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   ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02   

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ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02 (https://dejure.org/2002,39091)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02 (https://dejure.org/2002,39091)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 3 Ca 1484/02 (https://dejure.org/2002,39091)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 BetrVG trifft zunächst das sich auf einen Anspruch hierauf berufende Betriebsratsmitglied (vgl. BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73 -, in: DB 1975, S. 1084; siehe auch zu § 37 Abs. 2 BetrVG BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94 -, in: NZA 1995, S. 961 ff. = AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligtenstellung von Gewerkschaften im

    Auszug aus ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 BetrVG trifft zunächst das sich auf einen Anspruch hierauf berufende Betriebsratsmitglied (vgl. BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73 -, in: DB 1975, S. 1084; siehe auch zu § 37 Abs. 2 BetrVG BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94 -, in: NZA 1995, S. 961 ff. = AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02
    Die Vermittlung von Kenntnissen durch eine Schulungsveranstaltung ist dann erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit, wenn diese Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Betriebs und des Betriebsrates notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann (Ständige Rechtsprechung des BAG, siehe nur BAG, Beschluß vom 15.05.1986 - 6 ABR 74/83 -, in: AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972 unter II. 2. a der Gründe; Fitting a.a.O. § 37, Rdnr. 141 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 05.11.1981 - 6 ABR 50/79
    Auszug aus ArbG Hagen, 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02
    Alle Betriebsratsmitglieder haben nach Abs. 6 Anspruch auf Vermittlung von Grundkenntnissen hinsichtlich der gesamten Betriebsratsarbeit, soweit sie über derartige Kenntnisse noch nicht verfügen (BAG, Beschluß vom 05.11.81 - 6 ABR 50/79 -, in: DB 1982, S. 704).
  • LAG Hamm, 11.08.2003 - 10 Sa 141/03

    Schulungskosten, Erforderlichkeit der Schulung zum Thema: Rechte und Pflichten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 12.12.2002 - 3 Ca 1484/02 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 137, 63 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.05.2002 zu zahlen.

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