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   BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81   

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BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81 (https://dejure.org/1982,56)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1982 - 3 C 46.81 (https://dejure.org/1982,56)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 (https://dejure.org/1982,56)
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Krankenhausausbau

§ 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im Widerspruchsverfahren

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsakt - Änderung - Nachteil - Anhörung - Nachholung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 184
  • NJW 1983, 2044
  • NVwZ 1983, 609 (Ls.)
  • DVBl 1983, 271
  • DVBl 1983, 272
  • DÖV 1983, 337
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70

    Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    Hieran hat der 8. Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 66.70 - (NJW 1972, 1483) grundsätzlich festgehalten.
  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    Dabei hat er in seinem Urteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17) klargestellt, daß die vom 8. Senat vorgenommene Einschränkung, die Heilung des Mangels der vorherigen Anhörung müsse von der erlassenden Behörde selbst bewirkt werden, nur für Ermessensentscheidungen gilt.
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    Insoweit schließt sich der Senat dem Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 8.77 - (BVerwGE 54, 276) sowie dem Urteil des 1. Senats vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 - an.
  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    In seinen grundlegenden Urteilen vom 13. Juli 1967 - BVerwG 8 C 13.67 - - (BVerwGE 27, 295) und vom 10. März 1971 - BVerwG 8 C 210.67 - (BVerwGE 37, 307-311 ff. -) hat er dargelegt, daß die rechtliche Bedeutung eines Verstoßes gegen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren aus dem der Verwaltungsvorschrift zugedachten Zweck, insbesondere aus ihrer Schutzfunktion für den Betroffenen, herzuleiten ist.
  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    Insoweit schließt sich der Senat dem Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1977 - BVerwG 5 C 8.77 - (BVerwGE 54, 276) sowie dem Urteil des 1. Senats vom 17. August 1982 - BVerwG 1 C 22.81 - an.
  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    In seinen grundlegenden Urteilen vom 13. Juli 1967 - BVerwG 8 C 13.67 - - (BVerwGE 27, 295) und vom 10. März 1971 - BVerwG 8 C 210.67 - (BVerwGE 37, 307-311 ff. -) hat er dargelegt, daß die rechtliche Bedeutung eines Verstoßes gegen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren aus dem der Verwaltungsvorschrift zugedachten Zweck, insbesondere aus ihrer Schutzfunktion für den Betroffenen, herzuleiten ist.
  • BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79

    Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. die amtliche Begründung zu § 24 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung, BT-Drucksache 7/910, Seite 51; Urteil des Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 3 C 135.79 - [Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3]).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Daher sind nicht anhörungspflichtig solche Verwaltungsakte, die über Bestehen und Umfang eines vom Antragsteller lediglich behaupteten Rechts entscheiden, selbst wenn sie seinem Begehren nicht (vollständig) stattgeben, also eine (teilweise) ablehnende Verwaltungsentscheidung treffen (BSGE 68, 42, 43 ff = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 1200 § 34 Nr. 8 S 36 f; BVerwGE 66, 184, 186; von Wulffen, aaO, § 24 RdNr 3; Bonk/Kallerhoff in: Stelkens/Bonk/Sachs, aaO, § 28 RdNr 26 ff).
  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Dies gilt im Regelfall auch bei der Nachholung der Anhörung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.1982 - 1 C 22/81 -, BVerwGE 66, 111 ff.), es sei denn, die Behörde hat bei ihrem Ausgangsbescheid eine entscheidungserhebliche Tatsache übersehen und der Beteiligte hat sich dazu auch nicht von sich aus geäußert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, BVerwGE 66, 184 ff.; Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 -, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - 3 Kart 177/20

    Nachweis und Gebotsformular widersprüchlich: Ausschluss ohne Aufklärung!

    Bei den Ausschlussgründen nach § 33 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 EEG 2017 und § 34 EEG 2017, die der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Ausschlussentscheidung ein Ermessen einräumen (BerlKommEnR/Kerth, a.a.O., § 33 Rn. 1, § 34 Rn. 2), mag sich dies unter Umständen anders darstellen (vgl. auch BT-Drs. 18/8860, S. 207 f.; allgemein BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35: "Handelt es sich bei dem Verwaltungsakt um eine Ermessensentscheidung, so gehören zu den erheblichen Tatsachen auch diejenigen Umstände, die für die Ermessensausübung erheblich sind.").

    In solchen antragsgebundenen Verfahren hat der Antragsteller regelmäßig bereits bei der Antragstellung hinreichend Gelegenheit, alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen vorzutragen, weshalb im Regelfall - so auch hier - vor der Ablehnung eines solchen Antrags eine nochmalige Anhörung nicht geboten ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris Rn. 64 zu § 28 VwVfG; dazu ferner BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt wird, der erst eine Rechtsposition gewähren soll (vgl. BT-Drs. 7/910, S. 51; BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 3 C 135/79, Juris, Rn 64; BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

    Ein Eingriff im Sinne von § 28 Abs. 1 VwVfG liegt dabei insbesondere vor, wenn ein früherer, den Beteiligten begünstigender Verwaltungsakt für nichtig erklärt, zurückgenommen oder widerrufen oder sonst zum Nachteil des Beteiligten verändert wird (BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81, Juris Rn. 35).

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