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   BVerwG, 07.05.1981 - 3 C 45.80   

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https://dejure.org/1981,1552
BVerwG, 07.05.1981 - 3 C 45.80 (https://dejure.org/1981,1552)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1981 - 3 C 45.80 (https://dejure.org/1981,1552)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 3 C 45.80 (https://dejure.org/1981,1552)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 42.85

    Ausschlussfrist für einen Schadenfeststellungsantrag des Erben eines

    Der Beginn der Antragsfrist des § 28 II 1 FGG hängt grundsätzlich nicht davon ab, daß dem Antragsberechtigten die sein Antragsrecht begründenden Umstände bekannt sind (Abgrenzung zu BVerwGE 62, 192).

    Der gegenteiligen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 C 45.80 - [Buchholz 427.2 § 28 Nr. 8]) könne nicht gefolgt werden.

    Dieser Rechtsauffassung steht dasUrteil des erkennenden Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 C 45.80 - (BVerwGE 62, 192 = Buchholz 427.2 § 28 Nr. 8) nicht entgegen.

  • BVerwG, 14.04.2010 - 8 B 88.09

    Erbschaftsausschlagung; Berufungsgrund

    Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht (Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 C 45.80 - Buchholz 427.2 § 28 FG Nr. 8 = BVerwGE 62, 192).
  • BVerwG, 26.02.1986 - 3 B 80.84

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegsschäden - Antragsrecht eines Erben

    Das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht allerdings entgegen der Ansicht des Beteiligten von dem in der Beschwerdeschrift genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1981 (richtig: 7. Mai 1981) - BVerwG 3 C 45.80 - nicht ab, sondern stützt im Gegenteil seine vom Beteiligten bekämpfte Rechtsauffassung ausdrücklich auf die genannte Entscheidung.

    Im übrigen betraf das Urteil des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 C 45.80 - (BVerwGE 62, 192) einen anderen Sachverhalt, nämlich den Fall einer sich über mehrere Ordnungen erstreckenden Erbfolge.

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