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   VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563   

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VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563 (https://dejure.org/2015,39444)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2015 - 3 CE 15.2563 (https://dejure.org/2015,39444)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 3 CE 15.2563 (https://dejure.org/2015,39444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Vorprüfung zur Feststellung der persönlichen und sozialen Kompetenzen für die Ausbildungsqualifizierung der Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt des Polizeivollzugsdienst eines Polizeihauptmeisters

  • rewis.io

    Keine Zulassung zum sog. TAUVE-Test

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FachV-Pol/V § 57; LlbG Art. 15
    Vorläufige Vorprüfung zur Feststellung der persönlichen und sozialen Kompetenzen für die Ausbildungsqualifizierung der Ämter ab der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt des Polizeivollzugsdienst eines Polizeihauptmeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889

    Polizeivollzugsdienst, Beurteilungszeitraum, Auswahlverfahren, Laufbahn,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

    Insoweit ist nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner die Bewerber in BesGr A 9 anhand der Leistungskriterien höheres Gesamturteil in der aktuellen Beurteilung sowie höhere Gesamtpunktzahl in der Summe der doppelt gewichteten Einzelmerkmale gereiht und die Ausbildungsplätze für Bewerber in BesGr A 9 nach dieser Reihenfolge vergeben hat (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Soweit der Dienstherr die Möglichkeit einer Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene, die den früheren Regelaufstieg in den mittleren und gehobenen Dienst inhaltlich weitgehend unverändert ersetzt, schafft und in dem so vorgegebenen Rahmen Stellen für Qualifizierungsbewerber vorsieht, steuert er schon den Zugang zur Ausbildungsqualifizierung nach seinem Eignungsurteil und seinem personalpolitischen Ermessen (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20).

    Dem Ermessen des Dienstherrn obliegt es auch, zunächst zu entscheiden, ob und ggf. wie viele Beamte - abhängig von dem erkannten dienstlichen Bedarf - überhaupt zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen werden (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1981 - 2 C 22/80 - juris Rn. 13; U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20).

    Sind - wie hier - Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob diese eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Art. 33 Abs. 2 GG beansprucht Geltung (bereits) für die Zulassung zu einer Ausbildung, deren erfolgreicher Abschluss (erst) Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt einer höheren Qualifikationsebene ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 C 74/10 - juris Rn. 18).

    Die Auswahlentscheidung kann grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 C 74/10 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung über die laufbahnrechtlichen Mindestanforderungen hinausgehende zusätzliche Auslesekriterien wie ein für die Ausbildungsqualifizierung vorgesehenes Zulassungsverfahren aufgestellt werden (vgl. U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - BVerwGE 80, 224).

    Sind - wie hier - Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob diese eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 6 CE 13.591

    Bundesbeamtenrecht; Beförderungskonkurrenz; Deutsche Telekom (Beförderungsrunde

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Die dem eigentlichen Auswahlverfahren vorgelagerte Organisationsentscheidung steht dabei im weiten organisations- und verwaltungspolitischen Ermessen des Dienstherrn (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 6 CE 13.591 - juris Rn. 11).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist deshalb darauf beschränkt zu prüfen, ob die Zuweisung der Stellen willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder ob mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 6 CE 13.591 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.595

    Beamtenrecht Kriminalhauptmeister (BesGr A 9); Antrag auf vorläufige Zulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    3.2.1 Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner im Rahmen des Organisationsermessens neben Beamten aus der BesGr A 9 auch Beamten aus der BesGr A 8 die Teilnahme am TAUVE-Test ermöglicht, indem er diesen ein eigenes Platzkontingent zuteilt und sie anhand von Leistungskriterien innerhalb einer eigenen Rangfolgeliste reiht (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 3 CE 15.595 - juris Rn. 42).

    Der Antragsgegner durfte dabei zum einen berücksichtigen, dass die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht davon abhängt, welches Amt innerhalb der Qualifikationsebene der Beamte innehat und ob er bereits die Voraussetzungen für eine Beförderung in das nächsthöhere Statusamt erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 3 CE 15.595 - juris Rn. 43).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Erfüllen - wie vorliegend - mehrere Bewerber die Voraussetzungen des § 57 FachV-Pol/VS für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung, hat eine Auswahl unter den Bewerbern unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes i. S. d. Art. 33 Abs. 2 GG zu erfolgen, sofern nicht sonstige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln (vgl. BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 01.02.2005 - 3 CE 04.2323
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Hierfür gelten im Wesentlichen die Grundsätze, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2005 - 3 CE 04.2323 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.05.2009 - 3 CE 09.413

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Bei einem Amt mit Amtszulage handelt es sich nämlich um ein statusrechtlich eigenständiges Amt (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2009 - 3 CE 09.413 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren für zu lang hält, wenn ein Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag andere Aufgaben wahrgenommen hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.2009 - 2 A 7/06 - juris Rn. 20; U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 23), lässt sich diese zu Stellenbesetzungen ergangene Rechtsprechung nicht auf das vorliegende Massenverfahren übertragen.
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848

    Richterrecht

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 07.02.2014 - 3 CE 13.2374

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80

    Aufstiegsausbildung als Steuerbeamter - Erneute Zulassung - Nichtbestehen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2012 -1 B 219/12 -, juris, Rn. 32 f.; a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 3 CE 15.2563 -, juris, Rn. 42.
  • VG München, 19.04.2016 - M 5 E 16.346

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung

    Die beantragte lediglich vorläufige Zulassung stellt sicher, dass keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris Rn. 27).

    Auch wenn man als Maßstab für die Auswahl zur Zulassung für Qualifizierungsmaßnahmen für die dritte Qualifikationsebene den Leistungsgrundsatz zugrunde legt (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563; B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050; B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.887), besteht keine rechtliche Möglichkeit, dass der Antragsteller im Rahmen einer erneuten Entscheidung über seine Zulassung zum Zuge kommen kann.

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

    Der rechtlich gebotene Leistungs- und Eignungsvergleich zwischen verschiedenen Bewerbern lässt sich gerade bei Massenverfahren wie hier nur durch die Anwendung von Stichtagsregelungen, die eine einheitliche Beurteilungsgrundlage und damit die Gleichbehandlung der Bewerber gemäß Art. 3 Abs. 1 GG sicherstellen, gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris).
  • VG Regensburg, 22.09.2021 - RN 1 E 21.1208

    Auswahlentscheidung, Dienstposten, Bewerber, Besoldungsgruppe,

    Daher ist der "einheitliche Verwendungsbeginn" erforderlich, um durch die Festlegung des Zeitpunkts der Verwendung einer neuen Beurteilung bei einem großen Personalkörper die größtmögliche Vergleichbarkeit der Beurteilungsgrundlage zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 14; B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris; VG München, B.v. 3.11.2015 - M 5 E 15.3254 - juris; VG München, B.v. 16.12.2009 - M 5 E 09.4330 - juris).
  • VG München, 31.08.2016 - M 5 E 16.3596

    Besetzung einer Schulleiterstelle

    bb) Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch unabhängig von Vorstehendem eine Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen zu erfolgen hätte, da dieser in allen Beurteilungen das gleiche Prädikat wie der Antragsteller erzielt hat, wobei Ersterer diese Leistungen im höherwertigeren Amt A 15 + Amtszulage (vgl. hierzu: BayVGH, B. v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris, Rn. 46) erzielt hat und daher in einem Leistungsvergleich besser als der Antragsteller (im Statusamt A 15) abschneiden würde.
  • VG München, 26.10.2018 - M 5 E 18.5040

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Zulassung zum situativen Auswahltest bei

    Eine vorläufige Zulassung zum TAUVE-Test würde keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellen, weil die Antragstellerin eine nur vorläufige Rechtsposition erlangen würde, die sie zunächst zur Teilnahme berechtigen würde, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet wäre (BayVGH, B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 11.02.2016 - Au 2 K 14.1618

    Rechtswidrige Nichteinbeziehung in Beförderungsauswahl -

    Es mag sein, dass die Verwaltungsvorschriften als einheitlichen Verwendungsbeginn der nächsten Beurteilung auch auf ein Ereignis wie die jeweilige Beurteilungseröffnung hätten abstellen können; dem Vorschriftengeber war es jedoch nicht verwehrt, ein kalendarisches Datum als einheitlichen Verwendungsbeginn festzulegen (vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris Rn. 43).
  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 21.3764

    Ausbildungsqualifizierung für den technischen Polizeivollzugsdienst, Beamter im

    Auch wenn man als Maßstab für die Auswahl zur Zulassung für Qualifizierungsmaßnahmen für die dritte Qualifikationsebene den Leistungsgrundsatz zugrunde legt (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris; B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris; B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.887 - juris), besteht keine rechtliche Möglichkeit, dass der Kläger im Rahmen einer erneuten Entscheidung über seine Zulassung zum Zuge kommen kann.
  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 19.6059

    Kein Anspruch eines technischen Polizeivollzugsbeamten auf

    Auch wenn man als Maßstab für die Auswahl zur Zulassung für Qualifizierungsmaßnahmen für die dritte Qualifikationsebene den Leistungsgrundsatz zugrunde legt (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2015 - 3 CE 15.2563 - juris; B.v. 30.10.2015 - 3 CE 15.2050 - juris; B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.887 - juris), besteht keine rechtliche Möglichkeit, dass der Kläger im Rahmen einer erneuten Entscheidung über seine Zulassung zum Zuge kommen kann.
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