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   VGH Bayern, 11.12.2006 - 3 CE 06.3004   

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VGH Bayern, 11.12.2006 - 3 CE 06.3004 (https://dejure.org/2006,42070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2006 - 3 CE 06.3004 (https://dejure.org/2006,42070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 3 CE 06.3004 (https://dejure.org/2006,42070)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 3 CE 08.3278

    Dienstpostenbesetzung; Differenzierung in der Stellenausschreibung zwischen

    Diese von den Bestellungsrichtlinien vorgenommene Unterscheidung sei nach der Rechtsprechung des BayVGH (Beschluss vom 11.12.2006 Az. 3 CE 06.3004) rechtmäßig, wenn - wie hier - durch den Hinweis auf Nr. 3 der RBestPol ein entsprechender Hinweis in der Ausschreibung erfolge.

    In seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 (Az. 3 CE 06.3004) habe der BayVGH die Verletzung des Prinzips der Bestenauslese bejaht, nachdem der Dienstherr sich hinsichtlich Ziffer 3 der RBestPol genau umgekehrt verhalten habe.

    Erfolgt keine Unterscheidung zwischen Beförderungsbewerbern einerseits und Versetzungsbewerbern andererseits, so hat dies zwingend zur Folge, dass Beförderungs- und Versetzungsbewerber gleich zu behandeln sind, d.h. dass sich der Dienstherr damit auch gegenüber Versetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG ("Bestenauslese") festlegt (siehe Beschluss des Senats vom 11.12.2006, 3 CE 06.3004; BVerwG vom 25.11.2004, Az. 2 C 17/03, BVerwGE 122, 237).

  • VG Würzburg, 30.03.2009 - W 1 E 09.183

    Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Differenzierung zwischen

    Der Dienstherr legt sich jedoch auch gegenüber solchen Bewerbern auf die Auslese nach Art. 33 Abs. 2 GG fest, wenn er sich - etwa durch eine undifferenzierte Ausschreibung - bei der konkreten Stellenbesetzung zu einer Gleichbehandlung von Beförderungs- und Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern entscheidet (BVerwG a.a.O.; BayVGH a.a.O.; BayVGH vom 11.12.2006 Az.: 3 CE 06.3004 - juris).

    In dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 11. Dezember 2006 (Az.: 3 CE 06.3004) entschiedenen Fall bejahte das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz zwingende persönliche Gründe, weil sich mit der Versetzung eines Bewerbers die Fahrtstrecke von 52 auf 21 km vermindern würde.

    Somit lässt sich nicht ausschließen, dass der Beigeladene durch die weitere Wahrnehmung der Aufgabe als Leiter der Verfügungsgruppe in dieser Tätigkeit einen Bewährungsvorsprung erzielt, der bei einer späteren Auswahlentscheidung nicht künstlich ausgeblendet werden kann (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 04.02.2009 Az.: 3 CE 08.2852, vom 17.06.2008 Az.: 3 CE 08.884, vom 11.12.2006 Az.: 3 CE 06.3004, VGH BW a.a.O. -juris).

  • VG München, 28.10.2015 - M 5 E 15.3937

    Besetzung einer Schulleiterstelle

    Die Verneinung eines Anordnungsgrundes widerspricht dann dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des unterlegenen Beamten berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.2009 - 3 CE 09.1879; B. v. 4.2.2009 - 3 CE 08.2852 - juris; B. v. 11.12.2006 - 3 CE 06.3004 - juris Rn. 19).

    Demgegenüber verkürzt eine einstweilige Anordnung diese Zeit und führt eine schnellere - der maßgeblichen Ausgangssituation zum Zeitpunkt der hier streitbefangenen Auswahlentscheidung gerecht werdende - Klärung der Rechtslage herbei (vgl. BayVGH, B. v. 11.12.2006, a. a. O.).

  • VG Bayreuth, 04.12.2014 - B 5 E 14.639

    Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; konstitutives

    Die Verneinung eines Anordnungsgrundes widerspricht dann dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des Beschwerdeführers berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2009, Az. 3 CE 09.1879; B.v. 4.2.2009 - 3 CE 08.2852 - juris; B.v. 11.12.2006 - 3 CE 06.3004 - juris Rn. 19).

    Demgegenüber verkürzt eine einstweilige Anordnung diese Zeit und führt eine schnellere - der maßgeblichen Ausgangssituation zum Zeitpunkt der hier streitbefangenen Auswahlentscheidung gerecht werdende - Klärung der Rechtslage herbei (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2006, a.a.O.).

  • VG München, 20.05.2015 - M 5 E 15.1358

    Stellvertreterin bleibt Stellvertreterin: Kein signifikanter Erfahrungsvorsprung

    Die Verneinung eines Anordnungsgrundes widerspricht dann dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des unterlegenen Beamten berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, B. v. 30.9.2009 - 3 CE 09.1879; B. v. 4.2.2009 - 3 CE 08.2852 - juris; B. v. 11.12.2006 - 3 CE 06.3004 - juris Rn. 19).

    Demgegenüber verkürzt eine einstweilige Anordnung diese Zeit und führt eine schnellere - der maßgeblichen Ausgangssituation zum Zeitpunkt der hier streitbefangenen Auswahlentscheidung gerecht werdende - Klärung der Rechtslage herbei (vgl. BayVGH, B. v. 11.12.2006, a. a. O.).

  • VG München, 10.05.2010 - M 5 E 10.1068

    Einstweilige Anordnung; Stellenbesetzung; Abordnung auf streitgegenständliche

    Denn ein Bewerber, dem die Wahrnehmung der Aufgaben des streitbefangenen Dienstpostens bereits vor einer bestandskräftigen Auswahlentscheidung ermöglicht wird, erlangt einen Bewährungsvorsprung vor seinen Mitbewerbern, der im Falle der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil der Antragstellerin berücksichtigt werden kann, wenn nicht gar berücksichtigt werden muss (vgl. BVerwG vom 11.5.2009, 2 VR 1/09; BayVGH vom 21.1.2005, 3 CE 04.2899; vom 24.11.2006, 3 CE 06.2680; vom 11.12.2006, 3 CE 06.3004; vom 4.2.2009, 3 CE 08.2852).

    Ist die Erlangung eines faktischen Bewährungsvorsprungs infolge der Wahrnehmung der Aufgaben des streitgegenständlichen Dienstpostens durch den in Aussicht genommenen Bewerber bereits vor einer bestandskräftigen Auswahlentscheidung möglich, liegt eine grundsätzliche Eilbedürftigkeit vor (vgl. BayVGH vom 21.1.2005, a.a.O.; vom 24.11.2006, a.a.O.; vom 11.12.2006, a.a.O.; vom 4.2.2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass für eine begehrte Rückgängigmachung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens ein Anordnungsgrund besteht, wenn darin eine vorweggenommene Beförderungsentscheidung zu Gunsten des Konkurrenten zu sehen ist, die den geltend gemachten Anspruch des Beamten jedenfalls erschweren könnte (Senatsbeschluss vom 5. März 2007 - 4 S 9.06 - S. 2 EA; vgl. ferner VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 3 CE 06.3004 - Juris Rn. 19 und Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - Juris Rn. 27 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 S 1997/05 - Juris Rn. 3 ebenfalls unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; OVG Weimar, Beschluss vom 31. März 2003, a.a.O., für den Fall, dass - wie hier nach Ablauf des haushaltsrechtlichen Wartejahres - mit der Vergabe des Dienstpostens eine unmittelbare Ernennungsentscheidung verbunden ist; OVG Münster, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 1 B 2499/02 - Juris Rn. 5 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 2 B 11557/02 - Juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 5. März 1997 - 1 TG 5123/96 - Juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. April 1994 - 3 M 26/94 - Juris Rn. 20; a.A. OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 1 M 25/06 - Juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - Juris Rn. 21 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1989 - 1 W 7/89 - Juris Rn. 14 f.).
  • VG Augsburg, 28.02.2018 - Au 2 E 17.1880

    Konkurrentenstreitverfahren - Vornahme eines strukturierten Auswahlgesprächs

    Die Verneinung eines Anordnungsgrundes widerspricht dann dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem streitigen Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des unterlegenen Beamten berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 3 CE 09.1879 - juris Rn. 33; B.v. 4.2.2009, a.a.O.; B.v. 11.12.2006 - 3 CE 06.3004 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insoweit seine frühere - auch anderweitig vertretene (vgl. z. B. OVG Greifswald, B. v. 18.3.2004, 2 M 212/03, 2 O 121/03; VG Meiningen, B. v. 7.10.2002, 1 E 503/02) - Rechtsprechung (vgl. B. v. 24.9.1996, 3 CE 96.2023; noch offen gelassen in B. v. 24.4.2003, 3 CE 03.584), wonach der während eines schwebenden Verfahrens erlangte Bewährungsvorsprung eines Bewerbers, der zwischenzeitlich - auch nur kommissarisch - mit einem Dienstposten betraut sei, bei einer neuen Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden dürfe, weshalb ein Anordnungsgrund zu verneinen sei, zunächst dahingehend eingeschränkt, dass dies dann nicht gelte, wenn die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage trete (vgl. B. v. 21.1.2005, 3 CE 04.2899, BayVBl 2006, 91 = NVwZ-RR 2006, 346, unter Hinweis auf VGH Mannheim, B. v. 7.2.1997, IÖD 1997, 258 ff.; OVG Münster, B. v. 15.11.2002, NVwZ-RR 2003, 373 f. = DÖD 2003, 167 f.; Zimmerling, RiA 2002, 169, m.w.N. zur Rspr.), hält nunmehr auch an dieser Einschränkung nicht mehr fest (vgl. B. v. 25.9.2007, 3 CE 07.1954, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2006, 3 CE 06.3004).
  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 E 10.02207

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten; Erfüllung des konstitutiven

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insoweit seine frühere - auch anderweitig vertretene (vgl. z. B. OVG Greifswald, B. v. 18.3.2004, 2 M 212/03, 2 O 121/03; VG Meiningen, B. v. 7.10.2002, 1 E 503/02) - Rechtsprechung (vgl. B. v. 24.9.1996, 3 CE 96.2023; noch offen gelassen in B. v. 24.4.2003, 3 CE 03.584), wonach der während eines schwebenden Verfahrens erlangte Bewährungsvorsprung eines Bewerbers, der zwischenzeitlich - auch nur kommissarisch - mit einem Dienstposten betraut sei, bei einer neuen Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden dürfe, weshalb ein Anordnungsgrund zu verneinen sei, zunächst dahingehend eingeschränkt, dass dies dann nicht gelte, wenn die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage trete (vgl. B. v. 21.1.2005, 3 CE 04.2899, BayVBl 2006, 91 = NVwZ-RR 2006, 346, unter Hinweis auf VGH Mannheim, B. v. 7.2.1997, IÖD 1997, 258 ff.; OVG Münster, B. v. 15.11.2002, NVwZ-RR 2003, 373 f. = DÖD 2003, 167 f.; Zimmerling, RiA 2002, 169, m.w.N. zur Rspr.), hält nunmehr auch an dieser Einschränkung nicht mehr fest (vgl. B. v. 25.9.2007, 3 CE 07.1954, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2006, 3 CE 06.3004).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2007 - 2 M 153/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die in Aussicht gestellte Besetzung der

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252

    Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz;

  • VG Bayreuth, 28.01.2015 - B 5 E 14.716

    Dienstpostenbesetzung; Gewichtung von dienstlicher Beurteilung und

  • VG Würzburg, 01.02.2011 - W 1 K 10.1059

    Polizeibeamter; Versetzungsbewerber und Aufstiegsbewerber; Auswahlentscheidung;

  • VG Augsburg, 05.03.2012 - Au 2 E 11.1692

    Besetzung einer Stelle als Hubschrauberführer bei der Polizeihubschrauberstaffel

  • VG Augsburg, 24.11.2008 - Au 2 E 08.1292

    Konkurrentenstreit um Stellenbesetzung

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