Weitere Entscheidung unten: AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.10.2008

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   BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07   

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BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07 (https://dejure.org/2008,9749)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 3 C 5.07 (https://dejure.org/2008,9749)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 3 C 5.07 (https://dejure.org/2008,9749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer Kosteneintscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO im Falle der Erledigung des Rechtstreites nach Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Voraussetzungen der Beurteilung einer ...

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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1991 - 1 C 15.89

    Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich des Verfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
    Es entspricht bei einer solchen Lage vielmehr billigem Ermessen, die Kosten des gesamten Verfahrens gegeneinander aufzuheben (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 30.92 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98; Beschluss vom 28. Juni 1991 BVerwG 1 C 15.89 RdE 1992, 114; Beschluss vom 18. Oktober 1977 BVerwG 6 C 54.75 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 B 137.84

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Kostenentscheidung - Wehrpflichtiger -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
    Insbesondere besteht entgegen der Auffassung des Beklagten kein Grund, die Erledigungserklärung der Klägerin als verdeckte Rücknahme der Klage zu werten und ihr deshalb in Anwendung des Rechtsgedankens des § 155 Abs. 2 VwGO die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. zu derartigen Fällen etwa Urteil vom 14. April 1989 BVerwG 4 C 22.88 Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29; Beschluss vom 18. September 1984 BVerwG 6 B 137.84 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 27. September 1973 BVerwG 2 C 12.70 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
    Insbesondere besteht entgegen der Auffassung des Beklagten kein Grund, die Erledigungserklärung der Klägerin als verdeckte Rücknahme der Klage zu werten und ihr deshalb in Anwendung des Rechtsgedankens des § 155 Abs. 2 VwGO die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. zu derartigen Fällen etwa Urteil vom 14. April 1989 BVerwG 4 C 22.88 Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29; Beschluss vom 18. September 1984 BVerwG 6 B 137.84 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 27. September 1973 BVerwG 2 C 12.70 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 30.92

    Kostenentscheidung nach Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
    Es entspricht bei einer solchen Lage vielmehr billigem Ermessen, die Kosten des gesamten Verfahrens gegeneinander aufzuheben (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 30.92 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98; Beschluss vom 28. Juni 1991 BVerwG 1 C 15.89 RdE 1992, 114; Beschluss vom 18. Oktober 1977 BVerwG 6 C 54.75 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
    Es entspricht bei einer solchen Lage vielmehr billigem Ermessen, die Kosten des gesamten Verfahrens gegeneinander aufzuheben (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 30.92 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 98; Beschluss vom 28. Juni 1991 BVerwG 1 C 15.89 RdE 1992, 114; Beschluss vom 18. Oktober 1977 BVerwG 6 C 54.75 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 27.09.1973 - II C 12.70

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Relevanz des Entsprechens der

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07
    Insbesondere besteht entgegen der Auffassung des Beklagten kein Grund, die Erledigungserklärung der Klägerin als verdeckte Rücknahme der Klage zu werten und ihr deshalb in Anwendung des Rechtsgedankens des § 155 Abs. 2 VwGO die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. zu derartigen Fällen etwa Urteil vom 14. April 1989 BVerwG 4 C 22.88 Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29; Beschluss vom 18. September 1984 BVerwG 6 B 137.84 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 63; Beschluss vom 27. September 1973 BVerwG 2 C 12.70 Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 41).
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit jedoch nach Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache das Gericht von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 -, juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 20 B 16.1178 - juris Rn. 2).
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 1527/18

    Zum Akteneinsichtsrecht in Jugendhilfeakten

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden [BVerwG, Beschluss vom 24.06.2008, 3 C 5/07, Rn. 2, juris; Beschluss der Kammer vom 27.05.2020, 3 K 1183/19].
  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Infolge der Erledigung waren die verbundenen Verfahren AnwZ (B) 64/06, AnwZ (B) 73/06 und AnwZ (B) 79/06 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs analog § 269 Abs. 3 ZPO für unwirksam zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.6.2008 - 3 C 5/07 Tz. 1).
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   AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.10.2008 - 3 C 5/07   

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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.10.2008 - 3 C 5/07 (https://dejure.org/2008,97341)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 29.10.2008 - 3 C 5/07 (https://dejure.org/2008,97341)
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 3 C 5/07 (https://dejure.org/2008,97341)
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Wird zitiert von ...

  • LG Koblenz, 28.01.2010 - 14 S 318/08

    Nebenkostenabrechnung: Fristverlängerung durch Vereinbarung möglich?

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 29.10.2008, Az. 3 C 5/07, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 29.10.2008, Az. 3 C 5/07, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie weitere 2.143,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 05.08.2006 zu zahlen.

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