Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1547
BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98 (https://dejure.org/1998,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1998 - 3 C 4.98 (https://dejure.org/1998,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 3 C 4.98 (https://dejure.org/1998,1547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Approbation als Arzt - Einschränkende Nebenbestimmungen - Auflagen - Befristung - Erlaubnis

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; BÄO § 2; ; BÄO § 10; ; BÄO § 10 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 2 § 10 § 10a; GG Art. 12 Abs. 1
    Berufsrecht der Ärzte - Bedingungsfeindlichkeit der Approbationserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 100
  • NJW 1999, 1798
  • NVwZ 1999, 774 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1036
  • DÖV 1999, 512
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98
    Zwar ist anerkannt, daß der Gesetzgeber prinzipiell befugt ist, zum Schutze der Volksgesundheit den Zugang zu den Heilberufen zu reglementieren und von persönlichen Zulassungsvoraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Mai 1988 1 BvR 482.84 und 1166.85 - BVerfGE 78 S. 179, 192).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 4.98
    In seinem Urteil vom 16. September 1997 BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 (222) hat er den Teilwiderruf der Approbation als mit deren Wesen unvereinbar angesehen.
  • OVG Hamburg, 09.11.2023 - 3 Bf 64/21

    Erteilung einer Approbation als Arzt; fehlende gesundheitliche Eignung zur

    Bei dieser Prüfung ist zu berücksichtigen, dass die Ausübung der Heilkunde nach der auch für die Bundesärzteordnung einschlägigen Definition in § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100, juris Rn. 28 ff.).

    Der Schutz der Volksgesundheit rechtfertige es nicht, ihm auch den Zugang zu diesem Teil der ärztlichen Tätigkeit zu verwehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, a.a.O. Rn. 30).

    Dies kann in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise durch die Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 BÄO geschehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, a.a.O. Rn. 31).

    Insoweit reichen aber vernünftige Gründe des Gemeinwohls aus, eine gesetzliche Regelung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, a.a.O. Rn. 36).

    Für eine solche Erlaubnis gilt die starre Frist des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO naturgemäß nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100, juris Rn. 32).

    Es gibt keinen Grund, diesen Unterschied nicht auch in der Bezeichnung des Zulassungsakts zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1998, 3 C 4/98, BVerwGE 108, 100, juris Rn. 37).

  • VG Würzburg, 29.04.2019 - W 10 E 19.84

    Vorwegnahme der Hauptsache

    Die durch die Approbation verliehene Berechtigung sei unteilbar und einschränkenden Nebenbestimmungen nicht zugänglich (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 9.12.1998 - DVBl. 1999, 1036).

    Die Approbation als Arzt gemäß § 3 BÄO wird durch Verwaltungsakt erteilt (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris Rn. 22 ff.).

    Sie ist unteilbar und einschränkenden Nebenbestimmungen nicht zugänglich (BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris Rn. 24; Schelling in Spickhoff, Medizinrecht, BÄO, § 2 Rn. 2), sodass eine nur vorläufige Regelung, etwa eine zeitliche Befristung, insoweit nicht in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).

    Für eine solche Erlaubnis gilt die starre Frist des § 10 Abs. 2 Satz 2 BÄO naturgemäß nicht (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 9.12.1998 - 3 C 4.98 - juris Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 40.01

    Nur Europarecht könnte Ärzte als Zahnärzte stoppen - Nach deutschem Gesetz dürfen

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Dezember 1998 (- BVerwG 3 C 4.98 - BVerwGE 108, 100, 103 f.) ausgesprochen hat, gehört der unteilbare Charakter der - damals noch Bestallung benannten - Approbation zum gesicherten deutschen Rechtsbestand.

    Dementsprechend hat auch der Bundesgesetzgeber bei Erlass der Bundesärzteordnung im Jahr 1962 daran festgehalten, dass die Approbation zur dauernden und uneingeschränkten Ausübung der Heilkunde am Menschen berechtigt (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998, a.a.O. S. 103).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht