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   BVerwG, 27.10.1977 - III C 6.77   

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https://dejure.org/1977,1484
BVerwG, 27.10.1977 - III C 6.77 (https://dejure.org/1977,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1977 - III C 6.77 (https://dejure.org/1977,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1977 - III C 6.77 (https://dejure.org/1977,1484)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Deutsches Ursprungsgebiet - Ostoberschlesien

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 6.77
    Den "deutschen Ursprungsgebieten" (i.S. von BVerwGE 41, 189) nach dem Stand vom 31.12.1937 können die nach 1918 vom damaligen Reichsgebiet abgetrennten Gebiete nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden.

    "Ostoberschlesien" (der nach der Volksabstimmung von 1921 vom Deutschen Reich abgetrennte Teil Oberschlesiens) war vor dem 30.01.1933 kein "deutsches Ursprungsgebiet" (Weiterentwicklung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 23.11.1972 - BVerwG 3 C 161.69 - (BVerwGE 41, 189 = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 39) und vom 27.11.1975 - BVerwG 3 C 85.74 - (Buchholz 427.207 § 5 Nr. 46)).

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72

    Zur Gleichstellung Behinderter zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 6.77
    Nur das Leben in einem vom deutschen Volkstum geprägten "deutschen Ursprungsgebiet" (BVerwGE 42, 189 [BVerwG 17.05.1973 - V C 60/72]) ist geeignet, eine tatsächliche Vermutung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zu begründen; die bloße Geburt in einem solchen Gebiet kann dagegen für sich allein das fragliche Bekenntnis nicht ersetzen.
  • BVerwG, 27.11.1975 - III C 85.74

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Deutsche Ursprungsgebiete - Litauen -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1977 - 3 C 6.77
    "Ostoberschlesien" (der nach der Volksabstimmung von 1921 vom Deutschen Reich abgetrennte Teil Oberschlesiens) war vor dem 30.01.1933 kein "deutsches Ursprungsgebiet" (Weiterentwicklung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 23.11.1972 - BVerwG 3 C 161.69 - (BVerwGE 41, 189 = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 39) und vom 27.11.1975 - BVerwG 3 C 85.74 - (Buchholz 427.207 § 5 Nr. 46)).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

    Da der Vater der Klägerin nicht in den sog. deutschen Ursprungsgebieten lebte (vgl. dazu Urteil vom 27. Oktober 1977 BVerwG 3 C 6.77 Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 57), kann er nur dann deutscher Volkszugehöriger sein, wenn er bis zum Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (für Westpreußen: 12./14. Januar 1945) als seinerzeit Bekenntnisfähiger ein ausdrückliches oder sich aus schlüssigem Gesamtverhalten ergebendes, durch wenigstens eines der objektiven Merkmale im Sinne des § 6 BVFG a.F. bestätigtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat oder wenn ein solches Bekenntnis mittelbar aus hinreichend vorhandenen Indizien, namentlich den in § 6 BVFG a.F. angeführten objektiven Merkmalen, zu folgern ist.
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80

    Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft

    Mit anderen Worten kann in den "deutschen Ursprungsgebieten", aber auch nur dort (vgl. dazu Urteile vom 27. November 1975 - BVerwG 3 C 85.74 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 46 = ZLA 1976, 86] und vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 6.77 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 57 = ZLA 1978, 124]; ferner Beschlüsse vom 31. Juli 1974 - BVerwG 3 B 103.73 - und vom 10. September 1976 - BVerwG 3 B 6.75 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 41 und 50]), auf ein nach außen hin besonders erkennbares aktives Verhalten hinsichtlich eines Bekenntnisses im Sinne des § 6 BVFG verzichtet werden, während es in Vielvölker- und Minoritätenstaaten auf ein solches aktives Tun ankommt, nämlich auf das Vorliegen eines Verhaltens, aus dem derjenige, der es wissen wollte, den Schluß auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen konnte und sollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2007 - 12 A 811/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum;

    - III C 6.77 -, Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 57; Urteil vom 11. Dezember 1980.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 12 A 873/06

    Möglichkeit des Schließens auf die Bekenntnis des Großvaters zum deutschen

    Die insoweit vom Verwaltungsgericht angestellten Überlegungen sind auch im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Bekenntnisanforderungen an Personen, die in einer vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung gelebt haben, vgl. Urteil vom 23. November 1972 - III C 161.69 -, a. a. O.; Urteil vom 27. November 1975 - III C 85.74 -, Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 46; Urteil vom 27. Oktober 1977 - III C 6.77 -, Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 57; Urteil vom 11. Dezember 1980 - 3 C 19.80 -, a. a. O., m.w.N., nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 04.01.1979 - 3 B 12.78

    Verzicht auf das ausdrückliche Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei der

    Nur für das Leben in den sogenannten deutschen Ursprungsgebieten oder in solchen Vertreibungsgebieten, in denen sich die Volkstumsverhältnisse nicht oder jedenfalls nicht wesentlich von den entsprechenden Verhältnissen im deutschen Reich unterschieden, wird nach der Rechtsprechung des Senats ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum für einen Antragsteller vermutet, der sich in der vom deutschen Volkstum geprägten Umgebung konform verhalten, also sein Deutschtum nicht verleugnet hat (Urteil vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 6.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 57] mit weiteren Hinweisen).
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