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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86   

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BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86 (https://dejure.org/1990,1351)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1990 - 3 C 50.86 (https://dejure.org/1990,1351)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1990 - 3 C 50.86 (https://dejure.org/1990,1351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellung - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Aussichtslosigkeit des Prozesses - Tierzucht - Körung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierZG § 5 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4
    Überprüfung der Entscheidung einer Körbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 107
  • NVwZ 1991, 568
  • DVBl 1991, 46
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Ausnahmen in diesem Sinne setzen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß sich aus der jeweiligen Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gesetzgebers herleiten läßt, die Verwaltung zu ermächtigen, über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen abschließend zu befinden (Urteil vom 19. Dezember 1968 - 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).

    So hat dann auch das Bundesverwaltungsgericht den Wehrersatzbehörden keinen Beurteilungsspielraum bei der Festsetzung des Tauglichkeitsgrades eines Wehrpflichtigen im Musterungsverfahren eingeräumt (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    So hat der Senat etwa entschieden, daß der Behörde kein Beurteilungsspielraum bei der Beantwortung der Frage zusteht, ob nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b Pflanzenschutzgesetz 1986 die schädlichen Auswirkungen eines Pflanzenschutzmittels auf den Naturhaushalt als einem komplexen Wirkungsgefüge vertretbar sind (Urteil vom 10. November 1988 - BVerwG 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12 = Buchholz 424.4 Nr. 1).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Soweit Schlußfolgerungen aus einem unbestimmten Rechtsbegriff zu ziehen sind, unterliegt die Bestimmung des Sinngehalts, die Feststellung der Tatsachengrundlagen und die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs auf die im Einzelfall festgestellten Tatsachen der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. hierzu BVerfGE 64, 261 ).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Das ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung in Art. 19 Abs. 4 GG, wonach die effektive Gewährleistung des Rechtsweges die vollständige Nachprüfung eines Akts der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ermöglichen muß (vgl. hierzu BVerfGE 31, 113 [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 10/70]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Die Auslegung und die Anwendung dieses Begriffs wurde von Anfang an voller gerichtlicher Kontrolle unterworfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG 1 C 146.53 - BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146/53]und aus jüngerer Zeit Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 199).
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Die Auslegung und die Anwendung dieses Begriffs wurde von Anfang an voller gerichtlicher Kontrolle unterworfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG 1 C 146.53 - BVerwGE 2, 172 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146/53]und aus jüngerer Zeit Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 199).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Davon könnte nur die Rede sein, wenn der Gesetzgeber die Körentscheidung einem Gremium überantwortet hätte, zu dessen Wesen die Unersetzbarkeit seiner Meinungsbildung gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 [BVerwG 16.12.1971 - I C 31/68]), wie dies etwa bei der gesetzlich vorgesehenen, pluralistisch zusammengesetzten Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften der Fall ist.
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    An das Vorliegen der Offensichtlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen, die bloße Wahrscheinlichkeit eines Mißerfolgs vor dem Zivilgericht genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 Nr. 95 zu § 113 VwGO).
  • BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 2.82

    Vermahlungsplafonds - Antrag auf Erhöhung - Stillegung einer einzelnen Mühle -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Auch im Hinblick auf § 8 Abs. 3 Mühlenstrukturgesetz ist der Senat davon ausgegangen, daß die Begriffe "Sicherung der Versorgung der Bevölkerung" und "besondere Marktsituation" der Behörde keinen nur eingeschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum eröffnen (Urteil vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 2.82 - Buchholz 451.54 Nr. 7).
  • BVerwG, 25.06.1981 - 3 C 35.80

    Landeskulturelle Werte - Saatgutsorte - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1990 - 3 C 50.86
    Ihre Einrichtung und Zusammensetzung blieb dem Landesrecht überlassen; insofern unterschied sie sich übrigens auch von den beim Bundessortenamt nach dem Saatgutverkehrsgesetz 1975 vorgesehenen Sortenausschüssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1981 - BVerwG 3 C 35.80 - BVerwGE 62, 330 = Buchholz 451.11 Nr. 4).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

    Nur ausnahmsweise und bei Vorliegen ganz besonderer Voraussetzungen ist es daher zu rechtfertigen, der Verwaltungsbehörde bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nicht mehr zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerfGE 64 S. 261, 279; BVerwG, Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 TierZG Nr. 6).

    Ein solcher Ausnahmefall setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß der jeweiligen Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gesetzgebers zu entnehmen ist, der Verwaltung das abschließende Urteil über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen zu übertragen (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31 S. 149, 153 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5).

    Diese Gesichtspunkte reichen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bejahung eines Beurteilungsspielraums der Verwaltung nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 7/8 m.w.N.).

    Dient die Kommissionsentscheidung diesem Zweck, ist ein Beurteilungsspielraum nicht anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5).

    Es fehlt jedenfalls an der notwendigen Konkurrenzsituation bzw. an einem Bezugssystem oder Vergleichsrahmen, wie es das Bundesverfassungsgericht bei Examensprüfungsentscheidungen als wesentliches Kriterium für einen Beurteilungsspielraum angesehen (vgl. BVerfGE 84 S. 34, 50) und wie es auch der erkennende Senat für notwendig erachtet hat (vgl. Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - a.a.O. S. 5/6).

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Sie dürfen die Schutzwürdigkeit eines (Fortsetzungs-) Feststellungsinteresses wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Zivilprozesses nur dann verneinen, wenn sich das Nichtbestehen des behaupteten zivilrechtlichen Anspruchs ohne eine ins einzelne gehende Würdigung aufdrängt; die bloße Wahrscheinlichkeit des Mißerfolgs genügt nicht (vgl. Urteile vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 S. 23 [27], vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 TierZG Nr. 6 S. 1 und vom 29. April 1992 aaO. S. 90).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Ein solcher Ausnahmefall ist nicht gegeben; er setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 TierZG Nr. 6; Urteil vom 25. November 1993 - BVerwG 3 C 38.91 - BVerwGE 94, 307, 309) voraus, daß die Verwaltung ermächtigt ist, abschließend darüber zu befinden, ob die durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Dienen sie aber diesem Zweck, so spricht dies nicht für die Einräumung eines Beurteilungsspielraums (vgl. Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 TierZG Nr. 6; Urteil vom 25. November 1993 - BVerwG 3 C 38.91 - BVerwGE 94, 307, 313).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 55/91

    Körentscheidung; Tierzuchtgesetz; Überprüfbarkeit

    Daß ein derartiger Amtshaftungs-/Entschädigungssprozeß nicht offensichtlich aussichtslos ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem den Beteiligten bekannten, insoweit vergleichbaren Rechtsstreit festgestellt (Urt. v. 01.03.1990 - 3 C 50.86 -, DVB1.1991, 46 = AgrarR 1990, 257).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 01.03.1990, aaO), die der Senat teilt, unterliegt die Körentscheidung nach § 5 Abs. 1, 3, 4 TierZG 1976 der vollen richterlichen Kontrolle (zustimmend Bendel, AgrarR 1990, 259; kritisch Pelhak, Tierzuchtrecht, 2. Aufl., 9. Kap., S. 10).

    Die organisationsrecht1ichen Vorschriften des TierZG 1976 enthielten keine Entscheidung des Gesetzgebers, die die Verwaltung ermächtigte, über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen abschließend zu befinden (BVerwG, Urt. v, 01.03.1990, aaO).

    Sie hatte lediglich die Aufgabe, die Körentscheidung, die nicht von ihr, sondern von der Körbehörde zu treffen war, fachlich abzusichern (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

    Ohne Belang war dagegen, ob es den übrigen bei der Körveranstaltung vorgeführten Tieren unterlegen war (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

    Anhand dieser Unterlagen wird es einem Sachverständigen auf dem Gebiet des Tierzuchtwesens regelmäßig ohne weiteres möglich sein, das Vorliegen der äußeren Merkmale zu Überprüfen (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

    Schließlich rechtfertigen weder die Komplexität der Körentscheidung, die wegen der beschriebenen hohen Regelungsdichte der KörV zudem nur in vergleichsweise geringem Umfang gegeben ist, noch der bloße Umstand, daß die Körentscheidung für die Bewertung der äußeren Erscheinung des Hengstes ein Notenschema aufstellt (Nr. 7 der Anlage zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 KörV), eine Einschränkung der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990, aaO).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Soweit Schlussfolgerungen aus einem unbestimmten Rechtsbegriff zu ziehen sind, unterliegen die Bestimmung des Sinngehalts, die Feststellung der Tatsachengrundlage und die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs auf die im Einzelfall festgestellten Tatsachen der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (Urteil vom 1. März 1990 BVerwG 3 C 50.86 m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise ist es im Hinblick auf diese verfassungsrechtlichen Normen zu rechtfertigen, der zuständigen Stelle bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes einen eigenen, gerichtlicher Kontrolle nur eingeschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (Urteil vom 1. März 1990 BVerwG 3 C 50.86 ; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1990 BVerwG 1 C 10.88 ).

  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    Vielmehr ist auch für die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Datenverarbeitung von dem Grundsatz der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe auszugehen (vgl. BVerwG vom 1.3.1990 NVwZ 1991, 568/570; vom 25.11.1993 BVerwGE 94, 307; vom 22.9.2005 DVBl 2006, 574/577).
  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 20 BV 17.1507

    Gesundheitsrecht - Präimplantationsdiagnostik (PID) Zustimmung zur Durchführung

    Dies gilt auch im Anwendungsbereich unbestimmter Rechtsbegriffe (BVerfGE, B.v. 28.6.1983 - 2 BvR 539/80, 2 BvR 612/80 - BVerfGE 64, 261 (279); BVerwG U.v. 16.5.2007 - 3 C 8/06 - BVerwGE 129, 27 - 42 zitiert nach juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 1.3.1990 - 3 C 50.86 - DVBl 1991, 46 - 49, zitiert nach juris Rn. 38f.).

    Sowohl die Bestimmung des Sinngehalts, die Feststellung der Tatsachengrundlagen als auch die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs auf den Einzelfall unterliegen der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, U.v. 1.3.1990 - 3 C 50.86 - a.a.O. juris Rn. 38 f.; BVerwG, B.v. 17.9.2015 - 2 A 9/14 - BVerwGE 153, 36 - 48, zitiert nach juris Rn. 17).

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, die ihm Veranlassung für die Revisionszulassung war, ist die Frage, ob Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist, der Verwaltungsbehörde nicht zur Letztentscheidung zugewiesen; vielmehr handelt es sich insofern um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Gesetzesbegriff (so schon der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 3 B 39.87 - Buchholz 418.01 Nr. 20 zu der Parallelvorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 1 ZHKG 1987 für Zahnärzte; vgl. auch Urteil vom 1. März 1990 - BVerwG 3 C 50.86 - Buchholz 424.2 Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98

    Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1968 - 8 C 29.67 -, BVerwGE 31, 149 (153) und Urteil vom 1. März 1990 - 3 C 50.86 -, NVwZ 1991, 568 (569).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1990 - 3 C 50.86 -, NVwZ 1991, 568 (569) sowie Schmidt-Aßmann, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Band I, Einleitung Rn. 183.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00

    Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an

    Ausnahmen in diesem Sinne setzen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass sich aus der jeweiligen Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gesetzgebers herleiten lässt, die Verwaltung zu ermächtigen, über das Vorliegen der durch einen unbestimmten Gesetzesbegriff gekennzeichneten tatbestandlichen Voraussetzungen abschließend zu befinden (BVerwG, Urt. v. 01.03.1990 - 3 C 50.86 -, Buchholz 424.2, TierZG Nr. 6).
  • VG Berlin, 06.04.2016 - 24 K 238.15

    Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis, gewerbsmäßig für Dritte Hunde

  • VG Minden, 11.12.2002 - 11 K 1511/01

    "Kuschelerlass" rechtlich nicht maßgeblich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 4923/05

    Beanspruchung von Gebührenfreiheit eines teilrechtsfähigen Sondervermögens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95

    Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 8.93

    Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

  • VGH Bayern, 23.10.2018 - 20 N 17.621

    Benutzungsgebühren - Abgelehnter Antrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 1311/06

    Persönliche Gebührenfreiheit einer bundeseigenen Bau- und Liegenschaftsverwaltung

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 L 3421/00

    Bergrechtliche Genehmigung für Nießbrauchrecht an einer Salzbaugerechtigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 239/95

    Ladung zur Vernehmung als Zeuge ; Voraussetzungen eines

  • VG Leipzig, 02.02.2016 - 1 K 1770/14

    Sächsische Staatskanzlei darf Kauf einer Wohnung durch die Sächsische

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - 10 S 1128/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Stillegung eines Kernkraftwerks -

  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 23.87

    Entziehung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens in Krakau - Erfordernis

  • OVG Niedersachsen, 03.02.1994 - 3 L 1243/91

    Aussetzung ; Zulassungsverfahren; Zweitanmelder; Biologische Bundesanstalt;

  • VG Ansbach, 19.12.2022 - AN 14 K 20.01265

    Ausnahmegenehmigung vom bodennahen Ausbringens von Düngemitteln

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