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   BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02   

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https://dejure.org/2002,2376
BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02 (https://dejure.org/2002,2376)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 3 C 7.02 (https://dejure.org/2002,2376)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 3 C 7.02 (https://dejure.org/2002,2376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StrRehaG § 25 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 und 2; HHG § 10 Abs. 4, § 1, § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe nach § 16 Abs. 2 StrRehaG und § 2 HHG; Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    StrRehaG § 25 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 und 2
    Ausschließungsgrund; Ausschluss; Ausschlussgründe nach § 16 Abs 2 StrRehaG und § 2 HHG; Bestandskraft; DDR; Grenztruppe; Grundsätze der Menschlichkeit; Haftentschädigung; Häftlingshilfebescheinigung; Häftlingshilfebescheinigung; Mord; NVA; Strafrechtliche Rehabilitierung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kapitalentschädigung wegen Freiheitsentziehung in der DDR - Versagung einer strafrechtlichen Rehabilitierung - Berechtigung aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung - Verstoss gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Häftlingshilfebescheinigung; Rehabilitierungsausschluss

  • Judicialis

    StrRehaG § 25 Abs. 2; ; StrRehaG § 16 Abs. 1; ; StrRehaG § 16 Abs. 2; ; HHG § 10 Abs. 4; ; HHG § 1; ; HHG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; HHG § 2 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SED-Unrecht; strafrechtliche Rehabilitierung - Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe nach § 16 Abs. 2 StrRehaG und § 2 HHG; Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erteilte Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigt trotz Mordes Entschädigung für DDR-Haft

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erteilte Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigt trotz Mordes Entschädigung für DDR-Haft

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Entschädigung für DDR-Haft auch nach Mord möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.05.1994 - 3 Ws 103/94
    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02
    Mit Beschluss vom 30. Mai 1994 hob das Kammergericht die Entscheidung der Strafgerichte der DDR auf und erklärte sie wegen Verstoßes gegen das "Transitabkommen" und damit zugleich gegen das völkerrechtlich garantierte Grundrecht auf Freiheit für rechtsstaatswidrig und rehabilitierte den Kläger.

    Inwieweit der Kläger unter Berufung auf den Rehabilitierungsbeschluss des Kammergerichts stattdessen Ausgleichsleistungen von der zuständigen Landesjustizverwaltung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG hätte beanspruchen können, spielt hier keine Rolle.

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Vor diesem Hintergrund ist das Schweigen des Gesetzgebers zu den offenen Zuteilungsverfahren im Zuteilungsgesetz 2012 als "beredtes Schweigen" zu qualifizieren (vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 7.02 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1 = juris Rn. 15 und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2 = juris Rn. 18; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R - juris Rn. 32).
  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

    Denn einem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG dürfen die sozialen Ausgleichsleistungen gemäß §§ 25 Abs. 2, 17 Abs. 2 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 3 C 7.02 - VIZ 2003, 202; OVG Berlin, Beschluss vom 25. August 2000 - 6 N 4.00 -).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstallation, über die das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Oktober 2002 entschieden hat (VIZ 2003, 202).

    Schließlich weist der Senat den Kläger in Würdigung seiner Ausführungen in der mündlichen Verhandlung zum besseren Verständnis darauf hin, dass es nicht darum geht, ihn schlechter zu behandeln als einen Mörder, dem wegen der Häftlingshilfebescheinigung die Kapitalentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 3 C 7.02 - VIZ 2003, 202).

  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Denn einem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG dürfen die sozialen Ausgleichsleistungen gemäß § 25 Abs. 2, § 17 Abs. 2 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden (Urteil vom 24. Oktober 2002 BVerwG 3 C 7.02 Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 4 LA 231/14

    Politischer Gewahrsam; Häftlingshilfebescheinigung; Treu und Glauben

    4 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass einem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG die sozialen Ausgleichsleistungen gemäß §§ 25 Abs. 2, 17 Abs. 2 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden dürfen (BVerwG, Urt. v. 24.10.2002 - 3 C 7.02 - ferner Urt. v. 19.01.2006 - 3 C 11.05 -).

    Ein Bedürfnis für eine erneute Prüfung im Rahmen des § 25 Abs. 2 Satz 1 Satz Nr. 1 StrRehaG besteht deshalb nicht, zumal im Regelfall dieselbe Behörde für die Leistungsgewährung nach § 25 Abs. 2 StrRehaG zuständig ist, die zuvor das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HHG verneint hatte (BVerwG, Urt. v. 24.10.2002 - 3 C 7.02 -).

  • OVG Hamburg, 22.04.2013 - 5 Bf 23/13

    Rücknahme von Leistungsbewilligungen nach dem Häftlingshilfegesetz; politisch

    Die Ausschlussvorschrift des § 16 Abs. 2 StrRehaG ist in den Fällen des § 25 Abs. 2 StrRehaG - Leistungen an Personen, die im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG sind - nicht anwendbar (wie BVerwG, Urt. v. 24.10.2002, BVerwG 3 C 7.02).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 (BVerwG 3 C 7.02, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1; bestätigt im Urt. v. 19.1.2006, BVerwG 3 C 11.05, Buchholz a.a.O. Nr. 2) entschieden, dass § 16 Abs. 2 StrRehaG in den Fällen des § 25 Abs. 2 StrRehaG nicht anwendbar ist.

  • VG Neustadt, 10.09.2010 - 2 K 156/10

    Rechtsbehelfsbelehrung über Form elektronischer Klageerhebung; Rücknahme einer

    § 25 Abs. 2 StrRehaG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, welche lediglich das Vorliegen einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG voraussetzt (vgl. BVerwG, NJ 2003, 215).
  • OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer

    Diese Auslegung entspricht der überwiegenden Auffassung auch anderer Obergerichte (vgl. KG VIZ 1995, 431; BayVGH, Beschl. vom 30.05.2001 - 12 B 97.685 - insoweit offengelassen durch BVerwG VIZ 2003, 202; ThürOLG VIZ 1995, 128; OLG Dresden OLG-NL 1996, 19; 47; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; so auch Hellmann, VIZ 1995, 201 ff.; Wermelskirchen, NJ 2008, 342, 347).
  • VG München, 16.06.2015 - M 4 K 13.5041

    Abgewiesene Klage im Streit um Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem

    Eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG ist Grundlage für einmalige und laufende Geldleistungen, die an den Tatbestand des § 1 Abs. 1 HHG anknüpfen (vgl. den Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 2 HHG); sie entfaltet eine Bindungswirkung dahingehend, dass die jeweilige Behörde in einem anderen Verwaltungsverfahren davon ausgehen muss, dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HHG vorliegen (BVerwG, U. v. 24.10.2002 - 3 C 7/02 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1; ferner BVerwG, U. v. 20.3.1990 - 9 C 12/89 - NVwZ 1990, 1066, zum vergleichbaren Fall des Vertriebenenausweises).
  • LG Potsdam, 28.11.2008 - BRH (OP) 15/08

    Strafrechtliche Rehabilitierung in den neuen Bundesländern: Anforderungen an den

    Bloße Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen reichen nicht aus (Pfister/Mütze, § 16 Rdnr. 68; zur Bestandskraft von HHG-Bescheinigungen BVerwG, VIZ 2003, 202).
  • VG Hamburg, 28.06.2011 - 10 K 622/10

    Rücknahme der Bewilligung einer monatlichen besonderen Zuwendung bei

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24.10.2002 (3 C 7/02 in Juris) entschieden, dass dem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG die sozialen Ausgleichsleistungen nach § 25 Abs. 2, § 17 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden können.
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