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   ArbG Jena, 24.01.2003 - 3 Ca 156/00   

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ArbG Jena, 24.01.2003 - 3 Ca 156/00 (https://dejure.org/2003,33055)
ArbG Jena, Entscheidung vom 24.01.2003 - 3 Ca 156/00 (https://dejure.org/2003,33055)
ArbG Jena, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 3 Ca 156/00 (https://dejure.org/2003,33055)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Thüringen, 02.10.2007 - 1 Sa 393/07

    Prozessbeschäftigung

    Während das Arbeitsgericht Jena - 3 Ca 156/00 - die Kündigung des Beklagten für wirksam erachtete, urteilte das Thüringer Landesarbeitsgericht mit Entscheidung vom 17. Februar 2005 entgegengesetzt, die Klage sei begründet, 1 Sa 115/03.

    Das Ausgangsschreiben vom 20. Juli 2005, verfasst am Tage nach dem Besuch des Klägers bei dem Schulamt in S., lautet: "...bezugnehmend auf das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 17.2.2005 - 1 Sa 115/03, 3 Ca 156/00 (Arbeitsgericht Jena) - teile ich Ihnen mit, dass das Staatliche Schulamt S. Sie zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt." Im Schreiben vom 15. August verdeutlicht der Freistaat seinen Standpunkt dahin: "Ich teile Ihnen mit, dass Ihnen erst nach Abschluss des rechtskräftigen Arbeitsgerichtsverfahrens ein schriftlicher Arbeitsvertrag gefertigt werden kann ... Bereits mit Schreiben vom 20.7.2005 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie aufgrund der entsprechenden Arbeitsgerichtsurteile zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt werden." Die hier möglicherweise noch offenen Formulierungen erfahren in der Folge eine klare Abkehr von einer gerade noch denkbaren Deutung, ein Angebot sei gewollt.

    Denn der Freistaat hat "sehenden Auges" das Annahmeverzugsrisiko von der Zustellung der Klage beim Arbeitsgericht ( Jena - 3 Ca 156/00) am 19. Mai 2000 bis zur Aufforderung zur Aufnahme der Beschäftigung am 18.August 2005 hingenommen.

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Jena vom 24. Januar 2003 - 3 Ca 156/00 - wird zurückgewiesen.
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