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   ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05 B   

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https://dejure.org/2005,34716
ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05 B (https://dejure.org/2005,34716)
ArbG Hameln, Entscheidung vom 23.09.2005 - 3 Ca 123/05 B (https://dejure.org/2005,34716)
ArbG Hameln, Entscheidung vom 23. September 2005 - 3 Ca 123/05 B (https://dejure.org/2005,34716)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Sachlich-proportionale Gründe liegen bereits dann vor, wenn ein unabhängiger Sachverständiger Feststellungen getroffen hat, die einen dringenden Sanierungsbedarf begründen und andere naheliegende Einsparmöglichkeiten erwogen und ihre Unterlassung plausibel erklärt worden ist ( BAG, Urteil vom 18. September 2001, 3 AZR 728/00 , AP Nr. 34 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Die Kammer stimmt mit dem Bundesarbeitsgericht darin überein, dass es erforderlich ist, dass der vorgenommene Eingriff nicht außer Verhältnis zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht ( BAG, Urteil vom 18. September 2001, 3 AZR 728/00 , AP Nr. 34 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    So hat auch das BAG in seiner Entscheidung vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89 festgehalten, dass die Zustimmung des Betriebsrates zu einer Änderung der Versorgungsordnung ein Indiz dafür sein kann, dass ein Bedürfnis für die neue Regelung besteht und die neue Regelung ausgewogen ist.
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Sachliche Gründe liegen vor, wenn nach Erlass der alten Versorgungsordnung Änderungen der Sach- und Rechtslage eingetreten sind, die bei grundsätzlichem Festhalten am Versorgungsziel Kürzungen nahelegen, wobei die Darlegung so konkret erfolgen muss, dass die Verhältnismäßigkeit der Kürzung im Hinblick auf das angestrebte Regelungsziel überprüft werden kann ( BAG, Urteil vom 22.04.1986, 3 AZR 496/83 , AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG, Urteil vom 17.11.1902, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand; BAG, Urteil vom 18.04.1989, 3 AZR 299/87 , AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Sachliche Gründe liegen vor, wenn nach Erlass der alten Versorgungsordnung Änderungen der Sach- und Rechtslage eingetreten sind, die bei grundsätzlichem Festhalten am Versorgungsziel Kürzungen nahelegen, wobei die Darlegung so konkret erfolgen muss, dass die Verhältnismäßigkeit der Kürzung im Hinblick auf das angestrebte Regelungsziel überprüft werden kann ( BAG, Urteil vom 22.04.1986, 3 AZR 496/83 , AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG, Urteil vom 17.11.1902, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand; BAG, Urteil vom 18.04.1989, 3 AZR 299/87 , AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Die vom Bundesarbeitsgericht erarbeitete Dreiteilung ( BAG, Urteil vom 26.08.1997, 3 AZR 235/96 , AP Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung, m.w.N.) setzt für einen Eingriff in bereits erdiente und nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 BetrAVG errechnete Teilbeträge zwingende Gründe wie zum Beispiel die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens voraus.
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Sachliche Gründe liegen vor, wenn nach Erlass der alten Versorgungsordnung Änderungen der Sach- und Rechtslage eingetreten sind, die bei grundsätzlichem Festhalten am Versorgungsziel Kürzungen nahelegen, wobei die Darlegung so konkret erfolgen muss, dass die Verhältnismäßigkeit der Kürzung im Hinblick auf das angestrebte Regelungsziel überprüft werden kann ( BAG, Urteil vom 22.04.1986, 3 AZR 496/83 , AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG, Urteil vom 17.11.1902, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand; BAG, Urteil vom 18.04.1989, 3 AZR 299/87 , AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
    Sachliche Gründe liegen vor, wenn nach Erlass der alten Versorgungsordnung Änderungen der Sach- und Rechtslage eingetreten sind, die bei grundsätzlichem Festhalten am Versorgungsziel Kürzungen nahelegen, wobei die Darlegung so konkret erfolgen muss, dass die Verhältnismäßigkeit der Kürzung im Hinblick auf das angestrebte Regelungsziel überprüft werden kann ( BAG, Urteil vom 22.04.1986, 3 AZR 496/83 , AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG, Urteil vom 17.11.1902, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand; BAG, Urteil vom 18.04.1989, 3 AZR 299/87 , AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05

    Ablösung einer bestehenden Altersversorgungsregelung durch eine verschlechternde

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 23.09.2005 - 3 Ca 123/05 B - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Hameln, Az. 3 Ca 123/05 B, verkündet am 23.09.2005 und zugegangen am 14.10.2005, nach den in I. Instanz gestellten Anträgen zu entscheiden und.

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