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   BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01   

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BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01 (https://dejure.org/2002,503)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2002 - 3 C 54.01 (https://dejure.org/2002,503)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 3 C 54.01 (https://dejure.org/2002,503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1; Rili 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1, Abs. 4; EG Art. 141 Abs. 4
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichberechtigungsgebot; Frauenförderung; Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Subvention - Zweckbestimmung - Haushaltsplan - Diskriminierung - Gleichberechtigungsgebot - Frauenförderung - Betriebsgründung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; Rili 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Rili 76/207/EWG Art. 2 Abs. 4; ; EG Art. 141 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der gewerblichen Wirtschaft - Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichberechtigungsgebot; Frauenförderung; Maßnahmen zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Frauen dürfen bei der Gewährung von Meistergründungsprämien bevorzugt werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Frauen dürfen bei der Gewährung von Meistergründungsprämien bevorzugt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1202 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 92
  • DVBl 2003, 139
  • DÖV 2003, 288
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Auch diese Vorschrift ist dem Ziel verpflichtet, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ).

    Auch das Bundesverfassungsgericht spricht davon, das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG berechtige den Gesetzgeber, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (vgl. Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. S. 109).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können differenzierende Regelungen vielmehr zulässig sein, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - BVerfGE 85, 191 ).

    Sie enthalte den bindenden Auftrag für den Staat, für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen, und ziele auf die Angleichung der Lebensverhältnisse (vgl. Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - a.a.O.).

  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Zwar hat das angerufene Gericht keine Möglichkeit, den Haushaltsplan dem Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG zur Überprüfung seiner Verfassungsmäßigkeit vorzulegen, weil der Haushaltsplan als solcher nicht entscheidungserheblich sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1974 - 1 BvL 3/72 - BVerfGE 38, 121; Sturm in: Sachs, GG, 2. Aufl., Art. 100 Rn. 9).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    1.1 Maßgeblich für die Entscheidung eines Gerichts sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen, und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage handelt; dabei kann das insoweit maßgebende Recht seinerseits auf früheres - d.h. außer Kraft getretenes - Recht verweisen und dieses für anwendbar erklären (vgl. Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - BVerfGE 40, 237, ; Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - BVerfGE 40, 237, ; Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, - losgelöst vom Merkmal des "Eingriffs" - in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. - BVerfGE 40, 237, ; Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 7 C 12.74 - BVerwGE 47, 201).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
    Richtig ist, dass die Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan Voraussetzung für eine rechtmäßige Subventionsgewährung ist (vgl. Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Das ändert aber nichts daran, dass die Regelungen des Haushaltsplans nur verwaltungsinterne Bedeutung haben und für die Rechtsstellung des Bürgers nicht unmittelbar relevant sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 54.01 - Buchholz 451.55 Nr. 103).
  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Der Prüfungsmaßstab des Gerichts hinsichtlich derartiger Verwaltungsvorschriften bzw. Richtlinien ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob das dort festgelegte Verfahren und die vorgesehenen Kriterien ihrerseits mit dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung vereinbar sind und sachgerechte Differenzierungen vorsehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - VI C 52.65 -, BVerwGE 31, 212-219, Rn. 50; Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 54.01 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

    Auch wenn die Verwaltungsgerichte insofern eine Verletzung des Rechts der DES aus Art. 3 Abs. 1 GG feststellten und die Bestimmungen im Haushaltsplan ihr gegenüber nicht bindend wären (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 54/01 -, juris, Rn. 22), wäre dem Rechtsschutzziel der Antragstellerin damit nicht gedient.
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