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   BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85   

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BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85 (https://dejure.org/1987,45)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 (https://dejure.org/1987,45)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 (https://dejure.org/1987,45)
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Lebensmittelimporteur

§ 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf Feststellung des Umfangs einer Warenuntersuchungspflicht, Abgrenzung zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Ordnungswidrigkeitenrecht;

§ 43 VwGO, (hier verneintes) Feststellungsinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtsweg - Lebensmittelimporteur - Warenuntersuchungspflicht - Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 207
  • NJW 1988, 1750 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 410
  • NVwZ 1988, 430
  • DVBl 1987, 1071
 
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Wird zitiert von ... (300)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
    Die streitigen Beziehungen müssen sich zu einer festen Form verdichtet haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - ; Kopp, a.a.O. § 43 Rdnr. 17; Eyermann/Fröhler, Komm, zur VwGO, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 4).

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von dem, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - (Buchholz 310 § 43 Nr. 31) zugrunde lag, so daß sich die Klägerin für ihren Rechtsstandpunkt zu Unrecht auf dieses Urteil beruft.

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 8.69 - <BVerwGE 36, 179 [181 f.]>, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17, 71 - <BVerwGE 40, 323 [327 f.]> und vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - <BVerwGE 51, 69 [75 f.]>) greift die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo - im Unterschied zum vorliegenden Sachverhalt - ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden.

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (ähnlich: BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - <BVerwGE 40, 323 [326]>; Kopp, a.a.O. Vorb. § 40 Rdnr. 33 und Eyermann/Fröhler, a.a.O. § 43 Rdnr. 5).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 54.85

    Umfang lebensmittelrechtlicher Warenuntersuchungspflichten eines

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
    Unter diesen Umständen kann unentschieden bleiben, ob der Hilfsantrag möglicherweise auch wegen anderweitiger Rechtshängigkeit deshalb unzulässig ist (vgl. § 90 Abs. 2 VwGO), weil ein gleichlautender Antrag in der zwischen den gleichen Beteiligten anhängigen Sache BVerwG 3 C 54.85 gestellt wird, in der die Klage einige Tage vor Erhebung der vorliegenden Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht worden ist.
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 8.69 - <BVerwGE 36, 179 [181 f.]>, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17, 71 - <BVerwGE 40, 323 [327 f.]> und vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - <BVerwGE 51, 69 [75 f.]>) greift die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo - im Unterschied zum vorliegenden Sachverhalt - ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden.
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 8.69 - <BVerwGE 36, 179 [181 f.]>, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17, 71 - <BVerwGE 40, 323 [327 f.]> und vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - <BVerwGE 51, 69 [75 f.]>) greift die in § 43 Abs. 2 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer Leistungsklage bei gegen den Staat gerichteten Klagen nur dort ein, wo - im Unterschied zum vorliegenden Sachverhalt - ohne Beachtung dieser Subsidiarität die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen unterlaufen würden.
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
    Dieses Interesse ist nicht gegeben, wenn es an einer begründeten Besorgnis für die Rechtsstellung eines Klägers fehlt (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG 4 C 46.72 - ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Da die allgemeine Leistungsklage - und damit auch die Unterlassungsklage - den Sonderregeln für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nicht unterliegt, kann von einer Umgehung der für diese Klagearten geltenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht die Rede sein (vgl. BVerwGE 77, 207 (211) [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]; Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Die rechtlichen Beziehungen haben sich dann zu einem Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist; es bedarf einer hinreichenden Konkretisierung und darf sich nicht lediglich um die Klärung abstrakter Rechtsfragen handeln (BVerwG, Urt. v. 7.5.1987 - 3 C 53.86 -, BVerwGE 77, 207; von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3 Aufl. 2005, § 43 RdNr. 7).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 3 C 58.65 - BVerwGE 26, 23 = Buchholz 427.3 § 338 LAG Nr. 13, vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 , vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 , vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 16 S. 34 und vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 26).
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