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   ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9712
ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11 (https://dejure.org/2012,9712)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11 (https://dejure.org/2012,9712)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 29. März 2012 - 3 Ca 1283/11 (https://dejure.org/2012,9712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Verunglimpfung des Chefs durch Azubi über Facebook

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen grober Beleidigung des Ausbilders (Arbeitgebers); Beleidigung des Arbeitgebers im Internet auf Facebook

  • info-it-recht.de

    Beleidigung des Arbeitgebers bei Facebook rechtfertigt keine Kündigung des Azubis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook

  • heise.de (Pressebericht, 04.05.2012)

    Beleidigung des Chefs auf Facebook rechtfertigt keine Kündigung

  • heise.de (Pressebericht, 04.05.2012)

    Beleidigung des Chefs auf Facebook rechtfertigt keine Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beleidigung des Arbeitgebers über Facebook-Account rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zu Kündigungen infolge von Beleidigungen des Arbeitgebers über Facebook

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wer im Internet den Chef oder die Kollegen beleidigt fliegt!? - Nicht immer!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beleidigt ein Auszubildender seinen Chef auf seiner Facebook-Seite, rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung von Azubi trotz schwerer Beleidigung des Ausbilders bei Facebook

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook nicht gerechtfertigt - Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, nachdem er seinen Arbeitgeber in seinem Facebook-Account beleidigte

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beleidigung des Arbeitgebers durch Auszubildenden über Facebook: Fristlose Kündigung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 28.04.2003 - 10-VI-02
    Auszug aus ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11
    Im Übrigen war die Kammer nicht dazu verpflichtet, auf die fehlende Einverständniserklärung des Klägers aufmerksam zu machen oder ihn zu einer Äußerung zu bewegen (vgl. Bayrischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 28.04.2003, Vf. 10-VI-02, Juris; Baumbach u.a., ZPO, 69. Auflage 2011, § 447 Rn.4).
  • ArbG Essen, 06.03.1987 - 2 Ca 2756/86
    Auszug aus ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11
    Wobei nach älterer Rechtsprechung die Beleidigung des Ausbildenden, er sei ein "Ausbeuter erster Klasse", für eine Kündigung nicht ausreichte (vgl. KR/Weigand, 8. Auflage 2007, § 21, 22 BBiG Rn. 62, m.w.N.; Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 06.03.1987 - 2 Ca 2756/86 - Juris).
  • LAG Hamm, 10.10.2012 - 3 Sa 644/12

    Außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen beleidigender

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 29.03.2012, Az 3 Ca 1283/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • ArbG Duisburg, 26.09.2012 - 5 Ca 949/12

    Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    Nach Auffassung der Kammer ist aus diesem Grund eine schriftliche Äußerung bei Facebook, auch wenn sie jederzeit gelöscht werden kann, von der Intensität her nicht mit einer wörtlichen Äußerung unter Arbeitskollegen im privaten Kreis zu vergleichen (s. auch ArbG Dessau v. 21.03.2012 - 1 Ca 148/11, BeckRS 2012, 69099; ebenfalls zu beleidigenden Äußerungen - hier allerdings eines Auszubildenden - bei Facebook ArbG Bochum v. 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11, BeckRS 2012, 70844/LAG Hamm v. 10.10.2012, noch nicht veröffentlicht).
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