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   BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91   

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https://dejure.org/1993,4705
BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91 (https://dejure.org/1993,4705)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 3 C 48.91 (https://dejure.org/1993,4705)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 3 C 48.91 (https://dejure.org/1993,4705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtvermarktung - Unverzügliche Schlachtung - Einstandspflicht - Prämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 316
  • NVwZ 1994, 1013 (Ls.)
  • DÖV 1994, 783
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.04.1989 - 358/87

    Drewes / Bezirksregierung Lüneburg

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91
    Wäre dies anders zu sehen, so wäre im übrigen nicht nur die durch die angefochtenen Bescheide vorgenommene anteilige Kürzung der Prämie um den auf die drei verspätet geschlachteten Rinder entfallenden Betrag die Folge; nach Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 1078/77 hätte der Kläger vielmehr den gesamten Prämienanspruch aus der Nichtvermarktungsmaßnahme verloren (vgl. EuGH, Urteil vom 18. April 1989 - Rs 358/87 - Slg. 1989, 891, 916 f.).

    In seinem Urteil vom 18. April 1989 - Rs 358/87 - (a.a.O. S. 919) hat der Europäische Gerichtshof zu der insoweit wörtlich übereinstimmenden Regelung der VO (EWG) Nr. 1307/77 ausgesprochen, die Allgemeinheit des Ausdrucks "bestimmungsgemäße Verwendung" in Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1307/77 (jetzt Art. 9 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 1391/78) zeige, daß diese Vorschrift alle Fälle erfasse, in denen die nach Art. 7 der Verordnung (jetzt Art. 7 und 8) erforderlichen Nachweise dafür, daß die betreffenden Tiere unter Einhaltung der durch die Gemeinschaftsregelung aufgestellten Erfordernisse verwendet worden seien, nicht erbracht worden seien.

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91
    Diese Bestimmung hat der Senat dahin ausgelegt, daß es sich nicht um eine eigenständige den § 48 VwVfG verdrängende Regelung der Rücknahmebefugnis handele, sondern daß allein die in § 48 Abs. 1 VwVfG normierte Ermessensfreiheit ausgeschlossen werde (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 Nr. 2; siehe ferner z.d. gleichlautenden und auf derselben Rechtsgrundlage ergangenen Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der Beihilfenverordnung-Magermilch: BVerwGE 74, 357 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] sowie Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - Buchholz 316 § 48 Nr. 67).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91
    Diese Bestimmung hat der Senat dahin ausgelegt, daß es sich nicht um eine eigenständige den § 48 VwVfG verdrängende Regelung der Rücknahmebefugnis handele, sondern daß allein die in § 48 Abs. 1 VwVfG normierte Ermessensfreiheit ausgeschlossen werde (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 Nr. 2; siehe ferner z.d. gleichlautenden und auf derselben Rechtsgrundlage ergangenen Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der Beihilfenverordnung-Magermilch: BVerwGE 74, 357 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] sowie Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - Buchholz 316 § 48 Nr. 67).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 67.90

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Prämienrate für die Nichtvermarktung von

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 3 C 67.90 - (Buchholz 451.90 Nr. 113) unter Hinweis auf Sinn und Zweck sowie auf die Systematik der gemeinschaftsrechtlichen Regelung dargelegt hat, soll die genannte Vorschrift eine "bestimmungswidrige" Verwendung des Milchviehs im Falle des Verkaufs ausschließen.
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 48.91
    Diese Bestimmung hat der Senat dahin ausgelegt, daß es sich nicht um eine eigenständige den § 48 VwVfG verdrängende Regelung der Rücknahmebefugnis handele, sondern daß allein die in § 48 Abs. 1 VwVfG normierte Ermessensfreiheit ausgeschlossen werde (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 Nr. 2; siehe ferner z.d. gleichlautenden und auf derselben Rechtsgrundlage ergangenen Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 der Beihilfenverordnung-Magermilch: BVerwGE 74, 357 [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85] sowie Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - Buchholz 316 § 48 Nr. 67).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    "Unverzüglich" bedeutet nach der auch im öffentlichen Recht geltenden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 1992, - 18 A 226/92.A -, NWVBl 1992, 295; anders allein für den Begriff im Europäischen Gemeinschaftsrecht BVerwG, Urteil vom 25. November 1993, - BVerwG 3 C 48.91 -, BVerwGE 94, 316) Legaldefinition in § 121 BGB "ohne schuldhaftes Zögern".
  • BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 49.95

    Sozialgilferecht - Festsetzung der Regelsätze auf statistischer Grundlage

    Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91].
  • VG Regensburg, 30.04.2008 - RN 5 S 08.629

    Inverkehrbringen von Großwild; Beförderung der Tierkörper zum

    Er hat auch nicht den "unverzüglichen" Transport des Wildes zum Verarbeitungsbetrieb angeordnet und dabei auf Kriterien der Zumutbarkeit und des persönlichen Vermögens abgestellt (zur gemeinschaftsrechtlichen Auslegung dieses Begriffs vgl. BVerwG vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 316).

    Nach dem Wortlaut der Norm sollen nur objektive Kriterien maßgeblich sein (vgl. BVerwG vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 316).

  • VG Aachen, 05.03.2020 - 5 K 2046/18

    Familienflüchtlingsschutz; Asylgesuch; Auslegung; unverzüglich; Ableitungskette

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1997 - 9 C 35/96 -, juris Rn 10; anders für die Verwendung des Begriffs im Gemeinschaftsrecht, wo die Auslegung ausschließlich im Kontext der Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaften zu erfolgen hat: BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 3 C 48/91 -, Rn 30.
  • BVerwG, 18.12.1996 - 5 C 43.95

    Festsetzung einer sozialhilferechtlichen Regelsatzhöhe - Gerichtliche Kontrolle

    Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91].
  • BVerwG, 05.12.1996 - 5 C 50.95

    Anspruch auf eine höhere Regelsatzleistung - Gerichtliche Überprüfung von

    Regelsatzfestsetzungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, weil den Ländern bei der konkreten Festsetzung der Regelsätze nach allgemeiner Auffassung eine Einschätzungsprärogative - teilweise wird auch von Gestaltungsspielraum, Vertretbarkeit der Wertungen oder administrativer Letztentscheidungsbefugnis gesprochen - zusteht (vgl. BVerfGE 87, 153, 170; BVerwGE 25, 307; 94, 326) [BVerwG 25.11.1993 - 3 C 48/91].
  • VG Aachen, 29.12.2022 - 5 K 1194/19

    Zeitpunkt der Minderjährigkeit; Innehaben der Personensorge

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1997 - 9 C 35/96 - , juris Rn 10, anders für die Verwendung des Begriffs im Gemeinschaftsrecht, wo die Auslegung ausschließlich im Kontext der Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaften zu erfolgen hat: BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 3 C 48/91 -, Rn 30; ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2000 - A 12 S 367/99 -, juris Rn 17 f; vgl. auch Rspr. der Kammer: VG Aachen, Urteil vom 5. März 2020 - 5 K 2046/18.A -, juris Rn 40ff.
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