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   BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86   

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BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86 (https://dejure.org/1991,932)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1991 - 3 C 46.86 (https://dejure.org/1991,932)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1991 - 3 C 46.86 (https://dejure.org/1991,932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes liegenden zeitlichen Bestimmung - Vertrauensschutz im Rahmen der Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Unvollständige Angaben des Antragstellers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwVfG § 43, § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 278
  • NVwZ 1992, 473
  • DVBl 1991, 1362
  • DÖV 1992, 588
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Wie der Senat in seinen Urteilenvom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - (BVerwGE 74, 357) undvom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - (Buchholz 451.511 § 6 Nr. 2) entschieden hat, sind bei dem derzeitigen Stand der Entwicklung des Europäischen Gemeinschaftsrechts die Rücknahme auf Gemeinschaftsrecht beruhender Verwaltungsakte und die Rückforderung aufgrund von Gemeinschaftsrecht gewährter Prämien und Beihilfen wegen des Fehlens entsprechender genereller und umfassender gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften im Grundsatz nach nationalem Recht zu beurteilen.

    Eine derartige Wertung hat - wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - Buchholz 451.90 Nr. 66) - in § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG keinen Niederschlag gefunden.

  • EuGH, 05.03.1980 - 265/78

    Ferwerda

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Demgemäß hat auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Streitigkeiten über die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Prämien und Beihilfen von den nationalen Gerichten in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden sei, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehle (vgl.Urteile vom 5. März 1980 - Rs. 265/78 - EuGHE 1980, 617 und vom 12. Juni 1980 - Rs. 119 und 126/79 - EuGHE 1980, 1863).

    Durch Gemeinschaftsrecht werde zwar regelmäßig bestimmt, daß den nationalen Behörden hinsichtlich der Rückforderung zu Unrecht empfangener Prämien und Beihilfen kein Ermessensspielraum eingeräumt sei (vgl.Urteil vom 21. September 1983 - Rs. 205-215/82 - EuGHE 1983, 2633), jedoch stehe das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht empfangenen Prämien und Beihilfen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellten (vgl. Urteil vom 5. März 1980 a.a.O. und Urteil vom 21. September 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 55.75

    Bewilligung öffentlicher Mittel - Errichtung von Familienheimen - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Die gleiche Wertung liegt einer Entscheidung des 8. Senats (Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 55.75 - Buchholz 454.4 § 26 Nr. 1) zugrunde, wonach die Behörde einen Mangel des Antragsformulars, das eine bestimmte Angabe nicht vorsah, gegen sich gelten lassen mußte und nicht etwa den Beteiligten auf seine fehlenden Angaben verweisen konnte.
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    § 43 VwVfG folgt damit - wenn auch nicht dem Begriffe, so doch der Sache nach - der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 9.77 - BVerwGE 55, 212, 215;Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 398.59 - BVerwGE 13, 1, 7) entwickelten Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.
  • EuGH, 12.06.1980 - 119/79

    Lippische Hauptgenossenschaft u.a. / BALM

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Demgemäß hat auch der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Streitigkeiten über die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Prämien und Beihilfen von den nationalen Gerichten in Anwendung des nationalen Rechts zu entscheiden sei, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehle (vgl.Urteile vom 5. März 1980 - Rs. 265/78 - EuGHE 1980, 617 und vom 12. Juni 1980 - Rs. 119 und 126/79 - EuGHE 1980, 1863).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    § 43 VwVfG folgt damit - wenn auch nicht dem Begriffe, so doch der Sache nach - der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 9.77 - BVerwGE 55, 212, 215;Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG 8 C 398.59 - BVerwGE 13, 1, 7) entwickelten Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes.
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Durch Gemeinschaftsrecht werde zwar regelmäßig bestimmt, daß den nationalen Behörden hinsichtlich der Rückforderung zu Unrecht empfangener Prämien und Beihilfen kein Ermessensspielraum eingeräumt sei (vgl.Urteil vom 21. September 1983 - Rs. 205-215/82 - EuGHE 1983, 2633), jedoch stehe das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen, die für den Ausschluß einer Rückforderung von zu Unrecht empfangenen Prämien und Beihilfen auf Kriterien wie den Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung abstellten (vgl. Urteil vom 5. März 1980 a.a.O. und Urteil vom 21. September 1983 a.a.O.).
  • EuGH, 15.01.1991 - C-215/89

    Eddelbüttel / Bezirksregierung Lüneburg

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat die vom erkennenden Senat mit Beschluß vom 27. April 1989 vorgelegten Rechtsfragen im Wege der Vorabentscheidung mitUrteil vom 15. Januar 1991 - C-215/89 - wie folgt beantwortet:.
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86
    Wie der Senat in seinen Urteilenvom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - (BVerwGE 74, 357) undvom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - (Buchholz 451.511 § 6 Nr. 2) entschieden hat, sind bei dem derzeitigen Stand der Entwicklung des Europäischen Gemeinschaftsrechts die Rücknahme auf Gemeinschaftsrecht beruhender Verwaltungsakte und die Rückforderung aufgrund von Gemeinschaftsrecht gewährter Prämien und Beihilfen wegen des Fehlens entsprechender genereller und umfassender gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften im Grundsatz nach nationalem Recht zu beurteilen.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Es würde zu einem Wertungswiderspruch führen, wenn der Beteiligte wegen Unrichtigkeit seiner Angaben vom Vertrauensschutz ausgeschlossen würde, obwohl die zuständige Behörde sie ihm gegenüber zuvor als zutreffend bezeichnet oder ihm hierzu geraten hat (vgl. Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - DVBl 1991, 1362, 1363).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler;

    Über die Rückforderung zu Unrecht gewährter Beihilfen ist nach nationalem Recht zu entscheiden, soweit es an einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung fehlt (Urteile vom 6. Juni 1991 - BVerwG 3 C 46.86 - BVerwGE 88, 278 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 65 S. 16 f., vom 10. März 1994 - BVerwG 3 C 32.92 - BVerwGE 95, 213 = Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 127 S. 9 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 3 C 18.94 - Buchholz 451.511 § 10 MOG Nr. 2 S. 3).
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung

    Zum Inhalt eines Verwaltungsakts gehört auch die Regelung von dessen zeitlichem Geltungsbereich, der - soweit es das materielle Recht zulässt - vor oder nach seiner Bekanntgabe liegen kann (vgl BVerwGE 88, 278, 281).
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   BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 46.86   

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BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 46.86 (https://dejure.org/1989,5853)
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BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 3 C 46.86 (https://dejure.org/1989,5853)
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  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer Prämie, die für die Umstellung von Milchkuhbeständen auf Viehbestände zur Fleischerzeugung gewährt worden ist - Erhebliche Veränderungen des ursprünglichen Milchkuhbestandes als subventionserhebliche Tatsache - Prämienschädlichkeit des Austauschs von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1989 - 3 C 46.86
    Das Berufungsgericht hat zu Unrecht angenommen, daß ein Vertrauensschutz des Klägers von vornherein ausgeschlossen sei (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - 3 C 27/86]>).
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