Weitere Entscheidung unten: AG Bonn, 19.08.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04   

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https://dejure.org/2005,3356
BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04 (https://dejure.org/2005,3356)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 C 55.04 (https://dejure.org/2005,3356)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 C 55.04 (https://dejure.org/2005,3356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 4; DDR-EErfG §§ 3, 6; GVG § 17a Abs. 2 und 5
    Stecken gebliebene Entschädigung; hängen gebliebene DDR-Entschädigung; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung; Enteignungsentschädigung; Entschädigung; Auskehrung; Wiedergutmachung; Zinsanspruch; Zinsen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Auszahlung einer Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG); Rückgriff auf in der DDR ergangene Festsetzungsbescheide als Anspruchsgrundlage; Auskehrung einer sog. stecken gebliebenen DDR-Entschädigung; Rückübertragung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswegzuständigkeit; Verwaltungsrechtsweg; Entschädigungserfüllungsanspruch

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 3 Satz 4; ; DDR-EErfG § 3; ; DDR-EErfG § 6; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz - kein Rückgriff auf DDR-Festsetzungsbescheide - Geltung auch für rechtshängige Ansprüche vor Inkrafttreten des Gesetzes - Behördenentscheidung als Anspruchsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 321
  • NJ 2006, 284
  • DÖV 2006, 311
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 58/02

    Rechtsweg für Klage auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02 -, dass für Klagen auf Auszahlung einer nach DDR-Recht festgesetzten, jedoch nicht geleisteten (stecken gebliebenen) Enteignungsentschädigung der Zivilrechtsweg gegeben sei, hat die Klägerin die Verweisung an das Landgericht Berlin beantragt.

    c) Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 2003 - III ZB 58.02 - (BGHR GVG § 13 Enteignungsentschädigung = ZOV 2003, 326 = VIZ 2004, 74) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04
    Da der Klägerin durch die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit einer gesonderten Vorwegklärung der Rechtswegfrage im Wege der Beschwerde genommen wurde, bleibt dem Rechtsmittelgericht diese Überprüfung möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - BVerwG 7 B 198.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94 - BGHZ 130, 159 ).
  • BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 24.01

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04
    Eine solche Auslegung von § 37 VermG entspricht auch der ständigen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift (vgl. u.a. Beschluss vom 21. Mai 2001 - BVerwG 8 B 24.01 - Buchholz 428 § 13 VermG Nr. 2).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04
    Da der diesen Entschädigungsansprüchen zugrunde liegende Eingriff in das Eigentum durch eine nicht an das Grundgesetz gebundene Staatsgewalt erfolgt war, unterlag der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wiedergutmachungsanspruchs nicht den Vorgaben von Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04
    Da der Klägerin durch die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit einer gesonderten Vorwegklärung der Rechtswegfrage im Wege der Beschwerde genommen wurde, bleibt dem Rechtsmittelgericht diese Überprüfung möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1994 - BVerwG 7 B 198.93 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 268 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94 - BGHZ 130, 159 ).
  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Dies führt gleichwohl nur dazu, dass das Rechtsmittelgericht entgegen § 17a Abs. 5 GVG die Rechtswegzuständigkeit im Rechtsmittelverfahren zu prüfen hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2005  3 C 55/04, BVerwGE 124, 321, unter 1., m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvR 2582/09

    Keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters oder der Gewährleistung

    Die von der Verfassungsbeschwerde angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 124, 321) betrifft eine andere, mit der hier gegebenen nicht vergleichbaren Fallgestaltung; sie steht deshalb der Annahme eines einheitlichen Rechtsweges zu den Zivilgerichten für Untätigkeits- und Zahlungsklage gegen die Entschädigungseinrichtung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16

    Abwälzungsanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Aufwendungskondiktion;

    In einem solchen Fall wird den Beteiligten die Möglichkeit einer gesonderten Vorwegklärung der Rechtswegfrage im Wege der Beschwerde genommen, sodass § 17a Abs. 5 GVG im Sinne einer effektiven Rechtsschutzgewähr einschränkend auszulegen und die Rechtswegzuständigkeit von dem Rechtsmittelgericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005 - 3 C 55.04 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 18.5.2009 - 5 B 2.09 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

    Eine hier mangels entsprechender Rüge nicht vorliegende Ausnahme wird dabei für den Fall angenommen, dass einer der Beteiligten die von einem Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung ausdrücklich oder stillschweigend bejahte Zuständigkeit gerügt hatte und ihm durch die Verfahrensweise des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit einer gesonderten Vorwegklärung genommen wurde (Urteil vom 17. November 2005 BVerwG 3 C 55.04 BVerwGE 124, 321-326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2015 - 15 A 1141/15

    Beruhen des Ausschlusses eines Bieters vom Vergabeverfahren auf dem Grundsatz der

    vgl. zu diesem Problemkomplex BVerwG, Urteil vom 17. November 2005 - 3 C 55.04 -, BVerwGE 124, 321 = juris Rn. 11, Beschlüsse vom 22. November 1997 - 2 B 104.97 -, BayVBl. 1998, 603 = jurisRn.
  • BVerwG, 16.12.2004 - 3 B 48.04

    Zulassung einer Revision - Rechtsweg und Höhe für in der DDR festgesetzte, aber

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 55.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Düsseldorf, 08.02.2023 - 15 K 8537/22
    Dogmatisch abweichend wohl BVerwG, Urteil vom 17. November 2005 - 3 C 55.04 -, juris, Rdnr. 17, welches von "einschränkender Auslegung" der Norm spricht.

    BVerwG, Urteil vom 17. November 2005 - 3 C 55.04 -, juris, Rdnr. 17.

  • OVG Bremen, 20.11.2018 - 2 B 266/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

    Unterlässt das Gericht trotz der Rechtswegrüge einer Partei eine Vorabentscheidung, nimmt es den Beteiligten die in § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG eröffnete Möglichkeit der Beschwerde mit der Folge, dass das Rechtsmittelgericht bei seiner Sachentscheidung nicht an die Entscheidung über die Rechtswegfrage gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 55/04 -, BVerwGE 124, 321 -326, Rn. 11; OVG Bln-Bdg, Beschluss vom 28.01.2014 - OVG 1 S 282.13 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 15.04.2015 - 4 A 657/13 -, Rn. 18 f.; BayVGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 -, Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 19.01.2016 - 10 LC 87/14 -, Rn. 36; ThürOVG, Urteil vom 10.01.2018 - 1 KO 106/15 -, Rn. 39, sämtlich juris).
  • BFH, 05.11.2014 - VII B 113/14

    Rechtswegrüge im NZB-Verfahren - Tatbestandsberichtigung

    Zwar ist diese Regelung dann einschränkend auszulegen, wenn das FG unter Nichtbeachtung einer Rechtswegrüge bzw. eines Verweisungsantrags entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab durch Beschluss über die Zulässigkeit des Rechtswegs, sondern sogleich durch Urteil entschieden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1381; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2005  3 C 55/04, BVerwGE 124, 321, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 4 S 1616/23

    Rechtsweg bei Konkurrentenstreitverfahren: Fall zwischenzeitlicher Verbeamtung

    Zwar wirkt § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, wonach die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird, grundsätzlich nur rechtswegerhaltend und steht einer Berücksichtigung neuer Tatsachen, die erstmals zur Begründung des bereits beschrittenen Rechtswegs führen, nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 55.04 -, Juris Rn. 17; BAG, Beschluss vom 03.12.2014 - 10 AZB 98.14 -, Juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.2020 - 3 AV 1.19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - 5 A 2125/10

    Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Bohrungen durch die Bodenplatte im

  • BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 64.06

    Anwendung des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes (DDR-EErfG) auf eine zu

  • OVG Sachsen, 22.03.2022 - 6 A 680/19

    Rechtswegverweisung durch Rechtsmittelgericht; keine Verweisung bei mangelnder

  • VG Berlin, 27.11.2014 - 29 K 109.11

    Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz

  • OVG Sachsen, 25.05.2022 - 6 A 47/21

    Rechtswegzuständigkeit; Bindung der zweiten Instanz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VGH Hessen, 28.08.2013 - 6 A 1291/13

    Verwaltungsrechtsweg

  • VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09

    Rechtswegzuweisung für Klagen auf Auszahlung einer Entschädigung und für

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Rechtsprechung
   AG Bonn, 19.08.2004 - 3 C 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16238
AG Bonn, 19.08.2004 - 3 C 55/04 (https://dejure.org/2004,16238)
AG Bonn, Entscheidung vom 19.08.2004 - 3 C 55/04 (https://dejure.org/2004,16238)
AG Bonn, Entscheidung vom 19. August 2004 - 3 C 55/04 (https://dejure.org/2004,16238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Tapetenkleistermaschine, Verletzung, Reinigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Produktsicherungsgesetz § 6, BGB § 823 II, 847
    Tapetenkleistermaschine, Verletzung, Reinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung des Erfolgsortes als Tatort einer unerlaubten Handlung bzgl. der Frage der Gerichtszuständigkeit; Anforderungen an das Vorliegen einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit von Personen i.S.d. Produkthaftungsgesetzes; Möglichkeit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.05.1997 - 19 U 7/97

    "Fahrzeug ist fahrbereit" als Zusicherung

    Auszug aus AG Bonn, 19.08.2004 - 3 C 55/04
    Ein Verschulden der Beklagten an dem Inverkehrbringen des Produktes wird vermutet (vgl. Palandt a. a. O., Rnd-Note 203, BGH, Versicherungsrecht 1998, 592).
  • LG Bonn, 10.02.2005 - 6 S 242/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Quasi-Hersteller,

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. August 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 3 C 55/04 - wird zurückgewiesen.
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