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ArbG Detmold, 18.03.2004 - 3 Ca 1476/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 18.03.2004 - 3 Ca 1476/03
- LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 (5) Sa 704/04
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 18. März 2004 - 3 Ca 1476/03 - zum Teil unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 (5) Sa 704/04
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten
Die Berufung des beklagten L3xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 18.03.2004 - 3 Ca 1476/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Hauptsachentenor zu 2. festgestellt wird, dass das beklagte L2xx verpflichtet ist, die Klägerin für die Dauer zukünftiger, zumindest ganztägiger Klassenfahrten wie eine Vollzeitkraft zu vergüten.Das beklagte L2xx beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 18.03.2004 - 3 Ca 1476/03 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.