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   ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14   

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https://dejure.org/2015,5046
ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14 (https://dejure.org/2015,5046)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14 (https://dejure.org/2015,5046)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 19. März 2015 - 3 Ca 1197/14 (https://dejure.org/2015,5046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lizenzfußballspielers auf Zahlung von Prämien sowie auf den unbefristeten Bestand seines Arbeitsverhältnisses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fussball-Profi: Befristung eines Arbeitsvertrages über mehr als zwei Jahre unzulässig; § 14 TzBfG

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Profifußball: Ungewisse Leistungsentwicklung rechtfertigt keine Vertragsbefristung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Profifußball: Ungewisse Leistungsentwicklung rechtfertigt keine Vertragsbefristung

  • hensche.de

    Arbeitsvertrag, Befristung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fall Heinz Müller: Arbeitsgericht Mainz bringt Bundesliga-Klubs in Bedrängnis

  • faz.net (Pressebericht, 25.03.2015)

    Der Fall Heinz Müller: Spielergewerkschaft fordert Tarifverträge

  • zeit.de (Pressebericht, 25.03.2015)

    Nur noch Rentenverträge für Fußballer?

  • lto.de (Auszüge)

    Müller-Urteil zu befristeten Verträgen im Fußball - Den Finger in die Wunde gelegt

  • lto.de (Kurzinformation)

    FSV Mainz legt Berufung gegen Müller-Urteil ein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Profifußballer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zeitverträge mehr im Profifußball? - Das Arbeitsgericht Mainz versetzt Fußball-Deutschland in Unruhe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Profifußballer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Lizenzfußballspielers auf unbefristeten Bestand seines Arbeitsverhältnisses

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Befristung eines Arbeitsvertrags mit Profifußballer

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Befristungsschutz für Profifußballer?

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 26.03.2015)

    Sport: Neuer Fall Bosman? Gericht schreckt Fußball auf

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verträge von Bundesligaprofis auf dem Prüfstand?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Profifußballer, wann ist sie zulässig?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Mainz 05

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Profifußballer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag mit Profifußballer darf nicht wegen ungewisser Leistungsentwicklung befristet werden

  • juve.de (Kurzinformation)

    Befristeten Verträgen für Profisportler droht das Aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Profifußballer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverträge im Profifußball vor dem Aus?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung von Arbeitsverträgen mit einem Profifußballer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Dürfen Fußballvereine endlos befristen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unbefristeter Vertrag für Profifußballer

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Sind befristete Verträge von Profisportlern unzulässig?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Der befristete Arbeitsvertrag von Mainz 05 mit seinem Torwart

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Befristung bei Arbeitsverträgen von Profifußballern

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverträge im Profifußball

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsvertrag eines Profifußballers darf nicht wegen Ungewissheit der Leistungserwartung befristet werden - Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgreich

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von Arbeitsverträgen im Lizenzspielerbereich (Daniel Sommer; ZJS 2015, 523)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Befristungen im Profifußball - keine Revolution zu erwarten

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Profifußballer ohne Sachgrund unzulässig

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine "Lex Profifußball”: Auch Verträge mit Profifußballern unterliegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetzen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    FSV Mainz 05 vs. Heinz Müller - Fußballprofi bis zur Rente?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Müller - Befristung von Arbeitsverträgen mit Profifußballern

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Allen Unkenrufen zum Trotz: Keine arbeitsrechtliche Revolution im Profisport

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 684
  • SpuRt 2015, 179
  • NZA-RR 2015, 410
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    In der von dem beklagten Verein zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat dieses unter sportlichen Gründen unter anderem die Möglichkeit gefasst, die Spielerfahrung für andere Torhüter zu ermöglichen (Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 637/98 - juris, Rz 25).

    In Übereinstimmung auch mit der oben zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (5 AZR 637/98 a.a.O) dürfen auch perspektivische, die weitere Entwicklung der Spieler berücksichtigende, Kriterien eine Rolle spielen.

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Eine weite Auslegung, die bereits das Interesse der Arbeitgeberseite ohne ein derartiges, etwa durch den speziellen Grundrechtsschutz vermitteltes, Gewicht für die Befristung als Sachgrund genügen lassen würde, würde zu Wertungswidersprüchen führen, insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2013 (7 AZR 457/12, juris), in welcher bei der Befristung eines programmgestaltenden Mitarbeiters mit einer Rundfunkanstalt eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Bestandsschutz des Arbeitnehmers und den bei Bejahung des Bestandsschutzes zu erwartenden Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit vorgenommen wurde.
  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Bei einer weiten Auslegung bestünde nach der Überzeugung der Kammer auch ein Wertungswiderspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Altersgrenzenregelungen, die einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen, und der in allen bisher ergangenen Entscheidungen zumindest auf das Erfordernis abhebt, dass mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers ein erhebliches Sicherheitsrisiko verbunden sei und aufgrund rechtstatsächlicher Erkenntnisse allgemein anzunehmen sei, dass ab einem bestimmten Alter das Risiko altersbedingter Ausfallerscheinungen und unerwarteter Fehlreaktionen zunehme (vgl. auch BAG 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08 - juris, zur tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für Mitglieder des Kabinenpersonals einer Fluggesellschaft).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Eine allgemeine Rechtsvorschrift, ohne Zusammenhang mit dem konkreten Inhalt der betreffenden Tätigkeit genügt dem nicht, da sich dieser keine objektiven und transparenten Kriterien für die Prüfung entnehmen lassen, ob die Verlängerung derartiger Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht und ob sie zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und insoweit erforderlich ist (insbesondere EuGH, Urteil vom 23.04.2009, - Angelidaki - C-378/07, Celex-Nr. 62007CJ0378, juris, Rn. 96, 100) Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, bei der Anwendung innerstaatlichen Rechts dieses soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen.
  • LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Demgegenüber hatte das LAG Nürnberg in der Entscheidung vom 28.03.2006 (7 Sa 405/05 - juris, Rn. 65) ausgeführt, die Beseitigung des Kündigungsschutzes könne einen Ausgleich in hohen finanziellen Leistungen, die in hohen Vergütungen während des Arbeitsverhältnisses bestehen könnten, finden.
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Um ein echtes eigenes Interesse an der Befristung des Arbeitsvertrages handelt es sich nur dann, wenn bei Vertragsschluss objektive Anhaltspunkte dafür bestanden haben, dass der Arbeitnehmer auch bei einem Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Vertrages nur ein befristetes Arbeitsverhältnis gewählt hätte (BAG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 -, juris).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Letztere Auffassung widerspricht allerdings bereits der Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Befristung des Arbeitsvertrages eines Sporttrainers (Urteil vom 15.04.1999 - 7 AZR 437/97 - juris, Rz 14).
  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 539/81

    Liznezfußballspieler - Pflichtspiele - Jahresprämie - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus ArbG Mainz, 19.03.2015 - 3 Ca 1197/14
    Entsprechend auch einem bereits 1984 vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall eines Profifußballspielers ist die Spielteilnahme ausweislich des vorliegenden Arbeitsvertrages nur ein Teil der Arbeitsverpflichtung und der entsprechenden Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 22.08.1984 - 5 AZR 539/81- juris) und konsequenterweise richtete sich die Geltendmachung des Klägers außergerichtlich auf den Trainingsbetrieb.
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