; § 1610 BGB; § 1610 Abs. 2 BGB; § 421 Abs. 1 BGB; § 1649 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1, S. 1, 1., 2. Fall BGB; § 362 Abs. 1 BGB; § 397 Abs. 1 BGB; § 1642 Abs. 1 BGB
    Pflichtverletzung in Ausübung der elterlichen Sorge; Elterliche Vermögenssorge des Kindes; Kündigung des Sparvertrages des Kindes durch die Eltern; Sparkonto als Vertrag zugunsten Dritter; Abtretung der Forderung durch Übergabe des Sparbuchs; Aufwendungen im Rahmen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverletzung in Ausübung der elterlichen Sorge; Elterliche Vermögenssorge des Kindes; Kündigung des Sparvertrages des Kindes durch die Eltern; Sparkonto als Vertrag zugunsten Dritter; Abtretung der Forderung durch Übergabe des Sparbuchs; Aufwendungen im Rahmen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 23.10.1996 - 2 U 20/96
    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Diese Vorschrift legt nach herrschender Meinung nicht lediglich einen Haftungsmaßstab fest, sondern gewährt darüber hinaus auch eine Anspruchsgrundlage (OLG Köln, FamRZ 1997, 1351 (1351); Palandt-Diederichsen, BGB-Kommentar, 60. Aufl., § 1664, Rz. 1).

    Die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes (OLG Köln, FamRZ 1997, 1351 (1352)).

  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Legen Eltern oder Verwandte ein Sparbuch auf den Namen des Kindes an und behalten dieses in Besitz, wollen sie im Zweifel Gläubiger des Kreditinstitutes bleiben (BGHZ 46, 198 (200 f.); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625 (625); OLG Köln, NJW-RR 1996, 236 (236)).

    Dies gilt umso mehr, wenn dem Begünstigten die Anlegung eines Sparbuches gänzlich unbekannt bleibt (BGHZ 46, 198 (202 f.)).

  • BGH, 13.04.1972 - II ZR 107/70

    Wechseldiskontierung - Rückgaberecht der Bank

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    In der Übergabe des Sparbuches liegt die stillschweigende Abtretung der Forderung (vgl. BGH, DB 1972, 1226 (1226)).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Ein solcher Verzicht ist im Zweifel nicht zu vermuten (BGH, NJW-RR 1996, 237 (237); BGH, NJW 1996, 588 (588); Palandt-Heinrichs, § 397, Rz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.1991 - 22 U 47/91
    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Legen Eltern oder Verwandte ein Sparbuch auf den Namen des Kindes an und behalten dieses in Besitz, wollen sie im Zweifel Gläubiger des Kreditinstitutes bleiben (BGHZ 46, 198 (200 f.); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625 (625); OLG Köln, NJW-RR 1996, 236 (236)).
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl.

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Zwar lässt die Einrichtung eines Kontos auf den Namen eines Dritten allein in der Regel nicht den Schluss auf einen Vertrag zugunsten Dritter zu (BGHZ 21, 148 (150); 28, 368 (369 f.); Palandt-Heinrichs, § 328, Rz. 9 a).
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Maßgebend dafür ist die Willensrichtung bei Errichtung des Kontos (BGH, ZIP 1994, 218 (218)).
  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54

    Verfügungsberechtigung über Bankkonto

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Zwar lässt die Einrichtung eines Kontos auf den Namen eines Dritten allein in der Regel nicht den Schluss auf einen Vertrag zugunsten Dritter zu (BGHZ 21, 148 (150); 28, 368 (369 f.); Palandt-Heinrichs, § 328, Rz. 9 a).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 16 U 120/94

    Vertrag zu Gunsten Dritter bei Sparkontoeinrichtung - Auslegung

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Legen Eltern oder Verwandte ein Sparbuch auf den Namen des Kindes an und behalten dieses in Besitz, wollen sie im Zweifel Gläubiger des Kreditinstitutes bleiben (BGHZ 46, 198 (200 f.); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 625 (625); OLG Köln, NJW-RR 1996, 236 (236)).
  • AG Bad Schwartau, 16.12.1997 - 3 C 684/97

    Verletzung der elterlichen Vermögenssorge durch Verwendung eines dem Kind

    Auszug aus AG Nordhorn, 22.02.2001 - 3 C 39/01
    Die Pflicht zur Vermögenssorge wird demnach verletzt, soweit die Eltern aus dem Vermögen des Kindes Aufwendungen tätigen, für die sie gem. § 1648 BGB vom Kind Ersatz zu verlangen nicht berechtigt wären (AG Bad Schwartau, FamRZ 1999, 315 (315)).
  • BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94

    Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht

  • OLG Bremen, 03.12.2014 - 4 UF 112/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Kindes gegen seine Eltern, wenn

    Denn die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes (vergleiche OLG Köln, FamRZ 1997, 1351; AG Nordhorn, FamRZ 2002, 341).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2021 - 9 WF 179/21

    Voraussetzungen der Zuordnung eines Sparguthabens zum Vermögen eines Kindes;

    Denn die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes (OLG Köln, FamRZ 1997, 1351; AG Nordhorn, FamRZ 2002, 341).
  • VG Ansbach, 19.11.2009 - AN 14 K 09.01054

    Verfügt die allein sorgeberechtigte Mutter selbst nicht über erhebliches Vermögen

    Die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes (Urteil des Amtsgerichts Nordhorn vom 22.2.2001 - 3 C 39/01 - mit Hinweis auf OLG Köln, FamRZ 1997, 1351 f.).
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