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   VGH Bayern, 11.01.1988 - 3 CS 87.03322   

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VGH Bayern, 11.01.1988 - 3 CS 87.03322 (https://dejure.org/1988,6416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.1988 - 3 CS 87.03322 (https://dejure.org/1988,6416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 3 CS 87.03322 (https://dejure.org/1988,6416)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1406
  • NVwZ 1988, 564 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

    In anderen Angelegenheiten wie etwa arbeitsrechtlichen Verfahren besteht diese Gefahr ersichtlich nicht (BayVGH v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Mitarbeitern des Gerichts, dem er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH v. 11.1.1988 a.a.O.; v. 26.2.2009 a.a.O.); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).

    Aber auch soweit es sich um andere Mandate mit Bezug zum Landgericht M. I handelte, wäre ein Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit zu bejahen (BayVGH v. 11.1.1988 a.a.O.).

    Es macht nämlich keinen Unterschied, ob ein ehemaliger Richter als Rechtsanwalt oder Berater für einen Rechtsanwalt vor dem Gericht auftritt, dem er bis zu seiner Ruhestandsversetzung angehört hat, oder ob er als Mitarbeiter für einen Rechtsanwalt, der vor diesem Gericht auftritt, Fälle bearbeitet, da auch hierdurch der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Bediensteten des Gerichts eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert wird (vgl. BayVGH v. 11.1.1988 a.a.O.; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 5.9.2012 a.a.O.).

    Zwar trifft es zu, dass es sich bei dem Antragsteller im Beschluss des Senats vom 11.1.1988 (a.a.O.) um einen ehemaligen Richter am AG handelte, der zuletzt die Stellung als ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts bekleidet hatte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    vgl. ferner noch, einen früheren Amtsrichter betreffend, Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 3 CS 87.03322 -, NJW 1988, 1406 = juris (nur Leitsatz).
  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG

    In anderen Angelegenheiten wie etwa arbeitsrechtlichen Verfahren besteht diese Gefahr ersichtlich nicht (BayVGH, B.v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413).

    Maßgeblich ist, ob der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Richtern des Gerichts, welche mit den Rechtssachen befasst sind, die auch er betreut, eine Streitigkeit in nicht sachgemäßer Weise gefördert werden könnte (BayVGH, B. v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris; B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - NJW 1988, 1406).

    Entscheidend ist, ob bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris).

    Der Schutz der Integrität der Gerichtsbarkeit setzt demgemäß nicht den begründeten Verdacht persönlicher Befangenheit und Parteilichkeit voraus (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris Rn. 12).

    Es macht nämlich keinen Unterschied, ob ein ehemaliger Richter als Rechtsanwalt oder Berater für einen Rechtsanwalt vor dem Gericht auftritt, dem er bis zu seiner Ruhestandsversetzung angehört hat, oder ob er als Mitarbeiter für einen Rechtsanwalt, der vor diesem Gericht auftritt, Fälle bearbeitet, da auch hierdurch der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Bediensteten des Gerichts eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert wird (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 41).

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

    Dies entspricht der st. Rspr. des Senats (BayVGH, B. v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris) und anderer Obergerichte (OVG Saarland, B. v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris; OVG NRW, B. v. 8.7.2015 - 1 B 472/15 - juris; B. v. 2.3.2016 - 1 B 1375/15 - juris) hinsichtlich der Untersagung einer Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. als Mitarbeiter eines Rechtsanwalts vor dem Gericht, dem der Richter vor seinem Eintritt in den Ruhestand angehörte.

    1.3.3 Soweit der Kläger meint, eine nicht nach außen hin in Erscheinung getretene Mitarbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei könne keine Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Belange begründen, macht es nach der Rechtsprechung des Senats (B. v. 11.1.1988 a. a. O.; B. v. 26.2.2008 a. a. O. Rn. 41; B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 39) keinen Unterschied, ob ein ehemaliger Richter als Rechtsanwalt oder als Berater für einen Rechtsanwalt vor dem Gericht auftritt, dem er bis zur Ruhestandsversetzung angehört hat, oder ob er als Mitarbeiter für einen Rechtsanwalt, der vor dem Gericht auftritt, Fälle bearbeitet, da auch hierdurch der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters zu den Bediensteten des Gerichts eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert wird.

    Die aufgeworfene Frage 2 ("Kann der Anschein einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bereits dadurch hervorgerufen werden, dass ein im Ruhestand befindlicher Richter eines Gerichts "im Hintergrund" - also nach außen nicht erkennbar - an der Bearbeitung von Verfahren beteiligt wird, die von dem Gericht zu entscheiden sind, an dem er früher tätig war?") ist anhand der unter 1.3.3 zitierten Rechtsprechung des BVerwG (U. v. 6.12.1989 a. a. O. Rn. 36) und des Senats (B. v. 11.1.1988 a. a. O.; B. v. 26.2.2008 a. a. O. Rn. 41; B. v. 20.8.2013 a. a. O. Rn. 39) ohne weiteres zu bejahen.

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

    Maßgeblich ist, ob der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern des Amtes, welche mit den Fällen befasst sind, die auch der Antragsteller als Rechtsanwalt betreut, eine Streitigkeit in nicht sachgemäßer Weise gefördert werden könnte (BayVGH, B. v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris; B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - NJW 1988, 1406).

    Entscheidend ist, ob bei verständiger Würdigung der Umstände eine Beeinträchtigung wahrscheinlich ist (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413; BayVGH, B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; OVG Saarlouis, B.v. 13.3.2014 - 1 A 379/13 - juris).

    Der Schutz der Integrität der Verwaltung setzt demgemäß nicht den begründeten Verdacht persönlicher Befangenheit und Parteilichkeit voraus (BayVGH, B. v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris; BayVGH, B. v. 11.1.1998 - 3 CS 87.03322 - BayVBl. 1988, 413).

  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände der Anschein erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Beamten im Ruhestand zu den Mitarbeitern der Behörde, der er bis zu seiner Pensionierung angehörte, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 - juris; B.v. 11.1.1988 - 3 CS 87.03322 - juris; B.v. 26.2.2009 - 3 CS 08.3301 - juris); insoweit ist auch nicht entscheidend, ob tatsächlich ein Loyalitätskonflikt besteht (VG Saarland v. 16.7.2012 - 2 L 419/12 - juris).
  • VG Saarlouis, 16.07.2012 - 2 L 419/12

    Tätigkeitsverbot eines früheren Richters als Rechtsanwalt

    Vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30.06.1983 - 2 C 57/82 - = BVerwGE 67, 287 - 300; BayVGH, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 CS 08.3301, zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 11.01.1988 - 3 CS 87.03322 - in NJW 1988, 1406; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, NJW 1991, 245 - 247; jeweils m. w. N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt

    Darüber hinaus besteht aber auch die Gefahr, daß bei den Steuerpflichtigen der Eindruck entsteht, die persönlichen Beziehungen des ehemaligen stellvertretenden Amtsleiters zu den Dienstkräften des Finanzamtes könnten Steuerangelegenheiten in einer nicht sachgemäßen Weise fördern (vgl. den Sachverhalt bei BayVGH, Beschluß vom 11. Januar 1988, NJW 1988, 1406).
  • VGH Bayern, 13.06.2003 - 15 C 03.133

    Streitwertbeschwerde, Vertretungszwang verneint, Keine Erhöhung des Streitwerts

    Wirtschaftlich betrachtet hat die Klägerin mit ihrer gegen die Duldungsanordnung gerichteten Klage kein weitergehendes oder andersartiges Interesse verfolgt als der Kläger mit der gegen die Beseitigungsanordnung erhobenen Klage (vgl. allgemein hierzu auch BayVGH vom 29.1.1981 BayVBl 1982, 190 und vom 16.3.1988 BayVBl 1988, 413).
  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 3 CS 08.3301

    Richter im Ruhestand

    Maßgeblich ist dabei allein, ob bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände der A n s c h e i n erweckt werden kann, dass durch die persönlichen Beziehungen des Richters im Ruhestand zu den Richtern des Gerichts, vor dem er als Rechtsanwalt auftritt, eine Rechtssache in einer nicht sachgemäßen Weise gefördert werden könnte (s. auch Beschluss d. Senats vom 11.1.1988, Az. 3 CS 87.03322, NJW 1988, 1406 [und zwar auch zu dem Aspekt, dass der Ruhestandsrichter für einen anderen Anwalt als Rechtsanwalt oder Mitarbeiter Sachen bearbeiten will, die bei dem Gericht, dem er zuletzt als aktiver Richter angehörte, anhängig sind] sowie ferner OVG Koblenz vom 6.6.1990, Az. 2 A 119/89, NJW 1991, 245).
  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 11 U 92/92

    Rechtswahl bei einem Vertrag zwischen einem deutschen Hersteller und einem

  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 1 S 08.01871

    Untersagung anwaltlichen Tätigwerdens vor dem Gericht, dem der Richter im

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