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   BVerwG, 21.01.2003 - 3 C 4.02   

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https://dejure.org/2003,8758
BVerwG, 21.01.2003 - 3 C 4.02 (https://dejure.org/2003,8758)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2003 - 3 C 4.02 (https://dejure.org/2003,8758)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 3 C 4.02 (https://dejure.org/2003,8758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    StabG 1996 § 1
    Zusätzliche Kapazitäten für medizinische Leistungen; Folgekosten; Gesamtbetrag der Erlöse; Streubettenbelegung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StabG 1996 § 1
    Folgekosten; Gesamtbetrag der Erlöse; Streubettenbelegung; zusätzliche Kapazitäten für medizinische Leistungen

  • Wolters Kluwer

    Bettenhausneubau eines Krankenhauses; Geschaffene Unterbringungsmöglichkeiten; Erhöhung der Kapazitäten für medizinische Leistungen; Nutzung von Planbetten im Wege der Streubettenbelegung; Ermittlung des Gesamtbetrags der Erlöse; Überschreitungen des Budgets; Folgekosten ...

  • Judicialis

    StabG 1996 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StabG 1996 § 1
    Zusätzliche Kapazitäten für medizinische Leistungen; Folgekosten; Gesamtbetrag der Erlöse; Streubettenbelegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    Die Formulierung stellt auf den quantitativen Umfang möglicher Krankenhausleistungen ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 C 4.02 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 11 S. 15).

    Erfasst werden beispielsweise kapazitätserweiternde Maßnahmen wie die Aufstockung der Bettenzahl, die Ansiedlung einer neuen Fachabteilung oder die Ausweitung einer Fachabteilung aufgrund der Schließung eines anderen Krankenhauses (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2003 - 3 C 4.02 - a.a.O. S. 15 f., vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 und vom 20. Dezember 2007 - 3 C 53.06 - Buchholz 451.73 § 12 BPflV Nr. 1 Rn. 30; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes, BT-Drs.

    Auch die Einrichtung neuer Operationssäle lässt sich darunter subsumieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 3 C 4.02 - a.a.O. S. 16).

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2020 - 13 LA 51/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel, verneint; grundsätzliche

    Erfasst werden beispielsweise kapazitätserweiternde Maßnahmen wie die Aufstockung der Bettenzahl, die Ansiedlung einer neuen Fachabteilung oder die Ausweitung einer Fachabteilung aufgrund der Schließung eines anderen Krankenhauses (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2015 - BVerwG 3 C 9.14 -, juris Rn. 30; Urt. v. 21.1.2003 - BVerwG 3 C 4.02 -, Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 11 - juris Rn. 20 ff. (zu § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996); Buchner/Spiegel, Mengensteuerung in der stationären Versorgung durch Vergütungsabschläge - der Mehrleistungsabschlag gemäß § 4 Abs. 2a KHEntgG und seine Ausnahmetatbestände, in: ZMGR 2015, 181, 183 f.).

    Die insoweit maßgeblich heranzuziehende Zahl von Planbetten im Sinne des § 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes - NKHG - (vgl. zu dieser Maßgeblichkeit: BVerwG, Urt. v. 21.1.2003, a.a.O., Rn. 21; Senatsurt. v. 12.9.2019 - 13 LB 354/18 -, juris Rn. 56) ist für die Fachrichtung Neurologie unverändert geblieben.

  • VG München, 06.08.2014 - M 9 K 13.3508

    Eine Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag "aufgrund der Krankenhausplanung" liegt

    Bezogen auf die Leistungen eines Krankenhauses wird mit dem Begriff somit der Umfang der möglichen Krankenhausleistungen beschrieben (vgl. auch BVerwG, U.v. 21.01.2003 - 3 C 4/02 - juris Rn. 20).
  • VG Magdeburg, 07.02.2005 - 1 A 10/04
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.01.2003 - 3 C 4/02 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 451.74 § 18 KHG Nr. 11) bedeutet der Kapazitätsbegriff i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 4 Nr. 2 BPflV den quantitativen Umfang möglicher medizinischer Leistungen und nicht den räumlichen Begriff i.S.v. Fassungsvermögen, nämlich der Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten.
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