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   VGH Bayern, 15.07.2003 - 3 CS 03.1583   

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VGH Bayern, 15.07.2003 - 3 CS 03.1583 (https://dejure.org/2003,65096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2003 - 3 CS 03.1583 (https://dejure.org/2003,65096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 3 CS 03.1583 (https://dejure.org/2003,65096)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG München, 24.06.2013 - M 5 S 13.2475

    Entlassung; Beamter auf Probe; mangelnde Bewährung; Zweifel an der

    Obwohl der Antragsteller mit einer Atemalkoholkonzentration von 1, 19 mg/l einen nicht unerheblichen Alkoholisierungsgrad erreicht hat, kann vorliegend nicht von einem minder schweren Fall oder von Schuldunfähigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2003 - 3 CS 03.1583 - juris) ausgegangen werden.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2014 - 5 ME 153/14

    Annahme der Nichtbewährung eines Polizeibeamten in der Probezeit wegen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2003 (- 3 CS 03.1583 -, juris Rn. 19) in einem Fall betreffend die Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe aufgrund charakterlicher Nichteignung wegen sexueller Belästigung und des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger unter Alkoholeinfluss ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Eine hochgradige Alkoholisierung mit Desorientierung - wie im von der Beschwerde in Bezug genommenen Fall (BayVGH, B.v. 15.7.2003 - 3 CS 03.1583) - ist von keinem der damals Beteiligten geschildert worden und würde ein unglaubwürdiges gesteigertes Vorbringen darstellen.
  • VG München, 11.07.2016 - M 5 S 16.1725

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Zweifel an der

    Soweit dies nicht auszuschließen ist, können pflichtwidrige Handlungen nicht - ohne weiteres - als Indiz für eine mangelnde Eignung angesehen werden (vgl. für den Fall eines einmaligen alkoholbedingten "Ausrutschers" in einem Ausbildungsseminar: BayVGH, B.v. 15.7.2003 - 3 CS 03.1583 - juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 3 CS 13.289

    Beamtenrecht; Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf

    Durch die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Antragstellers mit einer Atemalkoholkonzentration von 0, 95 mg/l (ca. 1,8 â?° Blutalkoholkonzentration) kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller sich in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befunden hat, bei dem die begangenen pflichtwidrigen Handlungen nicht als Indiz für seine mangelnde Eignung angesehen werden können (BayVGH B.v. 15.7.2003 - 3 CS 03.1583 - juris).
  • VG Ansbach, 25.07.2019 - AN 1 K 18.01817

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz möglichen Verstoßes gegen das

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist im Beschluss vom 15. Juli 2003 (3 CS 03.1583 - juris Rn. 19) darauf hin, dass eine Entlassungsverfügung nur dann auf das Trinkverhalten gestützt werden kann, wenn es in der Vergangenheit zu wiederholtem Alkoholmissbrauch gekommen sei, nicht aber, wenn es sich bei dem Anlass um eine Feier, bei der viele Teilnehmer dem Alkohol zugesprochen haben, gehandelt hat und sich der Vorfall damit als "einmaliger Ausrutscher" darstellt.
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