Rechtsprechung
ArbG Bonn, 19.09.2013 - 3 Ca 1267/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 19.09.2013 - 3 Ca 1267/13
- LAG Köln, 19.01.2015 - 2 Sa 861/13
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 19.01.2015 - 2 Sa 861/13
Widerrufs- und Unterlassungsansprüche unter ehemaligen Arbeitnehmern desselben …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013 - 3 Ca 1267/13 - teilweise abgeändert und die Widerklage vollständig abgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013Az: 3 Ca 1267/13 abzuändern und die Widerklage vollständig abzuweisen sowie die Beklagte zu verurteilen, A I. es zu unterlassen, die Behauptungen aufzustellen und zu.
Sie beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013Az: 3 Ca 1267/13 abzuändern und den Kläger zu verurteilen, I. es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten, 1. "die Stärken der Beklagten und Widerbeklagten lägen nicht "unbedingt in der tiefgehenden juristischen Prüfung- wie es allerdings in einer Grundsatzabteilung in den meisten Projekten absolut essentiell sei" -, sondern in der Kommunikation" sowie "es sei ihre Masche, bewusst durch ihr Auftreten "Schutzreflexe" hervorzurufen", 2. dass es Schwierigkeiten mit der Sorgfalt und Nachhaltigkeit der Arbeit gegeben habe sowie dass die Ergebnisse auf weit unterdurchschnittliches Niveau absinken würden, 3. dass die Beklagte und Widerklägerin dem Kläger und Widerbeklagten eine Reihe "sehr privater Fotos" übergeben habe, 4. dass die Arbeitsleistung und Einstellung der Beklagten und Widerklägerin zu wünschen übrig ließ, dies äußere sich etwa durch.