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   BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95 (Münster)   

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BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95 (Münster) (https://dejure.org/1996,1521)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 (Münster) (https://dejure.org/1996,1521)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1996 - 3 C 8.95 (Münster) (https://dejure.org/1996,1521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entgelt für Beseitigung von Tierkörpern

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht einer tierkörperbeseitigungspflichtigen Körperschaft - Regelung des Verhältnisses der Beseitigungspflichten zum Tierbesitzer und Verbot der Forderung eines Entgelts für die Abholung und Beseitigung des Tierkörpers - Übertragung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein kostendeckendes Entgelt für die Beseitigung der Tierkörper

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 302
  • DVBl 1997, 965 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Es spielt keine Rolle, ob die Vertragschließenden eine Regelung lediglich versehentlich unterlassen haben oder ob sie einen bestimmten Punkt bewußt offengelassen haben in der Erwartung, ihn später einvernehmlich klären zu können (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 8 ZR 262/73 - NJW 1975 S. 1116 f.; Urteil vom 29. April 1982 - 3 ZR 154/80 - DVBl 1982 S. 1089; Stelkens/Bonk/Leonhardt a.a.O. § 54 Rn. 14).

    Maßgeblich ist insoweit, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall entschieden hätten (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1982 - 3 ZR 154/80 - DVBl 1982 S. 1089 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826, 2828).

  • BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79

    Staatsverträge - Zustimmung des Landtags - Gesetzgebung - Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Eine solche ergänzende Vertragsauslegung ist zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826, 2828; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl. 1993 § 54 Rn. 14).

    Maßgeblich ist insoweit, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall entschieden hätten (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1982 - 3 ZR 154/80 - DVBl 1982 S. 1089 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826, 2828).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88

    Vorbeugender Immissionsschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Dieses Erfordernis besagt nicht, daß sich die von der Verwaltung zu erbringende Leistung eindeutig und zweifelsfrei allein aus dem Wortlaut der Vertragsurkunde ergeben muß; eine unklare oder mehrdeutige Formulierung des Vertragstextes schadet nicht, wenn die sich daraus ergebenden Zweifel im Wege der Auslegung behoben werden können (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236, 244) [BVerwG 15.12.1989 - 7 C 6/88].
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Steht fest, daß eine Partei eine bestimmte Regelung keinesfalls akzeptiert haben würde, so steht dieser wirkliche Parteiwille der Annahme eines hypothetischen Parteiwillens prinzipiell entgegen (vgl. BGHZ 9 S. 273, 278) [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52].
  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 262/73
    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Es spielt keine Rolle, ob die Vertragschließenden eine Regelung lediglich versehentlich unterlassen haben oder ob sie einen bestimmten Punkt bewußt offengelassen haben in der Erwartung, ihn später einvernehmlich klären zu können (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 8 ZR 262/73 - NJW 1975 S. 1116 f.; Urteil vom 29. April 1982 - 3 ZR 154/80 - DVBl 1982 S. 1089; Stelkens/Bonk/Leonhardt a.a.O. § 54 Rn. 14).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht diese Auffassung schon deshalb nicht im Einklang, weil danach die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage in Verfahren gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nur dort eingreift, wo ohne sie die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregeln unterlaufen würden (vgl. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323, 328 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - BVerwGE 51, 69, 75) [BVerwG 02.07.1976 - VII C 71/75].
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Unzweifelhaft ist nämlich, daß ein Kläger nur dann auf die Möglichkeit der Leistungsklage verwiesen werden kann, wenn der ihm dadurch gewährte Rechtsschutz in Reichweite und Effektivität der Feststellungsklage mindestens gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG 7 C 56.68 - BVerwGE 32, 333, 335 [BVerwG 18.07.1969 - VII C 56/68]; Kopp a.a.O. § 43 Rn. 26).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht diese Auffassung schon deshalb nicht im Einklang, weil danach die in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO angeordnete Subsidiarität der Feststellungsklage in Verfahren gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft nur dort eingreift, wo ohne sie die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregeln unterlaufen würden (vgl. Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323, 328 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - BVerwGE 51, 69, 75) [BVerwG 02.07.1976 - VII C 71/75].
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen der Indienstnahme Privater zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ohne eine Möglichkeit angemessener Kostendeckung im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG Grenzen gezogen (vgl. BVerfGE 30, 292, 325 ff.; 47, 285, 321 f.).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95
    Nach § 144 Abs. 4 VwGO ist die Revision gegen ein die Klage zu Unrecht als unzulässig verwerfendes Urteil zurückzuweisen, wenn sie sich aufgrund der im Berufungsurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen als unbegründet erweist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juni 1977 - 4 B 13.77 - BVerwGE 54, 99, 101) [BVerwG 13.06.1977 - IV B 13/77].
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Der dem Kläger zustehende Rechtsschutz soll aus Gründen der Prozessökonomie auf ein einziges Verfahren, nämlich dasjenige, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 3 C 8.95 - Buchholz 418.61 Tierkörperbeseitigungsgesetz Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 9 S 1906/14

    Erstattung von Kosten für Unterbringung und Betreuung während eines auswärtigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Vorschrift des § 43 Abs. 2 VwGO ihrem Zweck entsprechend einschränkend auszulegen und anzuwenden: Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht diese Regelung der Feststellungsklage ebenso wenig entgegen wie in Fällen, in denen diese den effektiveren Rechtsschutz bietet (BVerwG, Urteile vom 05.12.2000 - 11 C 6.00 -, BVerwGE 112, 253-258 m.w.N., und vom 25.04.1996 - 3 C 8.95 -, juris).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Der dem Kläger zustehende Rechtsschutz soll aus Gründen der Prozessökonomie auf ein einziges Verfahren, nämlich dasjenige, das seinem Anliegen am wirkungsvollsten gerecht wird, konzentriert werden (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 3 C 8.95 - Buchholz 418.61 Tierkörperbeseitigungsgesetz Nr. 12 S. 18 f.).
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