Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Einstellung auf eine bestimmte befristete Stelle im öffentlichen Dienst nach bereits erfolgter Einstellung eines anderen Mitbewerbers; Anspruch auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages hilfsweise auf Schadensersatz und auf Entschädigung wegen ...
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
- LAG Hessen, 23.04.2010 - 3 Sa 47/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07
Konkurrentenklage - Schadensersatz
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Ein Einstellungsanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die Einstellung des abgelehnten Bewerbers die einzige ermessensfreie Entscheidung war (vgl. BAG, Urt. vom 19.02.2008, 9 AZR 70/07 , NZA 2008, 1016-1019).Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (BAG, Urt. v. 19.02.2008, a.a.O.).
- BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06
Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Dann ist es ihm entsprechend den Rechtsgedanken aus § 162 Abs. 2 BGB sowie aus §§ 135, 136 BGB verwehrt, den übergangenen Bewerber die anderweitige Stellenbesetzung entgegen zu halten ( BAG Urt. v. 18.09.2007, 9 AZR 672/06 , AP Nr. 64 zu Art. 33 Abs. 2 GG).Insoweit ist der zu entscheidende Fall auch nicht mit den vom Bundesarbeitsgericht am 18.09.2007 zur entscheidenden Fall zu vergleichen ( BAG, Urt. v. 18.09.2007, 9 AZR 672/06 , AP Nr. 64 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
- BAG, 20.02.2008 - 5 AZR 290/07
Ein-Euro-Job" und Arbeitsverhältnis
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Denn selbst wenn man zugunsten des Klägers davon ausgehen wollte, dass die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (insbesondere Zusätzlichkeit der Arbeit und öffentlichen Interesse) nicht eingehalten worden sind, entsteht allein daraus kein privatrechtliches Vertragsverhältnis (vgl. BAG, Urt. v. 20.02.2008, 5 AZR 290/07 , DB 2008, 1159 ff.). - BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00
Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Sie dient nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der sogenannten "Besten"-Auslese auch dem öffentliche Interesse an einer funktionierenden Verwaltung ( BAG, Urt. v. 28.05.2002, 9 AZR 751/00 , AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG). - BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …
Auszug aus ArbG Wiesbaden, 29.10.2008 - 3 Ca 1294/08
Bei einer Verletzung des Art. 33 Abs. 2 GG hat der abgelehnte Bewerber grundsätzlich keinen Anspruch auf Einstellung, sondern nur auf Neubescheidung ( BAG, Urt. v. 04.02.1981, 4 AZR 967/78 , AP Nr. 45 zu § 242 Gleichbehandlung).
- LAG Hessen, 23.04.2010 - 3 Sa 47/09
Darlegungs- und Beweislast bei Einstellungsanspruch - Dokumentationsgebot - …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. Oktober 2008 - 3 Ca 1294/08 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. Oktober 2008 - 3 Ca 1294/08 - abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. Oktober 2008 - 3 Ca 1294/08 - ist gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft.