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   BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99   

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https://dejure.org/2000,236
BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99 (https://dejure.org/2000,236)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 (https://dejure.org/2000,236)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 C 6.99 (https://dejure.org/2000,236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 12; PBefG §§ 13, 25; BerufszugangsVO PBefG § 2
    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers

  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenklage - Linienverkehrsgenehmigung - Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; GG Art. 12; ; PBefG § 13; ; PBefG § 25; ; BerufszugangsVO PBefG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht, Konkurrentenklage im öffentlichen Personennahverkehr; Entscheidungszeitpunkt im Prozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 322
  • DVBl 2000, 1614
  • DVBl 2000, 1619
 
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Wird zitiert von ... (181)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Für die verbliebenen achtzehn Überlandlinien erhielt die Klägerin im Oktober 1994 neue Genehmigungen, die Gegenstand des Verfahrens BVerwG 3 C 7.99 sind.

    Das Berufungsgericht sieht, wie sein Urteil in der Sache BVerwG 3 C 7.99 zeigt, das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 GG als Schutznorm an, wenn durch die einem Bewerber erteilte Genehmigung wegen des Verbots der Doppelbedienung nach § 13 Abs. 2 PBefG die Erteilung der Genehmigung an den Konkurrenten ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Dem liegt zwar die Erkenntnis zugrunde, daß ein Gesetz, das einen solchen Anspruch ausschließen würde, wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG verfassungswidrig wäre (vgl. Urteil vom 29. Juni 1954 - BVerwG I C 161.53 - BVerwGE 1 S. 165).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Für die Anfechtung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen hat das Bundesverwaltungsgericht aus einer solchen Regelung hergeleitet, daß es bei der Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bleibt (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1991 - BVerwG 7 B 102.90 - NVwZ-RR 1991 S. 236).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einem vorhandenen Verkehrsunternehmer ein Klagerecht gegen die Genehmigung für einen weiteren Unternehmer zugestanden, wenn er geltend macht, sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen werde durch die neue Genehmigung beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 90.66 - NJW 1969, S. 708).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 222/97

    Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen für Kraftomnibusse; Aufhebungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    BVerwG 3 C 6.99 OVG A 1/4 S 222/97.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Das gilt jedenfalls, wenn davon auszugehen ist, daß eine annähernd kostendeckende Bedienung der Linie nur durch einen Unternehmer erfolgen kann und eine Konkurrenz zu einem ruinösen Wettbewerb führen muß ("unstreitig erschöpftes Kontingent"; vgl. Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270 [272]; vgl. auch Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 10. Aufl., 2000, § 16 Rn. 4).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Die Klage ist unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 29.85 - BVerwGE 75 S. 285, 291; Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81 S. 329, 330; Pietzner/Ronellenfitsch, a.a.O., § 14 Rn. 10).
  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85
    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
    Die Klage ist unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 29.85 - BVerwGE 75 S. 285, 291; Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81 S. 329, 330; Pietzner/Ronellenfitsch, a.a.O., § 14 Rn. 10).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Wenn diese Gefahr besteht, kann einer zusätzlichen - flankierenden - Anfechtungsklage gegen den Drittbescheid das Rechtsschutzbedürfnis nicht abgesprochen werden (vgl. Wahl/ Schütz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Rn. 289, 303 zu § 42 Abs. 2 VwGO; zum Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe für das Recht der Güterfernverkehrsgenehmigung Urteile vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 S. 13 f., 15 und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 4 f.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Die Klage ist unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 Nr. 4 S. 5).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Ein vorhandener Verkehrsunternehmer hat ein Klagerecht gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung, wenn er geltend macht, sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen werde durch die neue Genehmigung beeinträchtigt; § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG dient auch dem Schutz des vorhandenen Verkehrsangebots und der darin tätigen Unternehmer (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 90.66 - BVerwGE 30, 347 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 16 S. 27 f. und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Linienverkehrsgenehmigung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (Urteil vom 6. April 2000 a.a.O.), hier also des Genehmigungsbescheides vom 14. November 2005.

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