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Rechtsprechung
   AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11 (36)   

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AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11 (36) (https://dejure.org/2011,19350)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 10.08.2011 - 3 C 72/11 (36) (https://dejure.org/2011,19350)
AG Rüsselsheim, Entscheidung vom 10. August 2011 - 3 C 72/11 (36) (https://dejure.org/2011,19350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verzögerung des Weiterfluges um 24 Stunden

  • reise-recht-wiki.de

    Segmentierung einer Fugreise in "(Erst-)Flug" und "Anschlussflug"

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Direktflug / Begriff des "Flugs" / Abflugverspätung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verspäteter Anschlussflug außerhalb der EU - und nun?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07) sowie des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 (Aktenzeichen Xa ZR 95/06) sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.

    Nichts anderes ergibt sich auch aus der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07), die unter Rz. 31 f. ausdrücklich auf eine Verzögerung gegenüber der planmäßigen Abflugszeit abhebt.

  • AG Berlin-Wedding, 15.02.2010 - 18 C 180/09

    Schadensersatzanspruch wegen der Annullierung eines Fluges

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass dem Luftfahrtunternehmen so die - freilich sehr theoretische - Möglichkeit gegeben wird, einen einheitlich gebuchten Flug zu einem Ziel jenseits des Gemeinschaftsgebiets (bei innergemeinschaftlichen Flügen bliebe eine Segmentierung ohne Auswirkung) in mehrere Segmente zu zergliedern und so durch eine Zwischenlandung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets den Anwendungsbereich der VO auszuhebeln (a. A., allerdings nur im Hinblick auf den Gerichtsstand und nur für den Fall der Annullierung: AG Wedding, Urteil vom 15.02.2010, Az. 18 C 180/09, Urteil vom 27.06.2011, Az. 19 C 84/11).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 44/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Ausgleichsanspruch

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Hieraus folgt, dass der Anwendungsbereich des Art. 6 VO - und damit auch der einer analogen Anwendung des Art. 7 VO - eine erhebliche Abflugverspätung voraussetzt (so auch LG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.09.2010, Az. 2-24 S 44/10).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Vielmehr ist unter einem "Flug" im Sinne der VO die einzelne "Einheit" an der Luftbeförderung, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, zu verstehen (so auch BGH NJW 2009, 2740 ff., BGH NJW 2009, 2743 ff., EuGH C-173/07, Rz. 32, 40, im Ergebnis wohl auch BGH, Urteil vom 14.10.2010, Xa ZR 15/10, Rz. 32 ff.).
  • AG Düsseldorf, 08.04.2008 - 23 C 14910/07

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Rundflug / Hin- und Rückflug

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Dieser Umstand führt nicht dazu, dass der Erst- und Folgeflug in einem besonders engen und unauflöslichen Verhältnis zueinander stehen (so auch AG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008, 23 C 14910/07).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Vielmehr ist unter einem "Flug" im Sinne der VO die einzelne "Einheit" an der Luftbeförderung, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, zu verstehen (so auch BGH NJW 2009, 2740 ff., BGH NJW 2009, 2743 ff., EuGH C-173/07, Rz. 32, 40, im Ergebnis wohl auch BGH, Urteil vom 14.10.2010, Xa ZR 15/10, Rz. 32 ff.).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07) sowie des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 (Aktenzeichen Xa ZR 95/06) sind die Art. 5, 6 und 7 VO dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 h oder mehr erleiden, ihr Ziel also nicht früher als 3 h nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Vielmehr ist unter einem "Flug" im Sinne der VO die einzelne "Einheit" an der Luftbeförderung, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, zu verstehen (so auch BGH NJW 2009, 2740 ff., BGH NJW 2009, 2743 ff., EuGH C-173/07, Rz. 32, 40, im Ergebnis wohl auch BGH, Urteil vom 14.10.2010, Xa ZR 15/10, Rz. 32 ff.).
  • AG Berlin-Wedding, 27.06.2011 - 19 C 84/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Direktflug / Gerichtsstand / Flugzeugwechsel

    Auszug aus AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
    Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass dem Luftfahrtunternehmen so die - freilich sehr theoretische - Möglichkeit gegeben wird, einen einheitlich gebuchten Flug zu einem Ziel jenseits des Gemeinschaftsgebiets (bei innergemeinschaftlichen Flügen bliebe eine Segmentierung ohne Auswirkung) in mehrere Segmente zu zergliedern und so durch eine Zwischenlandung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets den Anwendungsbereich der VO auszuhebeln (a. A., allerdings nur im Hinblick auf den Gerichtsstand und nur für den Fall der Annullierung: AG Wedding, Urteil vom 15.02.2010, Az. 18 C 180/09, Urteil vom 27.06.2011, Az. 19 C 84/11).
  • LG Frankfurt/Main, 05.01.2012 - 24 S 145/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung um rund 8 Stunden / Internationalen

    Dieser Umstand führt nicht dazu, dass der Erst- und Folgeflug in einem besonders engen und unauflöslichen Verhältnis zueinander stehen (so auch AG Rüsselsheim, RRa 2011, 246, 247; AG Düsseldorf, Urt. v. 8.4.2008 - 23 C 14910/07).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass diese Sichtweise zu Umgehungsversuchen bzgl. der FluggastrechteVO durch die Fluggesellschaften führen wird (vgl. dazu ausführlich AG Rüsselsheim, RRa 2011, 246, 247).

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2012 - 24 S 95/12

    Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der

    Dieser Umstand führt nicht dazu, dass der Erst- und Folgeflug in einem besonders engen und unauflöslichen Verhältnis zueinander stehen (so auch AG Rüsselsheim, RRa 2011, 246, 247; AG Düsseldorf, Urt. v. 8.4.2008 - 23 C 14910/07).
  • AG Frankfurt/Main, 02.12.2011 - 32 C 1923/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung bei Zwischenlandung / Technischer

    Unter Anwendung dieser Grundsätze und unter Berücksichtigung, dass aus Art. 2 Buchst. h) der VO (EG) Nr. 261/2004 deutlich wird, dass die Verordnung selbst zwischen "(Erst-)Flug" und "Anschlussflug" unterscheidet und damit ihrerseits von einer Segmentierung ausgeht (AG Rüsselsheim, Urteil vom 10.08.2011 - 3 C 72/11, RRa 2011, 246) sowie dass das von der VO berücksichtigte Schutzbedürfnis eines Passagiers nach Absolvierung eines ersten Beförderungsabschnittes durch den Erstflug im Hinblick auf seine Weiterbeförderung mit dem Anschlussflug ebenso hoch ist wie bei dem Reiseantritt, ist auch nach Auffassung des erkennenden Gerichts für die Beurteilung des Vorliegens einer Abflugverspätung auf den Einzelflug ... von Porlamar/Isla Margarita abzustellen, der erst mit einer über 26-stündigen Verspätung startete und mit selbiger Verspätung landete.
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   AG Krefeld, 13.10.2011 - 3 C 72/11   

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AG Krefeld, 13.10.2011 - 3 C 72/11 (https://dejure.org/2011,81743)
AG Krefeld, Entscheidung vom 13.10.2011 - 3 C 72/11 (https://dejure.org/2011,81743)
AG Krefeld, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 3 C 72/11 (https://dejure.org/2011,81743)
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    Abtretung der "Schadensersatzforderung auf Erstattung der Mietwagenkosten" gegen die Versicherung... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; ...

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   AG Wiesloch, 20.01.2012 - 3 C 72/11   

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AG Wiesloch, 20.01.2012 - 3 C 72/11 (https://dejure.org/2012,82261)
AG Wiesloch, Entscheidung vom 20.01.2012 - 3 C 72/11 (https://dejure.org/2012,82261)
AG Wiesloch, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 3 C 72/11 (https://dejure.org/2012,82261)
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    Schätzung nach Schwacke -> Kosten für Zustellung/Abholung sind zu erstatten -> Kein Aufschlag i.H.v.... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel

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