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   VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342   

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https://dejure.org/2017,30528
VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342 (https://dejure.org/2017,30528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.08.2017 - 3 CS 17.1342 (https://dejure.org/2017,30528)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 (https://dejure.org/2017,30528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 10 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; BayLlBG Art. 12 Abs. 5
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und nachlässigen Umgangs mit eigenen und fremden Ausrüstungsgegenständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und nachlässigen Umgangs mit eigenen und fremden Ausrüstungsgegenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Fehlende charakterliche Eignung; Nachlässiger Umgang mit Ausrüstungsgegenständen; Unschuldsvermutung

  • rechtsportal.de

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Die Begründung, dem Dienstherrn sei nicht zuzumuten, dass ein Beamter, bei dem bereits aktuell feststehe, dass seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht infrage komme, weiterhin im Beamtenverhältnis auf Probe verbleibe, bis ein eventuelles Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sei, und für diesen Zeitraum weiterhin Bezüge erhalte, ist tragfähig, weil diese Argumentation der Behörde in Kombination mit dem sich anschließenden Argument zu sehen ist, der Verbleib im Beamtenverhältnis auf Probe würde verhindern, dass der Dienstherr die Planstelle an einen anderen, geeigneteren Bewerber vergeben könne; angesichts der begrenzten Zahl der Planstellen wäre dies ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Personalhoheit des Dienstherrn (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Mit der Erwägung, es stehe bereits fest, dass eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht infrage komme, sodass eine vorübergehende Fortsetzung des Dienstverhältnisses für das weitere berufliche Fortkommen des Antragstellers nicht von Nutzen sei (vgl. BayVGH. B.v. 17.5.2017 a.a.O.), hat der Antragsgegner eine Interessenabwägung in seine Argumentation aufgenommen.

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Zweifel an der charakterlichen Eignung können sich grundsätzlich auch aus einem einzigen gravierenden Vorfall ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Der Entlassungstatbestand steht im Zusammenhang mit § 10 Satz 1 BeamtStG, wonach in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden darf, wer sich in der Probezeit hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat (BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 13.2214

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe; Konservatorin (BesGr. A 13); Entlassung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Eine Abmahnung wird allenfalls dann für erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).
  • BGH, 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08

    Entlassung einer schwerbehinderten Richterin aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Aus diesem Grunde hätte eine "Abmahnung" keinen Sinn gehabt (vgl. BGH Dienstgericht des Bundes, U.v. 7.5.2009 - RiZ (R) 1/08 - juris Rn. 43: charakterliche Mängel eines Proberichters), zumal sich die Selbstverständlichkeit, erkennbar fremde Ausrüstungsgegenstände an die Kollegen zurückzugeben bzw. in die Fundkiste zu legen, auch ohne ausdrückliche und explizierte Abmahnung von selbst erklärt.
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342
    Eine Abmahnung wird allenfalls dann für erforderlich erachtet (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - juris), wenn die Mängel grundsätzlich behebbar erscheinen, z.B. bei Leistungsmängeln oder bei nicht "selbsterklärenden Pflichten" (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 13.2214 - juris Rn. 31).
  • VG Würzburg, 22.12.2017 - W 1 S 17.1441

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei charakterlicher Nichteigung

    Die Begründung, dem Dienstherrn sei nicht zuzumuten, dass ein Beamter, bei dem bereits aktuell feststehe, dass seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht infrage komme, weiterhin im Beamtenverhältnis auf Probe verbleibe, bis ein eventuelles Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sei, und für diesen Zeitraum weiterhin Bezüge erhalte, ist dagegen tragfähig, zumal in Kombination mit dem sich anschließenden Argument, der Verbleib im Beamtenverhältnis auf Probe würde verhindern, dass der Dienstherr die Planstelle an einen anderen, geeigneteren Bewerber vergeben könne; angesichts der begrenzten Zahl der Planstellen wäre dies ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Personalhoheit des Dienstherrn in diesem außerordentlich wichtigen Verwaltungszweig (BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris; B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 5).

    Überdies fordern die Gründe, die die Entlassung des Probebeamten rechtfertigen, vorliegend zugleich auch deren Vollzug (vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 36 zur vergleichbaren Konstellation beim Fehlen der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; so auch BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris).

  • VG Ansbach, 19.12.2018 - AN 1 S 18.02226

    Entlassung eines Beamten auf Probe mangels fachlicher Bewährung

    Es müssen jedoch die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 2).
  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Bei - wie hier - charakterlichen Eignungsmängeln ist mit einer Änderung nicht ernsthaft zu rechnen (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124

    Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Es müssen jedoch die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 2).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Begründungen bei Entlassungsverfügungen ausreichend sind, auch wenn diese Erwägungen in nahezu allen Fällen der Entlassung eines Probebeamten herangezogen werden können (BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3; VG Ansbach, B.v. 19.12.2018 - AN 1 S 18.02226 - juris Rn. 59 ff.; VG München, B.v. 25.3.2020 - M 5 S 20.1173 - juris Rn. 19).

  • VG München, 15.01.2024 - M 5 S 23.5783

    Beamter auf Probe, Entlassung, Charakterliche Nichteignung, Fortlaufender Umgang

    Die Gründe, die die Entlassung des Probebeamten rechtfertigen, fordern zugleich auch deren Vollzug (vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3).

    Bei - wie hier - charakterlichen Eignungsmängeln ist mit einer Änderung nicht ernsthaft zu rechnen (vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 20).

  • VG München, 20.12.2019 - M 5 S 19.5915

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe mangels charakterlicher Eignung infolge

    Die Gründe, die die Entlassung des Probebeamten rechtfertigen, fordern zugleich auch deren Vollzug (vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3).

    Bei - wie hier - charakterlichen Eignungsmängeln ist mit einer Änderung nicht ernsthaft zu rechnen (vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 20).

  • VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen eines charakterlichen

    Die Gründe, die die Entlassung des Widerrufsbeamten rechtfertigen, fordern zugleich auch deren Vollzug (vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3).
  • VG Saarlouis, 17.10.2018 - 2 L 1276/18

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 -2 C 35.88- sowie Beschluss vom 10.10.1985 -2 CB 25.84-, jeweils juris, m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.1988 -2 B 5/88-, NVwZ 1989, 82; VGH München, Beschluss vom 16.08.2017 - 3 CS 17.1342 - juris; vgl. zuletzt Beschluss der Kammer vom 08.03.2018 -2 L 2495/17- und Beschluss des OVG Saarlouis vom 18.05.2018 -1 B 119/18-.
  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 3 CS 21.3245

    Entlassung einer Professorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Dass die Interessen des Antragsgegners am Sofortvollzug der Entlassung eines Probezeitbeamten oftmals gleichgelagert sind und die Erwägungen des Dienstherrn in nahezu allen Fällen der Entlassung eines Probebeamten herangezogen werden können, führt nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 16.8.2017 - 3 CS 17.1342 - juris Rn. 3) nicht dazu, dass eine formelhaft anmutende Begründung des Sofortvollzugs schon aus diesem Grund zurückzuweisen wäre.
  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Daraus folgt nach Auffassung der Kammer, dass das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nur dann erfüllt ist, wenn diese Begründung - unabhängig von ihrer sachlichen Tragfähigkeit - sowohl ein über das Erlassinteresse hinausgehendes öffentliches Interesse am Sofortvollzug (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 4 MR 1/10 -, juris, Rn. 38) erkennen lässt, als auch, dass eine Abwägung mit den Interessen des Betroffenen Beamten vorgenommen wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 4. September 2018 - 12 B 46/18 - s. a. VGH München, Beschluss vom 16. August 2017 - 3 CS 17.1342 -, juris, Rn. 3; VG Wiesbaden, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 3 L 5382/17.WI -, juris, Rn. 56; VG Augsburg, Beschluss vom 5. September 2016 - Au 2 S 16.785 -, juris, Rn. 65; VG München, Beschluss vom 19. April 2013 - M 21 S 13.3328 -, juris, Rn. 34 ff.).
  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

  • VG Bremen, 19.08.2021 - 6 V 629/21

    Recht der Landesbeamten - Asperger; Autismus; Beamtenverhältnis auf Probe;

  • VGH Bayern, 03.02.2020 - 3 ZB 18.2352

    (Keine) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher

  • VG München, 09.10.2018 - M 5 K 17.916

    Keine zwingende charakterliche Nichteignung wegen nachlässigen Umgangs mit

  • VG München, 26.02.2018 - M 5 S 17.5393

    Defizite bei der deutschen Sprache - Lehreranerkennung

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