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   BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99   

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https://dejure.org/2000,4953
BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99 (https://dejure.org/2000,4953)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2000 - 3 C 8.99 (https://dejure.org/2000,4953)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 3 C 8.99 (https://dejure.org/2000,4953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    EinigungsV Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit; Treuhand-Kapitalgesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Restitution - Restitutionsausschlussgründe - Betriebsnotwendigkeit - Treuhand-Kapitalgesellschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Betriebsnotwendigkeit; Treuhandkapitalgesellschaft

  • Judicialis

    EinigungsV Art. 21 Abs. 3; ; EinigungsV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 7 EinigungsV; § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 u. 5 VZOG
    Vermögenszuordnung/Restitutionsausschluss bei Betriebsnotwendigkeit/Kaufvertrag/Antrag auf Grundbucheintragung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 56 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 7 EinigungsV; § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 u. 5 VZOG
    Vermögenszuordnung/Restitutionsausschluss bei Betriebsnotwendigkeit/Kaufvertrag/Antrag auf Grundbucheintragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 51
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97

    Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
    Die Klägerin verteidigt das angegriffene Urteil und beruft sich hierfür vorzugsweise auf das Urteil des Senats vom 27. August 1998 (- BVerwG 3 C 24.97 -).

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. August 1998 (- BVerwG 3 C 24.97 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 19) entschieden hat, kann der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach seinem Erlöschen - z.B. infolge der Eröffnung des Liquidationsverfahrens - nicht mehr auf ein anderes Unternehmen übergehen oder übertragen werden.

  • VG Berlin, 16.09.1998 - 1 A 545.94
    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
    BVerwG 3 C 8.99 VG 1 A 545.94.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94

    Vormerkungsschutz bei Grundstückszuordnung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
    Bis zum Eingang des Antrags auf Eintragung des künftigen Erwerbers beim Grundbuchamt als frühestmöglichem Zeitpunkt der Gewissheit einer dinglichen Rechtsänderung ist der Käufer möglichen Restitutionsansprüchen ausgesetzt (vgl. Beschluss vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - Buchholz 428.2 § 11 Nr. 3).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Sinn des hier in Rede stehenden Rückgabeausschlussgrundes und des Abstellens auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses darin gesehen worden zu verhindern, "dass die zur Privatisierung bestimmten Treuhandunternehmen durch eine Rückübertragung oder Zuordnung von Vermögensgegenständen ... funktionsunfähig werden" (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295 m.w.N).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99
    Der erkennende Senat vermag auch keinen Widerspruch zur Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zu erkennen, der die Schutzwirkung des dem § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entsprechenden Restitutionsausschlussgrundes des § 5 Abs. 1 Buchstabe d VermG auch dem Unternehmen zugute kommen lässt, in das der Vermögenswert einbezogen wurde (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 Nr. 32).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08

    Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück;

    Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG kann auch einem Unternehmensträger zugutekommen, der ein Unternehmen einschließlich eines restitutionsbehafteten, aber betriebsnotwendigen Unternehmensgegenstandes im Wege des asset deal von einer Treuhandkapitalgesellschaft erwirbt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 3 C 8.99 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26).

    Diese Argumentation knüpft an das Urteil des Senats vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) an, das wiederum im Anschluss an das Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (Buchholz a.a.O. Nr. 19) ergangen ist.

    Das gilt auch in Ansehung des zusätzlichen, in Zusammenhang mit dem Privatisierungsgeschehen verwendeten Arguments, stärker als durch eine Veräußerung könne die Entbehrlichkeit des restituierenden Vermögensgegenstandes kaum zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Urteil vom 15. Juni 2000 a.a.O.); denn auch dieses Argument hat den Unternehmensträger, nicht aber das Unternehmen im Auge.

    Dies lässt sich auch nicht unter Hinweis auf die Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts in Abrede stellen, wie es im Urteil des Senats vom 15. Juni 2000 (a.a.O.) geschehen ist.

    In diesen Fällen greift der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nicht und nur diese Fälle haben die im Urteil des Senats vom 15. Juni 2000 (a.a.O.) angeführte Kommentierung von Dick (in: Kimme, Offene Vermögensfragen, § 11 VZOG Rn. 116 und 135) sowie das in dieser Kommentierung zitierte Verwaltungsgericht Berlin mit seinem Urteil vom 9. Dezember 1994 - VG 3 A 7/93 - (VIZ 1995, 368 ) im Auge, wenn dort der Rechtssatz aufgestellt wird, dass sich auf die Betriebsnotwendigkeit von Grundstücken nur Treuhandunternehmen berufen könnten.

  • BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03

    Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive

    Dieses Urteil ist zu § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG ergangen, einer Vorschrift, die nach der Auslegung des 3. Senats gegenüber dem Vermögensgesetz historische und systematische Besonderheiten aufweist (vgl. Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32) als selbstverständlich vorausgesetzt und daran hält er auch in Ansehung des vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteils des 3. Senats vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) fest.
  • BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10

    Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder

    Die geltend gemachte Divergenz zu den Urteilen vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - (BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) und vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) ist nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäß dargelegt.
  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 76.01

    Investive Veräußerung; Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

    Ob diese Frage im Lichte dessen noch von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass dieser Restitutionsausschlussgrund nach dem Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 8 ff.) auch dem Unternehmen zugute kommen kann, in das der Vermögenswert einbezogen wurde (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26 S. 16 ), kann dahinstehen.
  • VG Berlin, 22.05.2007 - 27 A 336.98

    Geldausgleich für die Veräußerung von vier Grundstücken; Vorrang der

    Denn deutlicher als durch eine Veräußerung kann die Entbehrlichkeit des zu restituierenden Vermögensgegenstandes kaum zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26 S. 16 ).
  • VG Berlin, 22.05.2007 - 27 A 211.00

    Frage des Restitutionsausschlusses bei Nachfolgeunternehmen der Treuhand

    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 15. Juni 2000 - 3 C 8/99 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG) der Restitutionsausschlussgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG nur dem durch Umwandlung entstandenen Treuhandbetrieb zugute kommt, nicht auch einem Unternehmen, das den restitutionsbehafteten Gegenstand von dem Treuhandbetrieb erworben hat.
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