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   VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859   

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VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859 (https://dejure.org/2011,66019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2011 - 3 CE 11.859 (https://dejure.org/2011,66019)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 3 CE 11.859 (https://dejure.org/2011,66019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes bei Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; Sachlicher Grund für Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; Zugrundelegung eines unzutreffenden Grundes für den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98, RdNr. 26, zitiert nach , vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95, RdNr. 21, zitiert nach ).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95, RdNr. 23 zitiert nach ; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98, RdNr. 29 zitiert nach ) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06, RdNr. 15 zitiert nach ) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003, Az. 1 B 2230/02, RdNr. 12 zitiert nach ).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98, RdNr. 26, zitiert nach , vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95, RdNr. 21, zitiert nach ).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95, RdNr. 23 zitiert nach ; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98, RdNr. 29 zitiert nach ) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06, RdNr. 15 zitiert nach ) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003, Az. 1 B 2230/02, RdNr. 12 zitiert nach ).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
    Dies wäre dann der Fall, wenn aufgrund des Zeitablaufs ein völlig anderes Bewerberfeld zur Verfügung stünde, was nach allgemeiner Lebenserfahrung durchaus wahrscheinlich ist (s. OVG Lüneburg vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06, ).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95, RdNr. 23 zitiert nach ; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98, RdNr. 29 zitiert nach ) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06, RdNr. 15 zitiert nach ) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003, Az. 1 B 2230/02, RdNr. 12 zitiert nach ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95, RdNr. 23 zitiert nach ; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98, RdNr. 29 zitiert nach ) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. OVG Lüneburg vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06, RdNr. 15 zitiert nach ) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. OVG Münster vom 15.1.2003, Az. 1 B 2230/02, RdNr. 12 zitiert nach ).
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705

    Aufhebung der Ausschreibung einer Dienstpostenbesetzung (hier: Konrektorenstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
    Die Ausgangssituation im vorliegenden Verfahren unterscheidet sich von der dem Beschluss des Senats vom 29. September 2005 (Az. 3 CE 05.1705) zugrunde liegenden insoweit, als im damaligen Verfahren (vgl. dort RdNrn. 4, 32 und 33, zitiert nach ) im Rahmen des ersten - vom Dienstherrn zu Unrecht aufgehobenen - Auswahlverfahrens und einer anzunehmenden Fortdauer des Stellenbesetzungsverfahrens eine Auswahlentscheidung zugunsten des Konkurrenten bereits getroffen worden war, während es vorliegend - nachdem der Hauptpersonalrat der Übertragung der Funktionsstelle an Studienrätin Z. nicht zugestimmt und der Antragsgegner das personalvertretungsrechtliche Verfahren nicht weiter betrieben hatte - derzeit keine (die Antragstellerin aktuell benachteiligende) Auswahlentscheidung gibt.
  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2011 - 3 CE 11.859
    (vgl. auch BayVGH vom 18.2.2011, Az. 3 CE 10.2443, Rn. 38 zit. nach ).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Dies kann selbst im Erfolgsfall durch eine Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Dies kann selbst im Erfolgsfall durch die Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).

    Ebenso stellt es einen sachlichen Grund dar, wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.11 - 3 CE 11.859 m. w. N. - juris).

    Zumindest bleibt es dem Dienstherrn nach Rechtsprechung des Senats unbenommen, aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (funktionsspezifische) Differenzierungen des Anforderungsprofils vorzunehmen, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. Niedersächsisches OVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines

    Unabhängig von der Frage, ob der Antragsteller schon gegen die ihm mit Schreiben vom 25. August 2011 mitgeteilte Entscheidung, das Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, hätte gerichtlich vorgehen können (BayVGH vom 08.07.2011 Az. 3 CE 11.859 RdNr. 21 - 22 ; OVG Bremen vom 04.05.2011 NVwZ-RR 2011, 767), wäre die vorliegende Auswahlentscheidung dann fehlerhaft - und der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers wäre verletzt -, wenn das erste Auswahlverfahren zwingend unter Berücksichtigung des damals festgelegten Anforderungsprofils hätte fortgeführt werden müssen (BVerfG vom 28.11.2011 Az. 2 BvR 1181/11 RdNr. 22 ).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei der Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BayVGH vom 08.07.2011 Az. 3 CE 11.859 RdNr. 24 ).

    Dies ist als sachlicher Grund anerkannt (BayVGH vom 08.07.2011 Az. 3 CE 11.859 RdNr. 24 m.w.N. ; OVG Lüneburg vom 14.09.2006 Az. 5 ME 219/06 RdNr. 15 ).

  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 1 K 11.02019

    Unzulässige Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Abbruchs eines

    Ergänzend werde auf den Beschluss des Senats vom 8. Juli 2011 - 3 CE 11.859, Rn. 21, hingewiesen.

    Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens u. a. dann vorliegen könne, wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.7.2011 - 3 CE 11.859).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 8.7.2011 - 3 CE 11.859) bestehe ein sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens u. a. dann, wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzuengen.

  • VG Würzburg, 24.07.2012 - W 1 E 12.464

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    In einem weiteren Schriftsatz wurde noch geltend gemacht, die vorliegende Konstellation sei mit derjenigen vergleichbar, wie sie dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2011 im Verfahren 3 CE 11.859 zugrunde gelegen habe.

    Müsste nämlich das abgebrochene Auswahlverfahren nach Abschluss eines Hauptsacheverfahrens wieder aufgenommen werden oder aber nach Abschluss eventueller Rechtsschutzverfahren gegen eine Auswahlentscheidung im neuen Auswahlverfahren, also möglicherweise erst in zwei bis drei Jahren, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Antragsgegner das derzeitige Verfahren dann erneut abbrechen und sich dabei - rechtmäßig - auf einen neuen sachlichen Grund stützen könnte (so ausdrücklich auch BayVGH v. 08.07.2011 - 3 CE 11.859 - juris).

    Ein sachlicher Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG vom 25.4.1996, Az. 2 C 21/95; BVerwG vom 22.7.1999, Az. 2 C 14/98) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (vgl. NdsOVG vom 14.9.2006, Az. 5 ME 219/06) oder wenn der Dienstherr aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse funktionsspezifische Differenzierungen des Anforderungsprofils vornimmt, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH vom 8.7.2011, Az. 3 CE 11.859 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264

    Neue Entscheidung im zweiten Auswahlverfahren vor rechtsbeständiger Entscheidung

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt es dem Dienstherrn unbenommen, aufgrund der während des Auswahlverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (funktionsspezifische) Differenzierungen des Anforderungsprofils vorzunehmen, um den Bewerberkreis sachbezogen einzugrenzen (BayVGH, B. v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 71; B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 m. w. N.).

    Dies kann selbst im Erfolgsfall durch eine Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B. v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

    Dies kann selbst im Erfolgsfall durch die Hauptsacheklage nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).

    Effektiver Rechtsschutz kann diesbezüglich - wie vorstehend ausgeführt - insbesondere im Hauptsacheverfahren nicht erreicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22; BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - BeckOnline Rn. 22).

  • VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685

    Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche weite organisations- und verwaltungspolitische Ermessen des Dienstherrn ist ein anderes als das bei der Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.7.2011 - 1 BvR 1616/11; BVerwG, Urteile vom 25.4.1996 - 2 C 21/95, BVerwGE 101, 112; vom 22.7.1999 - 2 C 14.98, NVwZ-RR 2000, S. 172; und vom 31.3.2011 - 2 A 2/09, IÖD 2011, 170; BayVGH, Beschluss vom 8.7.2011 - 3 CE 11.859).

    Darüber hinaus sind weitere Fallgestaltungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens denkbar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.7.2011 - 3 CE 11.859).

  • VG München, 05.06.2015 - M 5 E 15.1577

    Stellenbesetzung, Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens, Vorsitzender Richter,

    Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes/GG) gegen den unberechtigten Abbruch eines Auswahlverfahrens kann nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris Rn. 22).

    Falls der Antragsteller bei diesem Auswahlverfahren nicht zum Zuge käme, hätte er dann die Möglichkeit, in einem neuen Verfahren gemäß § 123 VwGO eine einstweilige Anordnung zu beantragen mit dem Ziel, der Antragsgegnerin die Übertragung der Stelle zu untersagen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers bestandskräftig entschieden worden ist (BayVGH, B.v. 8.7.2011 - 3 CE 11.859 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 CE 12.1645

    Mehrmaliger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund für

  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 1 E 15.01143

    Rechtmäßiger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Würzburg, 22.01.2015 - W 1 S 14.1233

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

  • VG Koblenz, 05.09.2022 - 2 L 772/22

    Stellenbesetzungsverfahren darf nicht willkürlich abgebrochen werden

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

  • VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 4 K 12.02097

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens nach SchfHwG

  • VG Würzburg, 15.09.2020 - W 1 E 20.1083

    Anspruch auf Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens wegen Abbruch ohne

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 3 CE 12.348

    Stellenbesetzung; fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats; Abbruch des

  • VG München, 16.06.2020 - M 21b E 20.1005

    Fehlerhafter Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG München, 21.10.2019 - M 5 E 19.2951

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG München, 24.10.2014 - M 21 E 14.3710

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Dienstpostenbesetzungsverfahrens

  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 1 E 21.00421

    Abbruch des Auswahlverfahrens aufgrund der Rücknahme der Bewerbung des

  • VG München, 08.08.2013 - M 21 E 13.2979

    Amtswegige Besetzung von Planstellen

  • VG München, 08.08.2013 - M 21 E 13.2954

    Amtswegige Besetzung von Planstellen

  • VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 2 E 12.307

    Landesbeamtenrecht

  • VG Magdeburg, 18.01.2022 - 5 A 277/20

    Rechtsschutz gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens - Unstatthaftigkeit der

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 L 753/13

    Abbruch des Bewerbungsverfahrens

  • VG München, 30.05.2023 - M 5 E 23.2092

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

  • VG Hannover, 14.10.2015 - 13 B 4397/15

    Abbruch; Stellenbesetzungsverfahren

  • VG München, 08.08.2013 - M 21 E 13.3102

    Amtswegige Besetzung von Planstellen

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