Rechtsprechung
AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung von Fahrlehrer und Fahrschüler beim Ausscheren aus einer Parklücke - Kollision mit nachfolgendem Verkehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Unabwendbarkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG erfolgt anhand der Reaktion eines "Idealfahrers"; Fahrlehrer trägt während einer Übungsfahrt persönlich die Verantwortung für die Erfüllung der Verhaltensnormen der StVO; Bei der Verursachung eines Unfalls durch einen ...
- RA Kotz
Verkehrsunfall mit Fahrschulfahrzeug - Haftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 6 S. 2
Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem Hindernis links ausscherenden Fahrschulfahrzeugs mit einem von hinten herannahenden Fahrzeug
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
- AG Krefeld, 02.03.2010 - 3 C 490/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim …
Auszug aus AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
Eine unklare Verkehrslage liegt nämlich immer dann vor, wenn nach allen Umständen ein ungefährdetes Überholen nicht möglich ist, da nicht sicher beurteilt werden kann, wie sich der Vorausfahrende verhalten wird (KG, NZV 2006, 309).Sobald bei einem vorausfahrenden bzw. haltenden Fahrzeug aber rechtzeitig der Blinker zum Abbiegen oder Ausscheren gesetzt worden ist, wird in der Regel eine Verkehrslage gegeben sein, die ein ungefährdetes Überholen nicht mehr zulässt (KG, NZV 2006, 309; OLG I, NZV 2007, 77).
- OLG Celle, 18.11.2004 - 14 U 108/04
Ermittlung der Mitverschuldensquote beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls; …
Auszug aus AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
Eine Verkehrslage wird allerdings nicht bereits dadurch unklar, dass der Vorausfahrende lediglich die Geschwindigkeit verlangsamt oder sein Fahrzeug an den Fahrbahnrand lenkt (OLG D, MDR 2005, 569). - OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02
Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen
Auszug aus AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
Zwar findet die Haftung des Fahrzeugführers für vermutetes Verschulden nach § 18 Abs. 1 StVG auf sie, wie bereits erörtert, keine Anwendung, im Ergebnis hat sie jedoch für den vorliegenden Unfall aufgrund der allgemeinen Verschuldenshaftung nach § 823 Abs. 1 BGB im gleichen Umfange wie der Kläger und die Drittwiderbeklagte zu 2) einzustehen (vgl. zur Anwendbarkeit der allgemeinen Verschuldenshaftung in diesen Fällen OLG L, NZV 2004, 401). - OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Auszug aus AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
Sobald bei einem vorausfahrenden bzw. haltenden Fahrzeug aber rechtzeitig der Blinker zum Abbiegen oder Ausscheren gesetzt worden ist, wird in der Regel eine Verkehrslage gegeben sein, die ein ungefährdetes Überholen nicht mehr zulässt (KG, NZV 2006, 309; OLG I, NZV 2007, 77).
- AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden …
Ereignet sich ein Verkehrsunfall in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Vorbeifahren an einem Hindernis im Sinne des § 6 StVO, spricht zu Lasten des Ausscherenden ein Anscheinsbeweis dafür, dass er diesen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (Anschluss AG Krefeld, 28. Januar 2010, 3 C 490/08, Schaden-Praxis 2010, 283).(Rn.16).Kommt es im Zusammenhang mit einem solchen Ausscheren zu einem Verkehrsunfall, spricht zu Lasten des Ausscherenden ein Anscheinsbeweis dafür, dass er diesen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (AG Krefeld, Urt. v. 28.01.2010 - 3 C 490/08, SP 2010, 283 f., juris Rn. 42 f.).
Rechtsprechung
AG Krefeld, 02.03.2010 - 3 C 490/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Tenor eines Uteils wird nach § 319 ZPO berichtigt
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 28.01.2010 - 3 C 490/08
- AG Krefeld, 02.03.2010 - 3 C 490/08