Weitere Entscheidung unten: ArbG Bocholt, 19.05.2005

Rechtsprechung
   ArbG Stendal, 19.07.2005 - 3 Ca 1413/04   

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https://dejure.org/2005,38289
ArbG Stendal, 19.07.2005 - 3 Ca 1413/04 (https://dejure.org/2005,38289)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 19.07.2005 - 3 Ca 1413/04 (https://dejure.org/2005,38289)
ArbG Stendal, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 3 Ca 1413/04 (https://dejure.org/2005,38289)
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  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06

    Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 19. Juli 2005 - 3 Ca 1413/04 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   ArbG Bocholt, 19.05.2005 - 3 Ca 1413/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,40186
ArbG Bocholt, 19.05.2005 - 3 Ca 1413/04 (https://dejure.org/2005,40186)
ArbG Bocholt, Entscheidung vom 19.05.2005 - 3 Ca 1413/04 (https://dejure.org/2005,40186)
ArbG Bocholt, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 Ca 1413/04 (https://dejure.org/2005,40186)
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  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1328/05

    Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung; Fortsetzungsanspruch

    Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt/Gerichtstag Ahaus vom 19.05.2005 - 3 Ca 1413/04 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verpflichtung der Beklagten zu 2) zur Weiterbeschäftigung des Klägers gemäß Ziffer 2 des erstinstanzlichen Urteils erst ab 15.12.2005 besteht.

    unter teilweiser Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.05.2005 (3 Ca 1413/04) wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei spätestens seit dem 01.08.2004 auf die beklagte Partei zu 2) übergegangen ist und mit dieser zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht,.

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