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   BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81   

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https://dejure.org/1988,7463
BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81 (https://dejure.org/1988,7463)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 3 C 4.81 (https://dejure.org/1988,7463)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 3 C 4.81 (https://dejure.org/1988,7463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Auskunft - Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten ohne Zustimmung des Klägers - Grundlagen der Erledigung des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.06.1981 - 3 CB 20.80

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bzw. einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81
    Widerspricht ein Verfahrensbeteiligter nicht ausdrücklich, so kann zwar auch eine einseitige ausdrückliche Erledigungserklärung genügen, wenn sich die Hauptsache tatsächlich erledigt hat und aus dem Schweigen der anderen Seite auf eine Zustimmung geschlossen werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1973 - BVerwG 8 C 111.67 - in Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 39 und vom 7. April 1981 - BVerwG 3 CB 20.80 - in ZLA 81, 190).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 58.83

    Einstellung des Förderprogramms für Rehabilitanten einer

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81
    Bei der damit auf die Vornahme einer Amtshandlung gerichteten Klage handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 58.83 -).
  • BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81
    Hierzu können auch Entscheidungen über rein prozessuale Fragen innerhalb einer Lastenausgleichsstreitigkeit rechnen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1964 - BVerwG 3 C 123.63 - ).
  • BVerwG, 30.07.1973 - VIII C 111.67

    Erklärung der Erledigung eines Rechtsstreits durch Schweigen - Abhängigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81
    Widerspricht ein Verfahrensbeteiligter nicht ausdrücklich, so kann zwar auch eine einseitige ausdrückliche Erledigungserklärung genügen, wenn sich die Hauptsache tatsächlich erledigt hat und aus dem Schweigen der anderen Seite auf eine Zustimmung geschlossen werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1973 - BVerwG 8 C 111.67 - in Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 39 und vom 7. April 1981 - BVerwG 3 CB 20.80 - in ZLA 81, 190).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 8 C 13.02

    Auskunftsanspruch; Auskunftsklage.

    Die Auskunftsklage ist eine auf die Vornahme einer Amtshandlung gerichtete allgemeine Leistungsklage (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 3 C 4.81 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 169).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 5 L 6725/93

    Kindesmutter; Jugendamt; Adoptionsvermittlungsstelle; Allgemeine Leistungsklage;

    Das auf ein schlichtes Verwaltungshandeln des Beklagten gerichtete, im Rahmen einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgende (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 25.10.1988 - 3 C 4.81 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 § 339 LAG Nr. 169; OVG Münster, Urt. v. 20.6.1984 - A 846/83 - NJW 1985, 1107) Begehren der Klägerin, das sie mit der Berufung weiter verfolgt, erscheint unter keinem der in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkte erfolgversprechend.
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