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ArbG Siegburg, 25.08.2017 - 3 Ca 1304/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgriff vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführter Steuern beim Arbeitnehmer; Zahlung von Übungsleiterpauschalen; Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber als Schuldner
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Eine teure Sparmaßnahme - Kein Rückgriff beim Arbeitnehmer
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Gemeinsame "Tricksereien" bei der Lohnsteuer - kein Regreß des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eine teure Sparmaßnahme - Kein Rückgriff beim Arbeitnehmer
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Teure "Sparmaßnahme"!
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Kein Regress bei tatsächlicher Verständigung mit Finanzamt
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 25.08.2017 - 3 Ca 1304/17
- LAG Köln, 16.03.2018 - 10 Sa 801/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.03.2006 - VII B 230/05
LSt-Pauschalierung; Abrechnungsbescheid
Auszug aus ArbG Siegburg, 25.08.2017 - 3 Ca 1304/17
Es handelt sich zwar um eine vom Arbeitnehmer abgeleitete Steuer, welche durch Tatbestandsverwirklichung durch den Arbeitnehmer entsteht, gleichwohl wird sie vom Arbeitgeber übernommen und verfahrenstechnisch vom Arbeitgeber erhoben; der Arbeitgeber ist in formeller Hinsicht alleiniger Steuerschuldner und auch nicht etwa Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (BFH Beschluss vom 20.03.2006 - VII B 230/05 - BFH - NV 2006, 1292).