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AG Dachau, 28.09.2015 - 3 C 685/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Unterlassungsanspruch, Meinungsfreiheit, Prozessbetrug, örtliche Zuständigkeit, unerlaubte Handlung, Berufsfreiheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus AG Dachau, 28.09.2015 - 3 C 685/15
Eher kränkende oder Persönlichkeitsrechte verletzende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, können in aller Regel äußerungsrechtlich nicht abgewehrt werden (BGH, NJW 2005, 279, 280).Tatsachenfeststellung und Rechtsprüfung des sogenannten Ausgangsverfahrens dürfen nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden (vergleiche BGH NJW, 1992, 1314; NJW 2005, 279, 278).
Die Behauptung des Beklagten ist eindeutig in diesem Kontext zu fassen und somit von Artikel 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG geschützt (vergleiche hierzu BGH, NJW 2005, 279, 282).
- LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16
Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen …
Darüber hinaus können persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, äußerungsrechtlich nur ausnahmsweise abgewehrt werden (BGH, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03-, juris; AG Dachau, Urteil vom 28. September 2015 - 3 C 685/15-, juris).