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   VGH Bayern, 01.12.2003 - 3 CE 03.2098   

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https://dejure.org/2003,18173
VGH Bayern, 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 (https://dejure.org/2003,18173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 (https://dejure.org/2003,18173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 3 CE 03.2098 (https://dejure.org/2003,18173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einseitige Hauptsacheerledigung durch außerprozessuales Ereignis; Unterlassen von öffentlichen Äußerungen; Wiederholungsgefahr bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 161

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 623
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2003 - 3 CE 03.2098
    Gegenstand des Antragsverfahrens ist aufgrund der einseitigen Erledigterklärung des Antragstellers nur noch die Frage, ob sich die Hauptsache erledigt hat, nicht jedoch, ob der ursprünglich gestellte Antrag begründet war (vgl. hierzu BVerwG v. 31.10.1990, DVBl 1991, 214; zur Anwendbarkeit des Rechtsinstituts der Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 oder 7 oder § 123 VwGO vgl. zutreffend Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 123 RdNr. 33 und § 161 RdNrn. 7 und 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Der Rechtsstreit ist im Beschwerdeverfahren nunmehr auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2001 - 2 C 16.00 -, NVwZ 2001, 1680; Urteil vom 22.01.1998 - 2 C 4.97 -, NVwZ 1999, 404; Urteil vom 25.04.1989 - BVerwG 9 C 61.88 -, NVwZ 1989, 862; Urteil vom 27.02.1969 - VIII C 37.67, VIII C 38.67 -, BVerwGE 31, 318; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418; Beschluss vom 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, VBlBW 2006, 285; Beschluss vom 26.05.1987 - 4 S 1484/86 -, NVwZ 1988, 747; BayVGH, Beschluss vom 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 -, NVwZ-RR 2004, 623).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17

    Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Eine Entscheidung über den ursprünglichen Antrag war damit "erübrigt und ausgeschlossen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.1981 - 1 WB 131.80 -, BVerwGE 73, 312); ein außerprozessuales Ereignis hatte dazu geführt, dass dem Antragsbegehren die Grundlage entzogen war und die gerichtliche Entscheidung dem Antragsteller keinen rechtlichen Vorteil mehr bringen konnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 -, NVwZ-RR 2004, 623).
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 3 CE 18.2248

    Einseitige Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Folgende Grundsätze über die Behandlung einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung im Klageverfahren gelten aufgrund der im Ausgangspunkt gleichen Interessenlage gelten für einen Antragsteller im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich entsprechend (BayVGH, B.v. 1.12.2003 - 3 CE 03.2098 - juris Rn. 17; Clausing in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: September 2018, § 161 Rn. 35; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 161 Rn. 8, 29a):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 1 B 803/21

    Einseitige Erledigungserklärung unter Widerspruch des Antragsgegners

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 28. März 2019- 3 CE 18.2248 -, juris, Rn. 5, und vom 1. Dezember 2003 - 3 CE 03.2098 -, juris, Rn. 17, jeweils m. w. N.

    vgl. für Klageverfahren: Bay. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2003 - 3 CE 03.2098 -, juris, Rn. 17.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 779/07

    Hauptsachenerledigung im Berufungszulassungsverfahren

    Entsprechendes muss nicht nur im gerichtlichen Eilverfahren (siehe dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 1.12.2003 - 3 CE 03.2098 -, BayVBl. 2004, S. 566), sondern auch für das Berufungszulassungsverfahren gelten, so dass der Antrag des Klägers nunmehr als Antrag auf die Feststellung auszulegen ist, dass sich das Zulassungsverfahren erledigt hat.
  • VG München, 04.05.2022 - M 3 E 22.667

    Anspruch auf Unterlassung der Einbehaltung und Aufbewahrung von Testnachweisen

    Gegenstand des Antragsverfahrens ist auf Grund der einseitigen Erledigterklärung der Antragsteller nur noch die Frage, ob sich die Hauptsache erledigt hat (BayVGH, B.v. 1.12.2003 - 3 CE 03.2098 - NVwZ-RR 2004, 623 m.w.N.; Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 123 Rn. 131c).

    Liegt die Erledigterklärung der Antragspartei vor, der der Antragsgegner nicht zustimmt, so ist diese Erklärung ohne ausdrückliche Umstellung des ursprünglichen Antrags als - zulässiger - Antrag auf Feststellung des Eintritts der Erledigung auszulegen (BayVGH, B.v. 1.12.2003 - 3 CE 03.2098 - NVwZ-RR 2004, 623 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 7 CE 12.792

    Anrechnung von Studienleistungen

    Das Verwaltungsgericht hätte den zuletzt konkludent (vgl. BayVGH vom 1.12.2003 BayVBl 2004, 566; Schmidt in: Eyermann, a.a.O., RdNr. 113 zu § 113) gestellten Antrag auf Feststellung der Erledigung als unbegründet ablehnen und dem Antragsteller deshalb die Kosten gemäß § 154 Abs. 1 VwGO auferlegen müssen.

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin hatte das Verwaltungsgericht jedoch aufgrund der einseitigen Erledigterklärung des Antragstellers, der die Antragsgegnerin ausdrücklich widersprochen hatte, nicht mehr über die ursprünglich beantragte einstweilige Anordnung zu entscheiden, sondern nur noch darüber, ob tatsächlich Erledigung eingetreten war (vgl. BayVGH vom 1.12.2003, a.a.O.; Happ und Schmidt in: Eyermann, a.a.O., RdNr. 61 zu § 123 und RdNr. 114 zu § 113).

  • VG Karlsruhe, 07.02.2024 - 2 K 2790/23

    Erledigungsfeststellungsantrag; vorläufiger Rechtsschutz; Ablehnung der

    Für diesen Fall hat die Rechtsprechung Folgendes anerkannt: Eine einseitige Erledigungserklärung enthält zugleich den Antrag festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen Antragstellung bedarf (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 24.07.1980 - 3 C 120.79 -, BVerwGE 60, 328; vgl. für Eilverfahren VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.08.2020 - 4 S 1045/20 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.01.2015 - 10 CE 13.761 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 -, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 1045/20

    Freihalteerklärung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Beschwerde

    Eine einseitige Erledigungserklärung enthält zugleich den Antrag festzustellen, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen Antragstellung bedarf (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 24.07.1980 - 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328; vgl. für Eilverfahren etwa Bay. VGH, Beschlüsse vom 19.01.2015 - 10 CE 13.761 -, Juris Rn. 6 und vom 01.12.2003 - 3 CE 03.2098 -, Juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 03.03.2022 - B 9 K 20.656

    Einseitige Erledigungserklärung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, kein

    Erledigung ist immer dann anzunehmen, wenn ein nach Klageerhebung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dazu führt, dass dem Klagebegehren die Grundlage entzogen wird, insbesondere - aus welchen Gründen auch immer - die gerichtliche Entscheidung dem Kläger keinen rechtlichen Vorteil mehr bringen kann (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2003 - 3 CE 03.2098 - juris Rn. 17).
  • VG Halle, 24.11.2011 - 4 B 202/11

    Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu Abwassergebühren

  • VGH Bayern, 23.09.2010 - 6 CE 10.301

    Umsetzung; einstweilige Anordnung; Beschwerde; einseitige Erledigungserklärung

  • VG Potsdam, 29.12.2022 - 4 L 827/22
  • VG München, 26.04.2022 - M 31 K 21.3533

    Erledigungsrechtsstreit, Teilweise Erledigung durch Berichtigung eines

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