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ArbG Gelsenkirchen, 09.01.2002 - 3 Ca 1575/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 09.01.2002 - 3 Ca 1575/01
- ArbG Gelsenkirchen, 09.01.2002 - 3 Ca 382/02
- LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
- LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 Sa 382/02
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
Frage der Wirksamkeit einer aus betrieblichen Gründen ausgesprochenen Kündigung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 09.01.2002 - 3 Ca 1575/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 09.01.2002 - 3 Ca 1575/01 -, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 Sa 382/02 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 09.01.2002 - 3 Ca 1575/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 09.01.2002 - 3 Ca 1575/01 -, abzuändern und die Klage abzuweisen.