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   BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96   

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BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96 (https://dejure.org/1998,2498)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1998 - 3 C 53.96 (https://dejure.org/1998,2498)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 3 C 53.96 (https://dejure.org/1998,2498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mehrkostenausgleich für den Einsatz von Gemeinschaftskohle in Kraftwerken anstelle von schwerem Heizöl - Jahrhundertvertrag - Wärmepreisdifferenz

  • Judicialis

    Drittes VerstrG § 1; ; Drittes VerstrG § 2 Abs. 2; ; Drittes VerstrG § 3 Abs. 2 und 7; ; Drittes VerstrG § 13 Abs. 1 und 4; ; Drittes VerstrG § 17 Abs. 4; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Subventionen - Mehrkostenausgleich für Kernkraftwerke durch den Einsatz von Gemeinschaftskohle anstelle von schwerem Heizöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Milliardenforderung der Kraftwerksbetreiber gegen den Bund teilweise anerkannt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 72
  • DVBl 1999, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96
    Es ist nicht allein auf den Wortlaut der Erklärung und das subjektive Verständnis des Betroffenen, sondern auch auf den objektiven Gehalt der Erklärung abzustellen; wesentlich sind vor allem die vom Begünstigten erkannten oder erkennbaren Umstände (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 70.80 - Buchholz 451.55 SubventionsR Nr. 72 S. 15 f.).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 75.87

    Widerruf einer Einberufung zum Wehrdienst - Gesetzliche Altersgrenze für die

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96
    Maßgeblich ist dabei allerdings nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteil vom 7. April 1989 - BVerwG 8 C 75.87 Buchholz 448.11 § 24 ZBG Nr. 6 S. 14).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96
    Eine solche Bindung besteht nur dann nicht, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt (vgl. Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, S. 61 f.).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 70.82

    Subvention von Kohlekraftwerken - Ballastkohlezuschlag - Ballastkohlekraftwerk

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 53.96
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. Juli 1984 (BVerwG 7 C 70.82 - Buchholz 451.175 Drittes VerstrG Nr. 2 S. 7) dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit entscheidendes Gewicht beigemessen.
  • VG Frankfurt/Main, 20.02.2003 - 1 E 3135/01

    Ermittlung des durchschnittlichen Heizölpreises nach Regionen im Zusammenhang mit

    Mit Urteilen vom 28.Mai 1998 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Bundesminister für Wirtschaft nicht befugt gewesen sei, die Berücksichtigung schwefelarmen Heizöls bei der Bestimmung der Wärmepreisdifferenz durch Richtlinien vorzuschreiben (Az.: 3 C 53.96; 3 C 54.96; 3 C 27/97).

    So ist es dem Richtliniengeber verwehrt, in den Richtlinien Bestimmungen darüber zu treffen, dass nur bestimmte Heizölqualitäten bei der Berechnung der Wärmepreisdifferenz zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 28.05.1998, 3 C 53.96).Nicht zu beanstanden ist hingegen, dass der Richtliniengeber Bestimmungen darüber trifft, dass bei der Berechnung der Wärmepreisdifferenz der Heizölpreis aus dem Raffinerieabgabepreis, gebildet aus einem nicht bundesweit sondern regionenbezogen ermittelten Durchschnittspreis und - falls kein Heizöl bezogen worden ist - den üblicherweise aufzuwendenden Transportkosten zu ermitteln ist.

    Ferner ergab sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Dritten Verstromungsgesetzes für den Richtliniengeber die Vorgabe, dass auf einen tatsächlich erfolgten Einsatz von Heizöl und nicht auf einen fiktiven oder hypothetischen Einsatz abzustellen ist, Vergleichsgegenstand danach also der tatsächlich erfolgte Einsatz von Heizöl in anderen Kraftwerken und nicht der in Wahrheit nicht erfolgte hypothetische Einsatz im Kraftwerk des jeweiligen Antragstellers ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.1998, 3 C 53.96) Dies ergibt sich auch aus § 13 Abs. 4 des Dritten Verstromungsgesetzes, wonach die Betreiber von Kraftwerken, in denen schweres Heizöl eingesetzt werden kann, dem Bundesamt jeweils für einen Monat Mengen und Preise des zum Einsatz in Kraftwerken bezogenen schweren Heizöls zu melden haben.

    Der Regionalisierung ist auch nicht etwa, wie in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, eine Verkürzung der Zuschüsse an die Kraftwerksbetreiber immanent, da insgesamt die "Höhe der aus dem Ausgleichsfond an die Kraftwerksbetreiber zu leistenden Zuschüsse" (BVerwG, Urteil vom 28.05.1998, 3 C 53.96) erhalten bleibt.

    Es handelt sich hierbei aber jedenfalls nicht um einen "grundlegenden Eingriff in die Erstattungsvoraussetzungen" (BVerwG, Urteil vom 28.05.1998, 3 C 53.96).

    Für eine derart konkret individuelle Auslegung bzw. Anwendung der hier zu beurteilenden Richtlinienvorgabe bietet, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht für das Dritte Verstromungsgesetz festgestellt hat (Urt. v. 28.05.1998, 3 C 53.96), die dem Gesetz folgende Richtlinie keine Grundlage.

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2003 - 1 E 1664/01

    Kein Anspruch auf Mehrkostenausgleich in bestimmter Höhe bei Verstromung der

    Am 28.05.1998 erging eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (3 C 53.96), die das System der Berechnung von Grundmengenzuschüssen, sofern es sich nach den Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft zur Durchführung des Dritten Verstromungsgesetzes vom 19.12.1980 i.d.F. v. 14.05.1986 und später richtete, für zum Teil nicht von der gesetzlichen Grundlage des Dritten Verstromungsgesetzes gedeckt hielt.

    Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.1998 (3 C 53.96) hat sich entgegen der Auffassung der Klägerin die Rechtslage nicht geändert.

    Diese Sicht sieht der HessVGH unter anderem durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.1998 - 3 C 53/96 bestätigt.

  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

    Danach ist der erklärte Wille der Behörde maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 C 55/79 - BVerw- GE 60, 223 und Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 53/96 - NVwZ 1999, 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 4 B 335/19

    Anspruch auf Unterlassung der Information an Ausbildungsteilnehmer eines privaten

    vgl. nur BVerwG, Urteile vom 28.5.1998 - 3 C 53.96 -, NVwZ 1999, 72 = juris, Rn. 21, und vom 15.9.2010 - 8 C 21.09 -, BVerwGE 138, 1 = juris, Rn. 33.
  • BVerwG, 12.08.2016 - 8 B 26.15

    Betrachtung eines Restitutionsantrags als von einem Antrag auf Rückübertragung

    Die Grundsätze der Auslegung von Bescheiden sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 53.96 - Buchholz 451.175 3. VerstrG Nr. 7 S. 15).
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