Weitere Entscheidung unten: AG Rheinbach, 20.03.1985

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85   

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BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85 (https://dejure.org/1987,11551)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1987 - 3 C 39.85 (https://dejure.org/1987,11551)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1987 - 3 C 39.85 (https://dejure.org/1987,11551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Brotgetreide - Hartweizen - Durumweizen - Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 17.78

    Betrieb einer Mühle in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
    Hartweizen (Durumweizen) ist kein Brotgetreide i.S. von § 10 Abs. 3 Nr. 2 AFoG 1976 (insoweit abweichend von BVerwG 7 C 17.78 in Buchholz 451.533 Nr. 2).

    Nachdem das Verwaltungsgericht Köln im Jahre 1973 die Meinung vertreten hatte, auch Hartweizen falle unter den Begriff des Brotgetreides und diese Auffassung vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - bestätigt worden war, zogen die Mühlenstelle und später das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft der beklagten Bundesrepublik die Klägerin, die bis zum Sommer 1985 eine Hartweizenmühle betrieb, durch Bescheide für die Jahre 1976 bis 1981 zu Beiträgen nach dem Absatzfondsgesetz in Höhe von insgesamt 155.324,04 DM heran.

    Damit gelangt der erkennende Senat zu einem anderen Ergebnis als der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 17.78 - in Buchholz 451.533 Nr. 2).

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
    Maßgebend ist der in der Gesetzesvorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 - BVerfGE 1, 299, 312) [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52].
  • BVerwG, 04.10.1983 - 3 B 17.83

    Definition von "Paprika" als Gattung im biologisch-botanischen und

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
    Daraus ergibt sich, daß bei der Auslegung des Absatzfondsgesetzes auf ernährungswirtschaftliche und nicht auf botanische Gesichtspunkte abzustellen ist (BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1983 - BVerwG 3 B 17.83 - in Buchholz 451.533 Nr. 3).
  • Drs-Bund, 04.03.1969 - BT-Drs V/4006
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 39.85
    Auf diesen Gesichtspunkt stellt die Begründung des Entwurfs zum Absatzfondsgesetz (BT-Drucks. V/4006 S. 5) ab, wenn es dort heißt: "Ausländische Rohwaren, soweit sie in den definierten 'Flaschenhalsbetrieben' verarbeitet werden, werden zur Beitragszahlung mit herangezogen, weil das daraus hergestellte Produkt gleichfalls in den Genuß der Leistungen des Absatzfonds bzw. der ihm nachgeordneten zentralen Einrichtungen der Wirtschaft gelangt." Da die Absatzförderung aber nur der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zuteil werden soll, bleiben Produkte, die nach wie vor ein ausländisches Gepräge haben, angefordert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13

    Kosten der Schülerbeförderung

    Auch Äußerungen und Stellungnahmen, die den Protokollen der Ausschusssitzungen zu entnehmen sind, geben Aufschluss über das gesetzgeberische Anliegen (vgl. im Übrigen zur Bedeutung der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes für dessen Auslegung: BVerwG. Urt. v. 12.03.1987 - 3 C 39.85 -, juris).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich

    Bei der Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist maßgebend der darin zum Ausdruck gekommene objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesvorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschrift hineingestellt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. Mai 1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 39.85 -, Buchholz 451.533 AFoG Nr. 9).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 16 K 12855/17

    Lebensmittelrecht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 3 C 39.85 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 9 C 30.15 -, juris Rn. 14.
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Rechtsprechung
   AG Rheinbach, 20.03.1985 - 3 C 39/85   

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https://dejure.org/1985,13914
AG Rheinbach, 20.03.1985 - 3 C 39/85 (https://dejure.org/1985,13914)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 20.03.1985 - 3 C 39/85 (https://dejure.org/1985,13914)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 20. März 1985 - 3 C 39/85 (https://dejure.org/1985,13914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus AG Rheinbach, 20.03.1985 - 3 C 39/85
    Es ist inzwischen gefestigte Rechtsprechung, daß als solche betriebsbezogenen Eingriffe nicht diejenigen anzusehen sind, durch die der Gewerbebetrieb gleichsam nur zufällig betroffen wird, die also ein außerhalb des Betriebs eingetretenes, mit seiner Wesenseigentümlichkeit aber nicht in Beziehung stehendes Schadenereignis angehen (vgl. BGHZ 29, 65 (74) = VersR 59, 150 (152).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus AG Rheinbach, 20.03.1985 - 3 C 39/85
    Das ist vielmehr nur dann der Fall, wenn die Beeinträchtigung unmittelbar in den Bereich des Gewerbebetriebs eingreift, also betriebsbezogen ist und nicht von diesem ohne weiteres ablösbare Rechte betrifft (vgl. BGHZ 86, 152 (156) = VersR 1983, 553 (554).
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