Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.11.2004 | BVerwG, 03.02.2004

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   BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03   

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https://dejure.org/2004,1430
BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03 (https://dejure.org/2004,1430)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 (https://dejure.org/2004,1430)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 (https://dejure.org/2004,1430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; EV Art. 21, 22; KVG § 4 Abs. 2; VZOG § 1 Abs. 4; SpTrUG §§ 1, 2, 10 Abs. 1 Nr. 3
    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt; Treuhandunternehmen; Unternehmensspaltung; Abspaltung; Spaltgesellschaft; Energieversorgung; Gasversorgung; örtliches Gasvermögen; kommunale Selbstverwaltung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Abspaltung; Beteiligungsanspruch; Einigungsvertrag; Energieversorgung; Gasversorgung; Spaltgesellschaft; Treuhandanstalt; Treuhandunternehmen; Unternehmensspaltung; Vermögenszuordnung; kommunale Selbstverwaltung; örtliches Gasvermögen

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung einer Stadt an einer Versorgungsgesellschaft; Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs der Stadt auf Beteiligung an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft; Anspruch der Stadt auf unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; EV Art. 21; ; EV Art. 22; ; KVG § 4 Abs. 2; ; VZOG § 1 Abs. 4; ; SpTrUG § 1; ; SpTrUG § 2; ; SpTrUG § 10 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalbeteiligung der Gemeinden an regionalen Gasversorgungsgesellschaften nach Kommunalvermögensgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 21, 22 EinigungsV; § 4 KVG; § 1 VZOG; §§ 1, 2, 10 SpTrUG; Art. 28 GG
    Anspruch der Kommunen auf Beteiligung an regionalen Gasversorgungsgesellschaften (Prof. Dr. Joachim Gruber; Neue Justiz 7/2005, S. 331-332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 157
  • NJ 2005, 331
  • DÖV 2005, 396
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    b) Der Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG bezieht sich grundsätzlich auf den Tag des Wirksamwerdens des Beitritts, also auf den 3. Oktober 1990 (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ); das schließt geringfügige Abweichungen aus Sachgründen bei der Anteilsberechnung nicht aus.

    Unberührt blieben nur Restitutionsansprüche, für die daher Besonderes gilt (Urteil vom 18. Mai 1995, a.a.O. ).

    Allerdings ist die örtliche Energieversorgung von der Energieversorgung der regionalen und der Verbundstufe zu unterscheiden; zu ihr zählt regelmäßig die Energieerzeugung nur für den örtlichen Bedarf, etwa durch herkömmliche Gaswerke (Stadtgas), Fernwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung, sowie die örtliche Energieverteilung (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995, a.a.O., S. 275 f.).

    Davon geht auch das Urteil des 7. Senats vom 18. Mai 1995 (a.a.O. ) aus, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken äußert.

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    Entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf - zudem kostenlose (vgl. § 1 KVG) - Übertragung (vgl. den Wortlaut der Grundnorm des § 1 KVG sowie klarstellend § 1 Abs. 4 VZOG; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    Zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zählen alle Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen; auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an (BVerfGE 79, 127 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03
    Die örtliche Energieversorgung zählt hierzu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783 sowie § 6 Abs. 1 Spiegelstrich 2 KVG).
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Zwar ist anerkannt, daß es sich bei der Versorgung der Bürger mit Energie um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt (vgl. BVerfG NJW 1990, 1783; BVerwG, Urt. v. 11.11.2004 - 3 C 36/03, LKV 2005, 166, 168 = ZNER 2005, 82, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf kostenlose (vgl. § 1 KVG) Übertragung (Urteile vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 9 und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ), der sich seit dem In-Kraft-Treten des Vermögenszuordnungsgesetzes gemäß § 1 Abs. 4 VZOG gegen die Zuordnungsbehörde richtet.

    Gemeint ist, dass den Gemeinden Anteile an der Kapitalgesellschaft zu übertragen sind, die demjenigen Vermögen des ehemaligen DDR-Betriebes entsprechen, das ihnen ohne die Umwandlung nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 11).

  • VGH Hessen, 17.04.2008 - 8 UE 1263/07

    Privatisierung des Ausrichtens eines Weihnachtsmarktes

    Dies überzeugt jedoch nicht angesichts der Tatsache, dass Betätigungen der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Schutzbereich des Artikels 28 Abs. 2 S. 1 GG fallen, der den Gemeinden das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln (Hahn, Das Wirtschaftsverwaltungsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab August 2005, GewArch 2007, 1 [5] unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 -, BVerwGE 122, 157 [162 f.] = juris Rdnr. 24).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 6.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung;

    Wie der Senat in seinem heutigen Urteil in der Sache BVerwG 3 C 36.03 im Einzelnen dargelegt hat, wird der prinzipielle Anspruch der Gemeinden auf Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte ihres örtlichen Gasvermögens durch den Anspruch aus § 4 Abs. 2 KVG auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften der Gasversorgung nicht ergänzt, sondern ersetzt.

    Damit ist gemeint, dass der Gemeinde ein Anteil an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft zu übertragen ist, der demjenigen Teil des Betriebsvermögens der Gesellschaft entspricht, der ihr ohne die Bildung von Kapitalgesellschaften nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 36.03).

    Die verfassungsrechtlichen Einwände der Klägerin gegen diese Vorschrift sind unbegründet, wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 36.03 dargelegt hat.

  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    § 4 Abs. 2 KVG verleiht den Gemeinden vielmehr einen Anspruch auf kostenlose Übertragung durch hoheitliche Zuordnung durch die Zuordnungsbehörde, wie sich aus § 1 Abs. 4 VZOG ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 - BVerwGE 122, 157 und vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung;

    Dies hat der Senat im Urteil vom heutigen Tage in der Sache 3 C 36.03 im Einzelnen ausgeführt; hierauf wird verwiesen.

    Damit ist gemeint, dass der Gemeinde ein Anteil an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft zu übertragen ist, der demjenigen Teil des Betriebsvermögens der Gesellschaft entspricht, der ihr ohne die Bildung von Kapitalgesellschaften nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 36.03).

  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dies war, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 11. November 2004 (3 C 36.03 - ZOV 2005, 59 unter II 2 d) näher dargelegt hat, vor dem Hintergrund der Umbruchsituation des Jahres 1990 und aus übergeordneten gesamtwirtschaftlichen Gründen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 02.01.2006 - 6 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der grundsätzlichen

    Dass Betätigungen der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG fallen, ist nicht zweifelhaft (vgl. BVerwGE 98, 273 ; 122, 157 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 A 2078/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Auflösung; Aufgabenbereich;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u. a. -, BVerfGE 79, 127 = juris, Rn. 59 und 61; BVerwG, Urteile vom 27.5.2009 - 8 C 10.08 -, juris, Rn. 26, vom 23.11.2005 - 8 C 14.04 -, juris, Rn. 17, m. w. N., und vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 -, BVerwGE 122, 157 = juris, Rn. 24, sowie Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2.95 -, BVerwGE 101, 99 = juris, Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 D 125/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Antragsbefugnis; Auflösung;

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u. a. -, BVerfGE 79, 127 = juris, Rn. 59 und 61; BVerwG, Urteile vom 27.5.2009 - 8 C 10.08 -, juris, Rn. 26, vom 23.11.2005 - 8 C 14.04 -, juris, Rn. 17, m. w. N., und vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 -, BVerwGE 122, 157 = juris, Rn. 24, sowie Beschluss vom 24.4.1996 - 7 NB 2.95 -, BVerwGE 101, 99 = juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 24.09.2003 - 3 B 51.03

    Ausführungen zur Auslegung von § 4 Abs. 2 Kommunalvermögensgesetzes (KVG)

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 27 K 294.10

    Übertragung von Vermögenswerten

  • FG Sachsen, 09.12.2010 - 1 K 184/07

    "Stromvergleich" in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2944
BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04 (https://dejure.org/2004,2944)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2004 - 3 C 4.04 (https://dejure.org/2004,2944)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 2004 - 3 C 4.04 (https://dejure.org/2004,2944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KVG § 4 Abs. 2
    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung; Quotierungsanspruch; Treuhandanstalt; Treuhandunternehmen; Energieversorgung; Gasversorgung; örtliches Gasvermögen; Altlasten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KVG § 4 Abs. 2
    Abspaltung; Altlasten; Altlastensanierung; Bescheidungsklage; Beteiligungsanspruch; Beteiligungsanspruch; Beteiligungsquote; Betriebsvermögen; Einigungsvertrag; Einigungsvertrag; Energieversorgung; Energieversorgungsunternehmen; Feststellungsanspruch; Gasrichtlinie; ...

  • Wolters Kluwer

    Wirkung von Zuordnungsbescheiden nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) für und gegen alle Verfahrensbeteiligten; Bindungswirkung eines Bescheides nach dem Vermögenszuordnungsgesetz für jedes über Rechte und Pflichten der Beteiligten entscheidende Gericht; ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Übertragung von Anteilen an überörtlichen Kapitalgesellschaften, Beteiligungsquote, Quotierungsverfahren, Altlastensanierungen

  • Judicialis

    KVG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KVG § 4 Abs. 2
    Vertrauensschutz bei Änderung der Verwaltungsvorschriften über kommunale Beteiligungsquoten an überörtlichen Kapitalgesellschaften während des Quotierungsverfahren - rechtwidrige Anordnung über Rückstellungen für Altlastensanierungen bei der Ermittlung kommunaler ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 166
  • DÖV 2005, 396
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04
    Dies hat der Senat im Urteil vom heutigen Tage in der Sache 3 C 36.03 im Einzelnen ausgeführt; hierauf wird verwiesen.

    Damit ist gemeint, dass der Gemeinde ein Anteil an der regionalen Gasversorgungsgesellschaft zu übertragen ist, der demjenigen Teil des Betriebsvermögens der Gesellschaft entspricht, der ihr ohne die Bildung von Kapitalgesellschaften nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 3 C 36.03).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04
    Mit Rücksicht auf seine rechtsvereinheitlichende Funktion ist daher auch das Revisionsgericht zur eigenständigen Auslegung der Klausel berufen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - BVerwGE 47, 330 sowie BGH, Urteil vom 19. September 1990 - VIII ZR 239/89 - BGHZ 112, 204 ).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04
    Mit Rücksicht auf seine rechtsvereinheitlichende Funktion ist daher auch das Revisionsgericht zur eigenständigen Auslegung der Klausel berufen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - BVerwGE 47, 330 sowie BGH, Urteil vom 19. September 1990 - VIII ZR 239/89 - BGHZ 112, 204 ).
  • VG Berlin, 23.01.2014 - 27 K 294.10

    Übertragung von Vermögenswerten

    Diese Feststellung - ein sogenannter Quotierungsbescheid - bildet eine (eigenständige) hoheitliche Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 4.04 -, juris Rn. 32 ff., insbesondere Rn. 33 und 35).

    Die Behörde wird allerdings, wenn die Quotierung bestandskräftig ist und die Empfängergemeinden sich so organisiert haben, dass eine tatsächliche Anteilsübertragung auch gesellschaftsrechtlich möglich ist (z.B. Nennwertstückelung der Anteile entsprechend der zugeteilten Quote), einen entsprechenden Folgebescheid mit dinglicher Übertragungswirkung erlassen (zum Verhältnis der Privatisierungsverträge, zur Quotierung und zum Anspruchsverhältnis der Anteilsübertragung vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 11.11.2004 - 3 C 36.03 - 3 C 6.04 - 3 C 4.04)".

    Darüber ist erst auf der bislang nicht beschrittenen zweiten Stufe des von der Beklagten gewählten zweistufigen Verwaltungsverfahrens zu entscheiden, nämlich im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidung über die dingliche Übertragung der Geschäftsanteile (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 4.04 -, a.a.O. Rn. 34 f.).

    Denn § 4 Abs. 2 KVG gibt den Gemeinden auch einen Anspruch auf Feststellung ihrer Beteiligungsquote (BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 4.04 -, a.a.O. Rn. 32, 36) und damit auch das Recht, eine von der Beklagten falsch festgestellte Beteiligungsquote anzufechten; damit musste der Quotierungsbescheid die an die FWV...angeschlossenen Kommunen und deren jeweilige Anteile am Wasserbezug zum Stichtag 3. Oktober 1990 vollständig - ohne Rücksicht auf möglicherweise bestehende oder ausgeschlossene Ansprüche auf spätere Zuordnung der Geschäftsanteile entsprechend der Quote - benennen, um den Kommunen als Adressaten der Quotierungsentscheidung eine Überprüfung der für sie festgestellten Quote zu ermöglichen.

    ff) Schließlich ist es unerheblich, dass die Rücknahme des Bescheides vom 20. Juli 1995 eventuell nach § 2 Abs. 3 VZOG für und gegen - unter anderem - die Klägerin als an dem Verwaltungsverfahren Beteiligte wirkt und diese bindet (vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 4.04 -, a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 18.06.2014 - 3 B 28.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Dies ist im Hinblick darauf geschehen, dass die Zuordnungsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 ) durch § 4 Abs. 2 KVG i.V.m. § 1 Abs. 4 VZOG ermächtigt wird, Quotierungsbescheide als Vorstufe der eigentlichen Zuordnungsentscheidung zu erlassen, womit jedoch noch nicht die endgültige Zuordnungsentscheidung getroffen, sondern nur der Berechnungsmaßstab für etwa zu übertragende Geschäftsanteile festgelegt wird.

    Die Klägerin meint, die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu ihrer Klagebefugnis stünden in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - (BVerwGE 122, 166) sowie vom 27. Januar 2005 - BVerwG 7 C 19.03 - (Buchholz 428 § 7 VermG Nr. 9).

    a) Anders als die Klägerin geltend macht, liegt dem Urteil vom 11. November 2004 (a.a.O. S. 169) keineswegs der Rechtssatz zugrunde, dass schon allein die Vorbereitung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die Höhe des Preises für eine Übertragung von Geschäftsanteilen eine Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in einem vermögenszuordnungsrechtlichen Streit über diese Anteile vermittle.

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass im Bereich des revisiblen Rechts öffentlich-rechtliche Willenserklärungen entsprechend den für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätzen der §§ 133 und 157 BGB auszulegen sind (vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 S. 6, vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 = Buchholz 428.21 KVG Nr. 2 S. 13, vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 52 und vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 = Buchholz 451.902 Europ Ausl- u. Asylrecht Nr. 47 Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 20.05.2009 - 6 C 14.08

    Post, Postdienstleistung, Beförderung, Beförderungskette, Wertschöpfungskette,

    Nach diesen Maßstäben handelt es sich bei sämtlichen in der Revisionsinstanz noch umstrittenen Vertragstypen, bei denen der Senat zu einer eigenständigen Auslegung der jeweils für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Klauseln berechtigt ist (s. Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 = Buchholz 428.21 KVG Nr. 2 S. 12), um Verträge über Teilleistungen im Sinne von §§ 28, 30 PostG.
  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 B 19.11

    Anspruch auf Zulassung zum Studium; Auslegung von Willenserklärungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 S. 6, vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 = Buchholz 428.21 KVG Nr. 2 S. 13, vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 52 und vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - juris Rn. 15 f.) sind im Bereich des revisiblen Rechts öffentlich-rechtliche Willenserklärungen und damit auch Anträge entsprechend den für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätzen der §§ 133 und 157 BGB auszulegen.
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 100.13

    Erforderlichkeit der Vorlage von Indizien im Sinne von Beweisanzeichen als

    In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass im Bereich des revisiblen Rechts öffentlich-rechtliche Willenserklärungen entsprechend den für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätzen der §§ 133 und 157 BGB auszulegen sind (vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 S. 6, vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 = Buchholz 428.21 KVG Nr. 2 S. 13, vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 52 und vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1.10 - BVerwGE 138, 371 = Buchholz 451.902 Europ Ausl- u. Asylrecht Nr. 47 Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 40.03

    Vermögenszuordnung; öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch;

    Wie der Senat im Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 3 C 4.04 dargelegt hat, haben Gemeinden, auch wenn ihnen eine Beteiligung an einer überregionalen Energieversorgungsgesellschaft nicht mehr zugeordnet werden kann, aus § 4 Abs. 2 KVG gleichwohl noch einen fortwirkenden Anspruch auf Feststellung ihrer ursprünglichen Beteiligungsquote.
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Das gilt unabhängig davon, ob der Fehler auf die Vorgaben zurückzuführen ist oder nicht (BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 -, BVerwGE 122, 166 = juris Rdnr. 40).
  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

    Danach sind Anträge entsprechend den für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätzen der §§ 133 und 157 BGB auszulegen (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 S. 1 , vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 4.04 - BVerwGE 122, 166 = Buchholz 428.21 KVG Nr. 2 S. 10 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264, jeweils Rn. 52 sowie Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 6 B 19.11 - Buchholz 421.2 Hochschschulrecht Nr. 176 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.2004 - 3 B 55.03

    Ausführungen zur Auslegung von§ 4 Abs. 2 Kommunalvermögensgesetzes (KVG)

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 4.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 01.08.2005 - 3 B 54.05

    Anforderungen an eine Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern

  • VG Düsseldorf, 28.04.2015 - 7 K 7984/14

    Anforderungen an die Zulassung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Wahl der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.2004 - 3 B 55.03, 3 C 4.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27953
BVerwG, 03.02.2004 - 3 B 55.03, 3 C 4.04 (https://dejure.org/2004,27953)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2004 - 3 B 55.03, 3 C 4.04 (https://dejure.org/2004,27953)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 3 B 55.03, 3 C 4.04 (https://dejure.org/2004,27953)
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  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 4.04

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Quotierung;

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 3 B 55.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 4.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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