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   BVerwG, 28.04.1992 - 3 C 50.90   

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https://dejure.org/1992,9061
BVerwG, 28.04.1992 - 3 C 50.90 (https://dejure.org/1992,9061)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 3 C 50.90 (https://dejure.org/1992,9061)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 3 C 50.90 (https://dejure.org/1992,9061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Arzneimittels - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und Entscheidung über die Kosten - Aufsichnahme des Kostenrisikos durch Fortsetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    In einem solchen Fall besteht für eine Kostenüberbürdung auf den Beklagten nach § 161 Abs. 3 VwGO keine Rechtfertigung mehr, weil sich die verzögerte Bescheidung als nicht mehr kausal für den nach dem Erlass des Verwaltungsaktes fortgesetzten Prozess erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.7.1991 - 3 C 56/90 -, NVwZ 1991, 1180; Beschluss vom 28.4.1992 - 3 C 50/90 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 94; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand 2005, Rnr. 41 zu § 161; Kopp/Schenke, a.a.O., Rnr. 35 zu § 161 m.w.N.).

    Der Kläger hätte danach - in gleicher Weise wie nach dem Ergehen eines Bescheides - die Möglichkeit gehabt, das Verfahren nach Kenntnis der Rechtsauffassung der Beklagten durch Erledigungserklärung oder Rücknahme (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.7.1991 und vom 28.4.1992, a.a.O.) zu beenden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall

    vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 28. April 1992 - 3 C 50.90 -, juris, und vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 , juris.
  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Ein Fall des § 75 VwGO - wie ihn der Wortlaut des § 161 Abs. 3 VwGO verlangt - liegt im Zeitpunkt der Kostenentscheidung nicht mehr vor, so dass die allgemeinen Vorschriften über die Kostenlast zur Anwendung kommen (BVerwG, Beschluss vom 28. April 1992 - 3 C 50.90 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 94 = juris Rdnr. 2).
  • VG Neustadt, 08.10.2018 - 5 K 348/18

    Kostenentscheidung bei Untätigkeitsklage

    5 Die Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO im Falle der Klagerücknahme setzt aber eine Kausalität zwischen der Verzögerung der Verwaltungsentscheidung und dem Klageverfahren voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56/90 -, NVwZ 1991, 1180; BVerwG, Beschluss vom 28. April 1992 - 3 C 50/90 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 94; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200).
  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 14 B 21.1122

    Entscheidung über Vergabe von Leistungsprämien für (teil-)freigestelltes

    Vorliegend ist es gerade nicht so, dass für eine Kostenübertragung auf die Beklagte nach § 161 Abs. 3 VwGO für das Jahr 2014 eine Rechtfertigung entfällt, weil die "gesetzwidrige Untätigkeit der Beklagten ihr Ende gefunden hat" (vgl. BVerwG, B.v. 28.4.1992 - 3 C 50.90 - BeckRS 1992, 31235023).
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5203/10

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Für eine Kostenüberbürdung auf die Beklagte nach § 161 Abs. 3 VwGO besteht keine Rechtfertigung mehr, nachdem der Kläger nach der Beendigung der Untätigkeit durch Erlass der angefochtenen Bescheide das Verfahren fortgesetzt hat und unterlegen ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.04.1992 - 3 C 50/90 - juris.
  • BVerwG, 21.09.2023 - 6 A 1.23

    Einstellung des Verfahrens nach Erledigterklärung

    Der Beklagten die Verfahrenskosten für die jedenfalls zulässig gewordene und sodann erledigte Untätigkeitsklage nach § 161 Abs. 3 VwGO aufzuerlegen, ist unabhängig von den übrigen Voraussetzungen für das Eingreifen der Vorschrift bereits deshalb nicht gerechtfertigt, weil der Kläger nicht alsbald nach Ergehen des Widerspruchsbescheids vom 14. Juni 2023 das Verfahren für erledigt erklärt, sondern den Bescheid in das Verfahren einbezogen und dieses zunächst fortgesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 1992 - 3 C 50.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 94 S. 33 f.; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 220).
  • VG Köln, 25.05.2018 - 14 K 9073/17
    Ein solches Vorgehen entspricht nicht Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.1992 - 3 C 50.90 - und Beschluss vom 23.7.1991 - 3 C 56.90 - VG Dresden, Beschluss vom 8.6.2017 - 12 K 2293/15.A - VG Hannover, Beschluss vom 17.1.2017 - 13 A 5631/16 - (unter dem Gesichtspunkt Rechtsmissbrauch); Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 161 Rn. 35; teilweise anderer Ansicht: VG München, Beschluss vom 4.8.2017 - M 7 K 17.36867 -.
  • VG Saarlouis, 22.09.2008 - 2 K 176/08

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer zunächst als

    BVerwG, Beschluss vom 28.04.1992 - 3 C 50/90 - juris.
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