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   VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616   

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VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616 (https://dejure.org/2009,20910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2009 - 3 CE 08.2616 (https://dejure.org/2009,20910)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2009 - 3 CE 08.2616 (https://dejure.org/2009,20910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Benachteiligung einer Bewerberin aus Gründen ihres Geschlechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens an einer Volksschule; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung einer Bewerberin aus Gründen ihres Geschlechts; Umkehr der Beweislast bei Indizien für eine ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; BayBG Art. 12 Abs. 2; ; LbV § 2; ; LbV § 3; ; LbV § 10 Abs. 1; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AGG § 7 Abs. 1; ; AGG § 7 Abs. 3; ; AGG § 15 Abs. 6; ; AGG § 22

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 591
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616
    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen (vgl. z.B. BVerwG Urteil vom 19.12.2002, Az. 2 C 31/01, BayVBl 2003, 533; Urteil vom 27.2.2003, Az. 2 C 16.02, BayVBl 2003, 693).
  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2009 - 3 CE 08.2616
    Diese Regeln dienen vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung von Beamtenstellen, berücksichtigen aber zugleich das berechtigte Interesse eines Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen; ein Bewerber hat daher einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung (vgl. BVerwGE 80, 123 ff.; BayVGH vom 19.1.2000 Az. 3 CE 99.3309, BayVBl 2001 S. 215).
  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben;

    Mit Beschluss vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der Kammer vom 3. September 2008 zurück.

    Zur Begründung verwies die Regierung von ... zunächst im Wesentlichen auf die Begründung des Widerspruchsbescheides vom 19. März 2009 sowie auf die im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616).

    Vorliegend ist die Auswahlentscheidung der Regierung von ... als solche jedoch zunächst im Eilverfahren durch die erkennende Kammer - mit Beschluss vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) - sowie auf die Beschwerde der Klägerin hin durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - mit Beschluss vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) - als objektiv rechtmäßig gewertet worden.

    Wie von der Kammer im rechtskräftig abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt (vgl. Beschluss vom 3.9.2008 (AN 1 E 08.01420) und durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.3.2009 (3 CE 08.2616) bestätigt, ergeben sich auch bei einer umfassenden Überprüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte die Klägerin, insbesondere durch eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts oder eine ohne hinreichende Berücksichtigung ihrer Tätigkeit an nichtsstaatlichen Bildungseinrichtungen rechtsfehlerhaft erstellte Beurteilung zielgerichtet um ihren Bewerbungsverfahrensanspruch gebracht hat.

    Im Übrigen wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen analog § 117 Abs. 5 VwGO auf die den Beteiligten bekannten Gründe der oben genannten Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) Bezug genommen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen.

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 3 ZB 09.2931

    Beamtenrecht

    Der Antrag der Klägerin nach § 123 VwGO zur Sicherung ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs ist in beiden Instanzen erfolglos geblieben (Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3.9.2008 Az. AN 1 E 08.1420; Senatsbeschluss vom 12.3.2009 Az. 3 CE 08.2616).

    a) Der Senat hat sich (im sachgleichen Verfahren Az. 3 CE 08.2616) intensiv mit der Argumentation der Klägerin auseinandergesetzt und kam zu dem Ergebnis, dass sie im Auswahlverfahren und da namentlich hinsichtlich ihrer maßgeblich herangezogenen aktuellen dienstlichen Beurteilung weder im Hinblick auf eine behauptete, Lehrerinnen gegenüber generell gehandhabte und somit auch die Antragstellerin betreffende diskriminierende Praxis noch hinsichtlich der geltend gemachten individuellen Gesichtspunkte in ihren Rechten verletzt worden ist.

    Die von der Klägerin geltend gemachten individuellen Gesichtspunkte, die sie ihrer Auffassung nach jenseits der von ihr für unerheblich gehaltenen dienstlichen Beurteilungen als für den ausgeschriebenen Dienstposten gegenüber dem Beigeladenen als besser geeignet ausweisen sollen, weshalb sie durch die Ablehnung in ihrer Bewerbung in ihren Rechten verletzt sei, wurden vom Senat (im sachgleichen Verfahren Az. 3 CE 08.2616) ebenfalls gewürdigt, konnten aber nicht zugunsten des Antragsbegehrens der Klägerin durchgreifen.

    Der Senat hat nämlich (im Verfahren Az. 3 CE 08.2616) mittels einer sorgfältigen Prüfung anhand dieser Norm sowie der einschlägigen §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 AGG (sie schon dargelegt) ausgeschlossen, dass vorliegend ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung auf Grund des Geschlechts der Antragstellerin stattgefunden hat.

  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

    Da sowohl der Antragsteller als auch der Beigeladene das Anforderungsprofil des ausgeschriebenen Dienstpostens (Rektor an einer Mittelschule, BesGr A 14) erfüllen (aktuelle und langjährige Erfahrungen in der Haupt- bzw. Mittelschule; vgl. hierzu: BayVGH, Beschlüsse vom 12.3.2009 - 3 CE 08.2616, BayVBl 2009, 468 und vom 15.3.2006 - 3 CE 05.2987), hat der Antragsgegner im Rahmen des Leistungsvergleichs zutreffend zunächst die aktuellen periodischen Beurteilungen der beiden Bewerber für den Beurteilungszeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2014 in den Blick genommen.
  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

    Es wird gleichwohl darauf hingewiesen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anforderung in einer Stellenausschreibung, dass Bewerber für eine Konrektorenstelle über aktuelle und langjährige Erfahrungen in der jeweiligen Schulart verfügen müssen, als sachgerecht angesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 12.3.2009 - 3 CE 08.2616, BayVBl 2009, 468 und vom 15.3.2006 - 3 CE 05.2987).
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